Treiber schwer verletzt von Keiler…..

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Um das hier mal wieder auf den Topic zu bringen...
Gruß-Spitz

Anhang anzeigen 207960
Vernünftig verschriebener Artikel...!
bis auf den Passus, daß man das Verhalten des Keilers als völlig ungewöhnlich darstellt und dafür Ursachen finden will... :rolleyes:
Der Mensch steht halt einem in die Enge getriebenen Wildtier mal im Weg.
Es wurden schon Leute schwer verletzt, denen ein Hirsch entgegenkam...
 

z/7

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Anfrage an die BG:

Ein weiteres Problem wäre ein Treiber, welcher während einer Jagd eine Waffe (evtl. "nur" Blank- oder Kurzwaffe), lediglich zum Zwecke des Erlösen von verletztem Wild mit sich führt (selbstverständlich berechtigt).


Antwort:

Treiber sind in der Regel unbewaffnet und üben keine eigene Jagdtätigkeit aus, sondern sind im Jagdgeschehen als Unterstützungskräfte eingesetzt. Als solche unterliegen sie im Allgemeinen dem Direktionsrechts des Jagdunternehmers und sind in ihrer Tätigkeit arbeitnehmerähnlich in das Jagdgeschehen eingebunden bzw. in das Jagdunternehmen eingegliedert. Sie unterliegen deshalb bei dieser Tätigkeit grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - unbeachtlich, ob sie dafür auch ein Entgelt erhalten.​
Sofern eine Waffe im Jagdgeschehen mitgeführt wird, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Teilnahme am Jagdgeschehen von der Handlungstendenz weniger durch die Tätigkeiten als Treiber speist, als vielmehr aus der Rolle als Jäger. Denn für die (versicherte) Tätigkeit als Treiber wird keine Waffe benötigt. Der Umstand aber, dass vom Treiber eine Waffe mitgeführt wird und er diese entweder nach Belieben oder eingeschränkt auf den Eigenschutz, für den Fangschuss oder für den Schuss auf gestelltes Wild einsetzen darf, belegt deutlich, dass die Jagdorganisation ihm eine über die Treibertätigkeit hinausgehende Rolle im Jagdgeschehen zugewiesen hat. Der Treiber ist also nicht bloß als Waffenträger zu beurteilen, sondern er darf auch (ggf. unter bestimmten situativen Bedingungen) ins Jagdgeschehen eingreifen und als Jäger fungieren, also die Jagd, zu der ohne Zweifel auch der Fangschuss und das Schießen gestellten Wildes zählen, ausüben. Diese Jagdbefugnis erweitert faktisch die Treibertätigkeit so weit, dass unfallversicherungsrechtlich von einer überwiegend durch die Jagd geprägten Rolle auszugehen ist und der Treiber als nicht versicherter Jagdgast zu beurteilen ist.​
Danke. Geht aber nichtsdestotrotz komplett an der Realität vorbei. Den Richter würd ich gern mal komplett unbewaffnet in die Dornen schicken, zu wohlgeprägten Schweinen. Ob er dann noch so auf der Waffe rumreitet?
 

z/7

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Ok, bedeutet also Folgeschäden und etwaigen Verdienstausfall?!
Die akute Behandlung und die volle Lohnfortzahlung bis 6 Wochen ist für Angestellte ja abgedeckt.

Was genau soll denn eigentlich durch die BG-Versicherung in diesem Fall bezahlt werden?
Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...
 

z/7

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25-35€ pro Hund. Das gleiche für den HF + Km Geld war,in Bayern für mich,die letzten Jahre üblich als Durchgeher mit Hund. Egal ob 2 oder 10 Hunde, die Beträge waren gleich.Manchmal wird auch gedeckelt beim Staat auf 3 oder 4 Hunde.
Oha, das ist fürstlich. Kommt wohl sehr auf den Betrieb an. Ich bin halt nur lokal zugange, keinen Bock auf die Fahrerei, hab ich beruflich genug davon.
 
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Was ich mich frage: Was hat im OP den Jagdausrichter geritten, gegenüber der BG die "Beauftragung" des Hundeführers zu verneinen? Welche Konsequenzen fürchtet der?
 
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Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...
Darüber bin ich mir schon bewusst, wollte das nur noch mal wissen/klarstellen. Ich war nämlich schon in der Situation und hatte Glück, eine erfahrene und sehr interessierte Oberärztin zu haben, die mich zur Chefinnensache erklärt hat.
 
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Interessant. Zur Versicherung im Schadensfall steht da aber auch kein Wort :unsure: .
Dazu heißt es bei der SVLFG:

Umfang jeder Versicherung​

Nicht jede Person ist bei der Jagd versichert. Jagdgäste, Begehungsscheininhaber und Schweißhundeführer sind es regelmäßig nicht. Die SVLFG kann sich Initiativen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes auf „jagdnahe Dienstleistungsunternehmen“ durch Gesetzesänderung vorstellen. Erforderlich ist hierfür aber auch eine Unterstützung der Jagdverbände.


