Vernünftig verschriebener Artikel...!
Danke. Geht aber nichtsdestotrotz komplett an der Realität vorbei. Den Richter würd ich gern mal komplett unbewaffnet in die Dornen schicken, zu wohlgeprägten Schweinen. Ob er dann noch so auf der Waffe rumreitet?Anfrage an die BG:
Ein weiteres Problem wäre ein Treiber, welcher während einer Jagd eine Waffe (evtl. "nur" Blank- oder Kurzwaffe), lediglich zum Zwecke des Erlösen von verletztem Wild mit sich führt (selbstverständlich berechtigt).
Antwort:
Treiber sind in der Regel unbewaffnet und üben keine eigene Jagdtätigkeit aus, sondern sind im Jagdgeschehen als Unterstützungskräfte eingesetzt. Als solche unterliegen sie im Allgemeinen dem Direktionsrechts des Jagdunternehmers und sind in ihrer Tätigkeit arbeitnehmerähnlich in das Jagdgeschehen eingebunden bzw. in das Jagdunternehmen eingegliedert. Sie unterliegen deshalb bei dieser Tätigkeit grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - unbeachtlich, ob sie dafür auch ein Entgelt erhalten.Sofern eine Waffe im Jagdgeschehen mitgeführt wird, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Teilnahme am Jagdgeschehen von der Handlungstendenz weniger durch die Tätigkeiten als Treiber speist, als vielmehr aus der Rolle als Jäger. Denn für die (versicherte) Tätigkeit als Treiber wird keine Waffe benötigt. Der Umstand aber, dass vom Treiber eine Waffe mitgeführt wird und er diese entweder nach Belieben oder eingeschränkt auf den Eigenschutz, für den Fangschuss oder für den Schuss auf gestelltes Wild einsetzen darf, belegt deutlich, dass die Jagdorganisation ihm eine über die Treibertätigkeit hinausgehende Rolle im Jagdgeschehen zugewiesen hat. Der Treiber ist also nicht bloß als Waffenträger zu beurteilen, sondern er darf auch (ggf. unter bestimmten situativen Bedingungen) ins Jagdgeschehen eingreifen und als Jäger fungieren, also die Jagd, zu der ohne Zweifel auch der Fangschuss und das Schießen gestellten Wildes zählen, ausüben. Diese Jagdbefugnis erweitert faktisch die Treibertätigkeit so weit, dass unfallversicherungsrechtlich von einer überwiegend durch die Jagd geprägten Rolle auszugehen ist und der Treiber als nicht versicherter Jagdgast zu beurteilen ist.
Ok, bedeutet also Folgeschäden und etwaigen Verdienstausfall?!
Die akute Behandlung und die volle Lohnfortzahlung bis 6 Wochen ist für Angestellte ja abgedeckt.
Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...Was genau soll denn eigentlich durch die BG-Versicherung in diesem Fall bezahlt werden?
Oha, das ist fürstlich. Kommt wohl sehr auf den Betrieb an. Ich bin halt nur lokal zugange, keinen Bock auf die Fahrerei, hab ich beruflich genug davon.25-35€ pro Hund. Das gleiche für den HF + Km Geld war,in Bayern für mich,die letzten Jahre üblich als Durchgeher mit Hund. Egal ob 2 oder 10 Hunde, die Beträge waren gleich.Manchmal wird auch gedeckelt beim Staat auf 3 oder 4 Hunde.
Darüber bin ich mir schon bewusst, wollte das nur noch mal wissen/klarstellen. Ich war nämlich schon in der Situation und hatte Glück, eine erfahrene und sehr interessierte Oberärztin zu haben, die mich zur Chefinnensache erklärt hat.Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...
In BW so geregelt:Oha, das ist fürstlich. Kommt wohl sehr auf den Betrieb an. Ich bin halt nur lokal zugange, keinen Bock auf die Fahrerei, hab ich beruflich genug davon.
Interessant. Zur Versicherung im Schadensfall steht da aber auch kein Wort .In BW so geregelt:
Bewegungsjagd
foerderung.landwirtschaft-bw.de
Dazu heißt es bei der SVLFG:Interessant. Zur Versicherung im Schadensfall steht da aber auch kein Wort .
Ja, aber die BG wehrt sich gegen jegliche Ansprüche soweit es nur geht, mit teils abstrusen Regelungen.Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...
What?Verlust des Schadensfreiheitsrabatts?
nananaJa, aber die BG wehrt sich gegen jegliche Ansprüche soweit es nur geht, mit teils abstrusen Regelungen.
Du bist auch im Job nicht versichert, wenn du dir auf der Toilette im Büro das Bein brichst oder auf dem Weg zur Mittagspause einen Unfall hast.