Neues Waffengesetz

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Bei mir war das vor fünf Jahren kein Problem. Ich glaube, die Rechtslage hat sich seitdem nicht relevant geändert.
bei mir 2018/19.

wir hatten auch Kandidaten dabei, die länger als 1 Jahr nötig hatten... Zwangs Pause wg. Familie/Job oder Durchgefallen... die mussten auch nicht nach 12 Monaten direkt die Flinte ins Korn werfen, sprich nicht abgenommen.

mit der neuen Regelung käme dann halt noch die zwangs- MPU oben drauf, die damals quasi vom Sachbearbeiter der Waffenbehörde beim WBK beantragen/abholen "für lau mit gucken und beschnuppern" gemacht wurde...🤣
 
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Zum Referentenentwurf und "Gelb streichen"

Ich lese das so: Meine gefährlich ausschauende Tippmann Kk-Büchse im AR-15 Design Kaliber. 22lr muss ich gelb anstreichen. 👍

Dagegen darf das Tippmann Airsoft-Spielzeuggewehr AR-15 gefährlich schwarz bleiben und muss nicht in Spielzeugfarben angemalt werden? 🌑

Oder unterliegt auch Airsoft dem Anschein einer Anscheinswaffe? Streng genommen würde dies zwingend analog gelten. Airsoft muss dann auch analog unter den Referentenentwurf fallen. Genaue gesetzliche Regelung würde dann später nachgeschoben werden.

Das würde hunderttausende Kinder betreffen. Guckt mal im Kinderzimmer nach. 😂

(Allianz von Waffenbesitzern, Schreckschusswaffenbesitzern und Spielzeugwaffenbesitzern)
 
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Der ganze Entwurf kreiselt um den Rechtsbegriff "Anscheinswaffe" der anscheinend wieder neu eingeführt werden soll und um die psychologische Wirkung einer Waffe sowie auf die Emotionen in Bezug zu Waffen.

Zitat: "Diese Waffen wirken besonders anziehend..."
""In Betracht kommen insbesondere Veränderungen, etwa durch Umbau der für Kriegswaffen charakteristischen Waffenbestandteile (siehe dazu Begründung zu Nummer 16), sodass im Ergebnis die kriegswaffentypische Optik entfällt."


Anscheinswaffe, kurz unter
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe erklärt.

Der Begriff ist im deutschen Waffengesetz in Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 wie folgt definiert:

„Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen..." (und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden...)

Bisher war's so, dass Spielzeugwaffen bunt 🟧🟨🟩🟦gemalt werden sollten.

Airsoftwaffe Halbautomat bleibt schwarz ⬛ , ist Anscheinswaffe und darf deshalb nur zu Hause gespielt werden.

Waffe Halbautomat mit mehr Joule wird nach dem Entwurf gelb 🟨 gestrichen.

(PS: Mit Airsoft üben auch (echte) Einsatzkräfte)
 
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Was gar nicht vorkommt sind Regelungen um es Sportschützen zu vergällen, nur den Jagdschein zu machen um Erwerb zu vereinfachen.

Ich hatte schon ein paar Mal davon gehört und gelesen.

Mag sein dass die LJV dazu aufgefordert werden. Die sind ja Herr über die Ausbildung.
 
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Regelungen um die Qualität des Jagdscheins zu erhöhen würde ich sogar begrüssen:

Themen
* Waldbau und
* Landbau
* Ökologie
* Wildbiologie von Tieren unter Jagdrecht und Naturschutzrecht

Alles auf dem Niveau von einer aktuellen Landwirtschaftslehre.

Das bekommen doch auch unsere Lehrlinge hin !!! (nur nebenbei; und weg sind andere Schützeninteressierte)
 
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Kenne mich nicht im Detail aus.
Lauflänge min. 16" für Langwaffen und "nur" maximal zwei Erwerbe innerhalb 6 Monaten.
Insgesamt Limit auf 10 Langwaffen.
So grob.

Gibt bestimmt Foristi, die auch Sportschützen sind und die "Vorteile" genauer kennen.
 
