Neues Waffengesetz

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Das alles ist so nicht korrekt, ich zitiere den Entwurf zu § 27 Absatz 2a, welcher neu eingefügt wird:



Somit wäre das Schnupper-Schießen mit KK, LG und Flinte weiterhin erlaubt.
Für alle anderen "Waffengattungen" wäre dann ein Negativattest notwendig....
Traurig.
Damit wären unsere zwei jährlichen Familienschießen unmöglich.
Und ich dürfte meine Frau nicht mehr mit der Pistole schießen lassen....
Gruß-Spitz
 
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nochmal im Volltext zur Dokumentation
Quelle: DJV Stand 12.01.2023

Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab​

12. Januar 2023 (DJV) Berlin

Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.

ei einem Spitzengespräch in Kassel haben sich Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Nicht erst seit den Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den vergangenen Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit. Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten].“ Stattdessen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Verbändeallianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, werden abgestimmte Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
 
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Das alles ist so nicht korrekt, ich zitiere den Entwurf zu § 27 Absatz 2a, welcher neu eingefügt wird:



Somit wäre das Schnupper-Schießen mit KK, LG und Flinte weiterhin erlaubt.
Für alle anderen "Waffengattungen" wäre dann ein Negativattest notwendig....

Leider nicht, nur das Schießen mit LG als erlaubnisfreie Waffe.

Denn der Absatz 2a geht noch weiter:
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“

Es muss also für alles, was nicht Satz 1 (=erlaubnisfreie Waffe) ist, eine Erlaubnis nachgewiesen werden bzw der Nachweis erbracht werden, dass kein Waffenverbot vorliegt
 
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Es muss also für alles, was nicht Satz 1 (=erlaubnisfreie Waffe) ist, eine Erlaubnis nachgewiesen werden bzw der Nachweis erbracht werden, dass kein Waffenverbot vorliegt
Also ist noch Schiessen mit Airsoft >0,5 J sowie LG sowie Airsoft <0,5 J und NERF erlaubt.
 
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🤔 Wie soll man denn dann Schießen lernen für Jagdschein? Mit KK Kugel und Kurzwaffe lernen ist m.E. nicht sonderlich sinnvoll.
 
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Das ist mir bisher noch gar nicht aufgefallen, aber da hast du absolut recht.

Das würde tatsächlich bedeuten, dass in den Jagdkursen Kurzwaffe und Büchse nur mit KK geübt werden könnte!

nö, das bedeutet, daß man als "waffenrechliche Erlaubniss" vorm Schießtraining eben die übliche WBK haben muss.

und die bekäme man ja ähnlich wie bisher für alle U25 mit dem üblichen Prozedere plus der MPU.
 
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nö, das bedeutet, daß man als "waffenrechliche Erlaubniss" vorm Schießtraining eben die übliche WBK haben muss.

und die bekäme man ja ähnlich wie bisher für alle U25 mit dem üblichen Prozedere plus der MPU.
Gilt das eigentlich auch für Jugend-Jagdscheininhaber ?
 
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Aber eine WBK bekommt man doch erst mit gelöstem Jagdschein?
Die gelbe als Sportschütze ja auch erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft.
Was ich dem Entwurf noch nicht entnehmen kann:
Die MPU wird auch für Ü25 Pflicht, soweit klar. Laut dem Entwurf soll aber lediglich die Passage gestrichen werden in der steht, dass U25 eben eine MPU machen müssen.
Das gilt ja aktuell nur für Sportschützen. Jäger dürfen auch U25 ohne MPU groskalibrige Waffen kaufen. Ändert sich das dann auch?
 
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Aber eine WBK bekommt man doch erst mit gelöstem Jagdschein?
nein, schon eher.

Polizeiliches Führungszeugniss beantragen und holen.
Bescheinigung von Jagdschule, das man die Ausbildung macht .
und einen "Wisch" Dass man die Waffensachkunde dort durchgelaufen hat.

das alle gab's nach ca 2 Monaten
(hab so einen 6 Monate Kurs gemacht, immer Wochenende)

damit zum Amt und WBK mit VorEintrag für 12er BDF, befristet auf 1 Jahr und ohne Munitionserwerb.

gab's ohne Probleme , mit nachweis von Tresor via Rechnung

Somit konnten wir uns mit eigenen Flinten eindecken und damit trainieren.

nach bestandener Prüfung gab's dann Munitionserwerb frei und die Jahresfrist wurde gelöscht.
 
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Ich zitiere von der WuH Seite:

Jemand darf ohne EWB nicht mit einem freien LG schießen.... Wie und wo soll das kontrolliert werden.
Ich hab ein LG, frei ab 18 zu erwerben, schieß damit mit den Spezln im Keller ... Und nun?
Verstehe ich so, kannst Du weitermachen. Solltest Du damit im Verein schiessen, brauchst Du Erlaubnis. Muss kontrolliert und dokumentiert werden.
 
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...
Bescheinigung von Jagdschule...
...
damit zum Amt und WBK mit VorEintrag für 12er BDF, befristet...
So mir bekannt ist, war dies früher möglich, als ich noch als Jungjägeraspirant mit 11 Jahren Pirschsteige fegte 😁, ich hab den deutschen Jagdschein aber erst viel später gemacht, heute wird dies jedoch bei uns so nicht mehr genehmigt.
 

FTB

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So mir bekannt ist, war dies früher möglich, als ich noch als Jungjägeraspirant mit 11 Jahren Pirschsteige fegte 😁, ich hab den deutschen Jagdschein aber erst viel später gemacht, heute wird dies jedoch bei uns so nicht mehr genehmigt.
Bei mir war das vor fünf Jahren kein Problem. Ich glaube, die Rechtslage hat sich seitdem nicht relevant geändert.
 

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