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Eine Einladung ist eine Jagderlaubnis."Befugte Jagdausübung" - und die ist erst dann befugt, wenn du vor Ort bist und der jeweilige Jagdpächter/Eigenjagdbesitzer dir persönlich dort die Jagd erlaubt, oder aber du hast vorher eine schriftliche Jagderlaubnis für das fremde Revier wo die DJ stattfindet bekommen.
Ich habe hier mal vorausgesetzt das die DJ in einem anderen Revier stattfindet wo du eingeladen worden bist.
Ist kein Blödsinn - ist deutsches Recht. Wenn auch manchmal schwer nachvollziehbar.
Gruß der olle pudlich
In ordentlichen Revieren erfolgt dieselbe schriftlich.