Treiber schwer verletzt von Keiler…..

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Was mich bei diesem Vorfall allerdings mega ankotzt ist, dass ein hauptberuflicher Hundeführer von dem Veranstalter hängen gelassen wird. Selbiger hat bei der Versicherung angegeben, dass der Hundeführer nur Jagdgast gewesen sei. Daher zahlt die Versicherung keinen Pfennig.
Weil es wahrscheinlich auch so gewesen ist ?!?
 
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Das man einen SHF zur Jagd einlädt ist nichts außergewöhnliches. Nachsuchen werden nach der Jagd vom dem Jagdleiter oder einer beauftragten Person geordnet und dann wird erst nachgesucht.
Zumal wenn ich den Stand auf einer Drückjagd nicht verlassen darf um meinem Hund zu helfen steige ich wieder ins Auto und fahre nach Hause.
Die Ansage muss direkt bei der Begrüßung vom Jagdleiter kommen.

1. Schutz des Hundes
2. Schutz des Wildes um ggf. Tierleid verhindern zu können bei krankem Wild
3. Lernen Hunde relativ schnell, dass Sauen uninteressant werden wenn diese sich auch nach 10 Minuten Standlaut nicht bewegen
4. Lernen die Sauen noch schneller als die Hunde, das es sicherer ist einfach dickfällig liegen zu bleiben oder im schlimmsten Fall die "Störenfriede" zu vertreiben.
 

z/7

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Wenn er auf Rechnung gearbeitet hat ist Unternehmer und muß sich selbst versichern auch wenn er Weisungsgebunden ist.
Wurde er unentgeltlich eingesetzt und war bewaffnet, geht die BG von einer Tätigkeit als Jagdgast aus (wurde mir auf Nachfrage dort so mitgeteilt).
Nur unbewaffnete ehrenamtliche oder beim Jagdherrn explizit angestellte Treiber sind über die BG versichert.
Was ein ziemliches Unding ist, weil erstens Treibern ja meist explizit das Beutemachen untersagt ist, die Waffe nur für Fangschüsse und zur Selbstverteidigung dienen darf, nicht zum Spaßvergnügen, und zweitens entgeltlich ja wieder Unternehmerei wäre. Zwickmühle vom feinsten. Das mit der Unternehmerei sollte man mal auf Liebhabereitauglichkeit abklopfen, steuerlich dürfte das in vielen Fällen so sein.
 

z/7

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Außerdem ist ne Aufwandsentschädigung keine Bezahlung. Das Problem kennt jeder Ehrenamtliche. Da ist das mit der Versicherung ja auch ein Thema.
 
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Hallo, ich wäre froh wenn ich zu manchem Treiben die Waffe nicht mitnehmen müsste. Manchmal brauche ich sie das ganze Jahr nicht. Bin aber auch schon zweimal von Sauen angenommen worden. Einmal Ladehemmung - Überläufer - und in die Brombeeren geflogen und bei einem großen Keiler war ich gerade beim Entladen als meine Frau mich gerade noch warnte und ich den Keiler direkt vor mir ins Auge schoss. Das wäre nicht gut ausgegangen.
 
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Habe noch nie gehört, dass jemand als Treiber bezahlt werden musste/wollte. Ich kenne das bisher nur als kameradschaftliche Unterstützung, für die man im Gegenzug anschließend zum Schüsseltreiben eingeladen wurde. Wenn man da jetzt nach Geld fragen würde, ginge vermutlich das Gemeinschaftliche der Jagd vor die Hunde.

Davon abgesehen auch von mir gute Besserung an den Verletzten.
 
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Habe noch nie gehört, dass jemand als Treiber bezahlt werden musste/wollte. Ich kenne das bisher nur als kameradschaftliche Unterstützung, für die man im Gegenzug anschließend zum Schüsseltreiben eingeladen wurde. Wenn man da jetzt nach Geld fragen würde, ginge vermutlich das Gemeinschaftliche der Jagd vor die Hunde.

Davon abgesehen auch von mir gute Besserung an den Verletzten.
Es soll Meute Führer geben, die sich darauf spezialisiert haben und sich deshalb bezahlen lassen.
Ist nicht zu vergleichen, wenn ich mit meinen 2 Dackeln zur Jagd bin und auch mit durch ging wegen meinen beiden.
 
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Das ist heut fast schon üblich, daß überregional arbeitende Meuteführer vom Jagdveranstalter gebucht und bezahlt werden.
Bei dem Aufwand, den die teilweise treiben mit der Hundehaltung, kein Wunder. Den Status Jagdgast kann man da wohl kaum erkennen.

Ein "Durchgeher" mit 2-3 Stöberhunden ist etwas anderes, der machts für den Einsatz seiner Hunde.
Schwierige Frage der Versicherung...
 
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Schwierige Frage der Versicherung...
Eigentlich nein. Denn die Treiber sind eigentlich in der BG/SVFLG versichert (wie ich aus eigener Erfahrung von 2013 weiß).

Was hier konstruiert wurde, ist - meinem Verständnis nach - allein, dass die Teilnahme an der Jagd für den Hundeführer Selbstzweck war, er nur daran teilgenommen hat um die Hunde jagen zu lassen, dh er wie ein Standschütze quasi nicht im Auftrag sondern aus Spaß an der Sache teilgenommen hat. Als Indiz dafür wurde auch die mitgeführte LW gesehen.

Damit war er eben kein Angestellter oder Hilfskraft mehr und entsprechend nicht versichert.

Es könnte sein, dass er - hätte er sich bezahlen lassen - versicherungstechnisch besser gestellt gewesen wäre.

—-

Alles sehr kurios bewertet. Ich hoffe, das wird kein Präzedenzfall. Sonst lasse ich mich demnächst immer als Treiber schriftlich beauftragen.
 

z/7

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Aber auch die werden in der Regel bezahlt oder ? Kann mich die letzten 10 Jahre an kaum eine Jagd erinnern wo es kein Hundegeld gab.
Aber das ist eben "Hundegeld". Eine Art Trinkgeld. Du wirst nicht ernsthaft behaupten wollen, daß damit irgendwas an Kosten vollständig gedeckt wäre, vom Lebensunterhalt ganz zu schweigen. Das ist steuerlich allenfalls Liebhaberei.

Ich hab bisher ein einziges Mal was bekommen, das war ne eher sauenlastige Jagd, ich mein, 30 € waren das. War sehr überrascht, weil das im Oberland absolut nicht üblich ist. Da bekommt man vllt für die Hunde was zerschossenes oder von den Hund zerpflücktes von der Strecke, oder nen Hasen, also Naturalien, das war's.
Als Indiz dafür wurde auch die mitgeführte LW gesehen.
Und genau das ist eben Unsinn. Daß der doch sicher involvierte RA das nicht in der Luft zerrissen hat, ist ein Armutszeugnis seiner Profession.
 
Zuletzt bearbeitet:

z/7

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Das ist heut fast schon üblich, daß überregional arbeitende Meuteführer vom Jagdveranstalter gebucht und bezahlt werden.
Bei dem Aufwand, den die teilweise treiben mit der Hundehaltung, kein Wunder. Den Status Jagdgast kann man da wohl kaum erkennen.
Ich denke, die haben dann auch ne eigene Versicherung.
 

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