Führen der Waffen auf dem Weg zur Jagd nur noch verdeckt?

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"Befugte Jagdausübung" - und die ist erst dann befugt, wenn du vor Ort bist und der jeweilige Jagdpächter/Eigenjagdbesitzer dir persönlich dort die Jagd erlaubt, oder aber du hast vorher eine schriftliche Jagderlaubnis für das fremde Revier wo die DJ stattfindet bekommen.
Ich habe hier mal vorausgesetzt das die DJ in einem anderen Revier stattfindet wo du eingeladen worden bist.

Ist kein Blödsinn - ist deutsches Recht. Wenn auch manchmal schwer nachvollziehbar.


Gruß der olle pudlich
Eine Einladung ist eine Jagderlaubnis.
In ordentlichen Revieren erfolgt dieselbe schriftlich.
 
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Ich mach es einfach1 Wer außerhalb seiner eigenen vier Wände seine Waffe dabei hat, führt sie. Dabei ist der "Aggregatzustand" (Futteral, Schloss, zugriffsbereit) völlig unerheblich. Die eigene Waffe wird immer geführt sobald du damit dein Haus/Wohnung verläßt.
Wenn man jetzt Sonderbedingungen, die Jäger Hein eher selten tangieren, wie mitnehmen oder verbringen außen vor lässt, dann ist doch eigentlich alles klar.
Übrigens, transportiert wird nur ein fremde Waffe (Bestimmungen beachten.
Das oben geschriebene steht, in geschliffeneren Wörtern, im Waffengesetz.
Das ist vielleicht dein Wunschdenken, geht aber den Bestimmungen des Waffengesetzes völlig vorbei.
Lies dir in Ruhe durch was der Gesetzgeber zum Führen und Transportieren von Waffen geschrieben hat. Sollte eigentlich hier jeder wissen.
Und da geht es nicht um Jäger Hein sondern um alle legalen Waffenbesitzer.
Übrigens - das ich nur fremde Waffen transportieren darf ist mir neu. Vielleicht kannst du uns mal sagen wo genau du das gelesen hast.
Danke im Voraus.


Gruß der olle pudlich
 
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Wenn man eine -bestenfalls sogar schriftliche- Jagdeinladung hat (die dann sogar als Jagderlaubnis / quasi "Tages-Begehungsschein" gilt), ist man wohl auf den Weg zur befugten Jagdausübung. Man fährt ja schließlich nicht zum Wildern 😅.

Da würde ich jetzt wirklich gar kein Problem sehen, oder glaubt hier jemand, dass die Rennleitung im Rahmen einer möglichen Verkehrskontrolle beim Pächter des DJ-Reviers anruft und fragt "den xy wollen Sie also gleich jagen lassen? WIRKLICH? Den schicken Sie also nicht wieder weg? Na dann ist ja gut, wir lassen ihn hier gleich weiterfahren...". :ROFLMAO:

Welcher reale Grund besteht denn, dass der Eingeladene dann plötzlich doch nicht mitjagen wird? Jagdschein nicht verlängert? - dann ist er sowieso raus, denn § 13 Abs. 6 WaffG gilt nur für Inhaber gültiger JS...

Alkohol? - Dann wird die Polizei ihn wohl sowieso nicht weiterfahren lassen und die Pappe bzw. Pappen ist er dann für voraussichtlich wenigstens 10 Jahre los, sodass er sich dann ein paar Jahre keinerlei Gedanken mehr zu diesem Thema machen muss...
 
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Eine Einladung ist eine Jagderlaubnis.
In ordentlichen Revieren erfolgt dieselbe schriftlich.
Nicht vergessen - auch dafür gibt es mittlerweile Formvorschriften.
Und ja - es gibt viele Reviere wo noch völlig oldscool die Einladungen zur Drückjagd schriftlich versandt werden. Dann ist das auch " der Weg zur befugten Jagdausübung".
Aber sind wir doch mal ehrlich - meistens erfolgt die Einladung telefonisch, per Mail oder per WhatsApp.
Übrigens prüft gerade ein Amtsgericht in Sachsen ob eine Jagderlaubnis per WhatsApp bei Abwesenheit des Jagdherrn rechtlich sauber ist. Muss da wohl einen Jagdunfall gegeben haben und der Jagdherr weilte zu dem Zeitpunkt im Urlaub irgendwo weit weg.


