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Na gut das Du nix zu entscheiden hast.verlinkt
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Weil es wahrscheinlich auch so gewesen ist ?!?Was mich bei diesem Vorfall allerdings mega ankotzt ist, dass ein hauptberuflicher Hundeführer von dem Veranstalter hängen gelassen wird. Selbiger hat bei der Versicherung angegeben, dass der Hundeführer nur Jagdgast gewesen sei. Daher zahlt die Versicherung keinen Pfennig.
Was ein ziemliches Unding ist, weil erstens Treibern ja meist explizit das Beutemachen untersagt ist, die Waffe nur für Fangschüsse und zur Selbstverteidigung dienen darf, nicht zum Spaßvergnügen, und zweitens entgeltlich ja wieder Unternehmerei wäre. Zwickmühle vom feinsten. Das mit der Unternehmerei sollte man mal auf Liebhabereitauglichkeit abklopfen, steuerlich dürfte das in vielen Fällen so sein.Wenn er auf Rechnung gearbeitet hat ist Unternehmer und muß sich selbst versichern auch wenn er Weisungsgebunden ist.
Wurde er unentgeltlich eingesetzt und war bewaffnet, geht die BG von einer Tätigkeit als Jagdgast aus (wurde mir auf Nachfrage dort so mitgeteilt).
Nur unbewaffnete ehrenamtliche oder beim Jagdherrn explizit angestellte Treiber sind über die BG versichert.
Es soll Meute Führer geben, die sich darauf spezialisiert haben und sich deshalb bezahlen lassen.Habe noch nie gehört, dass jemand als Treiber bezahlt werden musste/wollte. Ich kenne das bisher nur als kameradschaftliche Unterstützung, für die man im Gegenzug anschließend zum Schüsseltreiben eingeladen wurde. Wenn man da jetzt nach Geld fragen würde, ginge vermutlich das Gemeinschaftliche der Jagd vor die Hunde.
Davon abgesehen auch von mir gute Besserung an den Verletzten.
Eigentlich nein. Denn die Treiber sind eigentlich in der BG/SVFLG versichert (wie ich aus eigener Erfahrung von 2013 weiß).Schwierige Frage der Versicherung...
Aber auch die werden in der Regel bezahlt oder ? Kann mich die letzten 10 Jahre an kaum eine Jagd erinnern wo es kein Hundegeld gab.Ein "Durchgeher" mit 2-3 Stöberhunden ist etwas anderes, der machts für den Einsatz seiner Hunde.
Schwierige Frage der Versicherung...
Aber das ist eben "Hundegeld". Eine Art Trinkgeld. Du wirst nicht ernsthaft behaupten wollen, daß damit irgendwas an Kosten vollständig gedeckt wäre, vom Lebensunterhalt ganz zu schweigen. Das ist steuerlich allenfalls Liebhaberei.Aber auch die werden in der Regel bezahlt oder ? Kann mich die letzten 10 Jahre an kaum eine Jagd erinnern wo es kein Hundegeld gab.
Und genau das ist eben Unsinn. Daß der doch sicher involvierte RA das nicht in der Luft zerrissen hat, ist ein Armutszeugnis seiner Profession.Als Indiz dafür wurde auch die mitgeführte LW gesehen.
Hunde sind sowieso nie bei der BG versichertAber auch die werden in der Regel bezahlt oder ? Kann mich die letzten 10 Jahre an kaum eine Jagd erinnern wo es kein Hundegeld gab.
Ich denke, die haben dann auch ne eigene Versicherung.Das ist heut fast schon üblich, daß überregional arbeitende Meuteführer vom Jagdveranstalter gebucht und bezahlt werden.
Bei dem Aufwand, den die teilweise treiben mit der Hundehaltung, kein Wunder. Den Status Jagdgast kann man da wohl kaum erkennen.