Heißt im Klartext: Musst du selber regeln oder nur kommen, wenn eine entsprechende Versicherung nachweislich abgeschlossen wurde.
 
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Wenn das als BG Unfall gewertet wird, sieht die komplette Behandlung schon ganz anders aus, von Anfang an. Wer jemals einen Berufsunfall hatte, weiß, was das bedeutet. Da ist kein diagnostisches Mittel zu teuer oder zu schlecht verfügbar. Ärzte vom feinsten. Für den ordinären Kassenpatienten ist es desillusionierend, das zu erleben. Und ziemlich entscheidend für vieles. Der einzige Bruch, mit dem ich keine Probleme habe, ist der, der auf Arbeit passierte. Grad erst wieder mit ner privaten Angelegenheit Dinge erlebt, die spotten jeder Beschreibung. Der erste kompetente Arzt war ein MVZ, das einer BG-Klinik angeschlossen ist...
Ja, aber die BG wehrt sich gegen jegliche Ansprüche soweit es nur geht, mit teils abstrusen Regelungen.
Du bist auch im Job nicht versichert, wenn du dir auf der Toilette im Büro das Bein brichst oder auf dem Weg zur Mittagspause einen Unfall hast.
 
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Verlust des Schadensfreiheitsrabatts? ;)
What? o_O

Der Jagdbetrieb des JAB ist doch in der SVLFG pflichtversichert. Wüsste nicht, daß es dort Rabatte gibt. Was, ausser unangenehmen Fragen zur Jagdleitung und Einhaltung der VSG wird denn da nun wirklich befürchtet?

Demnächst heißt es dann zu Unfällen beim Hochsitzbau: Der Verunglückte war als Gast da (nicht BG-versichert) weil er in seiner Freizeit gerne hobby-schreinert und als Indiz seiner euphorischen Freiwilligkeit gilt dann der selbst mitgebrachte Hammer (BYOD - "bring your own device")?
 
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Keine Versicherung bezahlt wenn sie nicht zahlen muss.

Die BG hat sich die Regeln auch nicht selbst ausgedacht, sie muss sich an das halten was die Politik mit dem Sozialgesetzbuch vorgibt. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit hab ich immer mal wieder mit denen zu tun.
gesetze-im-internet spukt folgendes aus.

Da heißt es in SGB VII sinngemäß:
§123: Jagden (nicht Jäger!) sind als landwirtschaftliche Unternehmen Pflichtmitglied
§4: Begehungsscheininhaber und Jagdgäste sind nicht versichert (versicherungsfrei)
§3: Begehungsscheininhaber und Jagdgäste können auch nicht Kraft Satzung versichert werden. Heißt also, selbst wenn die BG durch die Vertreterversammlung (gewählt durch die Mitglieder = Sozialwahl) willens wäre die Satzung zu ändern, so dass Jagdgäste auch versichert sind, so ginge das aufgrund übergeordneten Rechts trotzdem nicht.
§6: Begehungsscheininhaber und Jagdgäste können sich auf Antrag auch nicht freiwillig versichern lassen

Die BG selbst ist da also der falsche Sündenbock, das ist politisch durch den Gesetzgeber gewollt, dass die Freizeitjagd nicht mehr als unbedingt notwendig durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt wird. Der BG wäre das vermutlich egal, deren Beiträge werden emotionslos entsprechend erhöht wenn der Versichertenkreis auf Gäste und BGSler ausgeweitet wird. Dann wäre das Gejammer hier aber auch wieder laut.

Die BG zahlt, ausser für den Pächter, immer nur bei unbewaffneten Jagdhelfern, oder Begehungsscheininhabern wenn sie bspw. Hochsitze bauen. Sobald eine Waffe im Spiel ist, wird von Jagdausübung als Teil privater Freizeitgestaltung ausgegangen, ob mit oder ohne Hund oder gar mit Meute ist egal und dann zahlt die BG nicht.

Bei uns in der KJV wird das schon im Jagdkurs durchgekaut, es hat sich da in den letzten Jahrzehnten auch nichts an der Rechtsprechung geändert. Es ist verwunderlich, dass da immernoch so viele Kollegen ahnungslos sind.

Wer als Hundeführer keine private Unfallversicherung für solche Fälle abgeschlossen hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
 
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Ja, aber die BG wehrt sich gegen jegliche Ansprüche soweit es nur geht, mit teils abstrusen Regelungen.
Du bist auch im Job nicht versichert, wenn du dir auf der Toilette im Büro das Bein brichst oder auf dem Weg zur Mittagspause einen Unfall hast.
nanana
schon korrekt bleiben. in der mittagspause bist du nicht versichert. auf dem weg dorthin kann je nach arbeitssituation gedeckt sein. zB Büro mit ausstempeln zur pause und stechuhr neben kantine
 

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