Gruß der olle pudlich
 
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Übrigens prüft gerade ein Amtsgericht in Sachsen ob eine Jagderlaubnis per WhatsApp bei Abwesenheit des Jagdherrn rechtlich sauber ist. Muss da wohl einen Jagdunfall gegeben haben und der Jagdherr weilte zu dem Zeitpunkt im Urlaub irgendwo weit weg.


Gruß der olle pudlich
Und trotzdem reicht zur Gemeinschaftsjagd eine mündliche Einladung um die ungeladene Waffe dorthin zugriffsbereit zu führen.
Außerdem, was interessiert es ein Gericht wenn jemand jagd und der Revierpächter damit einverstanden ist.
 
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Wenn man eine -bestenfalls sogar schriftliche- Jagdeinladung hat (die dann sogar als Jagderlaubnis / quasi "Tages-Begehungsschein" gilt), ist man wohl auf den Weg zur befugten Jagdausübung. Man fährt ja schließlich nicht zum Wildern 😅.

Da würde ich jetzt wirklich gar kein Problem sehen, oder glaubt hier jemand, dass die Rennleitung im Rahmen einer möglichen Verkehrskontrolle beim Pächter des DJ-Reviers anruft und fragt "den xy wollen Sie also gleich jagen lassen? WIRKLICH? Den schicken Sie also nicht wieder weg? Na dann ist ja gut, wir lassen ihn hier gleich weiterfahren...". :ROFLMAO:

Welcher reale Grund besteht denn, dass der Eingeladene dann plötzlich doch nicht mitjagen wird? Jagdschein nicht verlängert? - dann ist er sowieso raus, denn § 13 Abs. 6 WaffG gilt nur für Inhaber gültiger JS...

Alkohol? - Dann wird die Polizei ihn wohl sowieso nicht weiterfahren lassen und die Pappe bzw. Pappen ist er dann für voraussichtlich wenigstens 10 Jahre los, sodass er sich dann ein paar Jahre keinerlei Gedanken mehr zu diesem Thema machen muss...
Schiessnachweis fehlt, bleihaltige Munition dabei, keine "Warnkleidung",... da gibt es schon etwas, dass die Polizei nicht kennt und bei dem ich auch jemand wegschicken würde
 
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zumal ja auch die Welt untergeht, wenn ein Jäger mal seine Waffe ohne Jagdeinladung dabei hat ...
 
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Schiessnachweis fehlt, bleihaltige Munition dabei, keine "Warnkleidung",... da gibt es schon etwas, dass die Polizei nicht kennt und bei dem ich auch jemand wegschicken würde
Steht das auch als "Anhang für die Polizei" in Deiner Einladung damit die Polizei weiß, daß bei fehlender roter Wollmütze ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt?
 
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Steht das auch als "Anhang für die Polizei" in Deiner Einladung damit die Polizei weiß, daß bei fehlender roter Wollmütze ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt?
ich antworte mal ernsthaft. Das war die Frage von tt2: "Welcher reale Grund besteht denn, dass der Eingeladene dann plötzlich doch nicht mitjagen wird?

Man kann einem Eingeladenen bei solchen Tatbeständen einigermaßen objektiv das Mitjagen verweigern. Diese Tatbestände kennt die Polizei vorher gar nicht, das ist doch klar.

Meine Einladungen weisen übrigens auf solche Tatbestände bei Gesellschaftjagden immer hin. Und die meisten sind auch dankbar dafür, da alles bereits in der Einleitung gesagt wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
8 Seiten cool

Ich wundere mich schmunzelnd über 2 Dinge... wie kommt der ein oder andere überhaupt ins Revier bei diesem juristischen Dschungel und wie viele Sonderfälle gibt es denn noch?
Du bist seit 2016 dabei.... Und wunderst dich noch über irgendwas?

Zum Thema: "Ich bin auf dem Weg zur Jagd." Diskussion beendet.... Oder darf die Rennleitung Pachtvertrag, Begehungsschein, Jagdeinladung kontrollieren und die Rechtmäßigkeit bewerten?

Personalausweis, gültiger Jagdschein, WBK (oder Leihschein), fertig.

OK, Führerschein, Fahrzeugschein, Warndreieck und Verbandskasten, Alkoholkontrolle. Aber da sind wir im Bereich einer normalen Verkehrskontrolle.
 

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