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Leider nicht, nur das Schießen mit LG als erlaubnisfreie Waffe.

Denn der Absatz 2a geht noch weiter:
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“

Es muss also für alles, was nicht Satz 1 (=erlaubnisfreie Waffe) ist, eine Erlaubnis nachgewiesen werden bzw der Nachweis erbracht werden, dass kein Waffenverbot vorliegt

Auch das ist so nicht korrekt. Satz 1 nennt eben nicht nur die erlaubnisfreien Waffen (Nr. 1), sondern auch die von mir bspw. genannten KK und Flinten (Nr. 2).

Besagter Absatz 2a Satz 1 sind demnach die Nr. 1 UND 2.

Ich bleibe dabei:
Somit wäre das Schnupper-Schießen mit KK, LG und Flinte weiterhin erlaubt.
Für alle anderen "Waffengattungen" wäre dann ein Negativattest notwendig....

Wir sollten uns aber - ob des drohenden, viel größeren Unheils - nicht wegen solcher Kleinigkeiten streiten.
 
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Geht eigentlich irgendwo in dem Entwurf hervor, dass nur halbautomatische Langwaffen gemeint sind, nicht aber Pistolen?
 
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Zitat: "Diese Waffen wirken besonders anziehend..."
""In Betracht kommen insbesondere Veränderungen, etwa durch Umbau der für Kriegswaffen charakteristischen Waffenbestandteile (siehe dazu Begründung zu Nummer 16), sodass im Ergebnis die kriegswaffentypische Optik entfällt."
.....da bin ich aber gespannt, was mit all den auf Halbautomat abgeänderten Vollautomaten wird. Neufertigung oder Umbau, egal. Also was so z.B. vom Dietrich kam. Oder Niedermeier.
MG34/42, HK21, MP40, Thompson, BAR, StGw44. Da ist ja nicht nur optisch der Anschein so, des war ja Mal auch optisch welche....
Des wird wieder ein Durcheinander geben. Und einen Wust an Anfragen bei den Ämtern. Hut ab.
 
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Geht eigentlich irgendwo in dem Entwurf hervor, dass nur halbautomatische Langwaffen gemeint sind, nicht aber Pistolen?

nicht direkt, aber die relativ klaren Bezüge/Phrasen auf :
"Optik eines Sturmgewehrs" (entscheidet BKA, nach gutdünken und Weisung von BMI...)
"Klappschaft"
"Kühlrippen" (welche Pappnasen verfassen sowas?)
"Einklappbarer Schaft /herausstechendes Magazin"
"Amokläufe Neuseeland/Norwegen" (komischerweise kamen mehr Menschen um bei AmokFAHRTEN, aber lassen wir das...)
"kein Bedürfniss für Jagd und Sport erkennbar"

Deuten schon recht klar darauf hin, daß das gemeint ist, daß möglichst radikal und schnell verboten werden soll, was "der Bürger auf der Straße" sich unter einem "modernen Militärgewehr" vorstellt.

Keine Sorge, Pistolen kommen dann bei einer der nächsten Verschärfungswellen rein...
Mit dem "Braucht man ja nicht wirklich" und "Sicherheit für den Bürger"etc.pp kann man ja immer was basteln.

Erstmal Mengenbeschränkung ...
und dann evtl. von 20 auf 10 Schuss maximal reduziert oder so.
Bei Langwaffen von 10 auf 5
 
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21 Apr 2021
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Ich hab heute auch mal Bekannte mobilisiert, die bisher von Verschärfungen nicht betroffen und daher indifferent waren.
Da gibt es einige Bootsführer, die dann ja auch Sachkundeprüfung und MPU für ihre Signalpistole ablegen müssten und einige Armbrust-Besitzer ganz ohne Reichsbürger-Bezug, denen ein ähnliches Schicksal droht. Ich hoffe, dass die Salamischeibe dieses mal deutlich zu dick geschnitten wurde.

Bei Langwaffen von 10 auf 5
Das würde mich nicht mal mehr wundern... Da erwartet man sicher, dass die Jäger nichts dagegen haben, die dürfen eh nur 3 Murmeln laden
 
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