NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

Registriert
15 Okt 2010
Beiträge
677
Liebe Foristi,

mir ist folgendes widerfahren. Ich verwahre meine Waffen in einem 400 KG Klasse B Schrank, den ich seit über 10 Jahren besitze.
Diesen habe ich bei Erwerb fotografiert und die Fotos zusammen mit der Information des Aufstellungsortes an meine Waffenbehörde ((Kreispolizei) geschickt.

Soweit so gut. Nun habe ich mir vor einigen Jahren zusätzlich einen Klasse 1 Kurzwaffenschrank gekauft, in dem ich meine Kurzwaffen aufbewahre.
Ich dachte mir zusätzlich Sicherheit, alles gut. Den Erwerb habe ich meiner Waffenbehörde nicht angezeigt.

Nun bin ich zum ersten mal in Sachen Waffenaufbewahrung kontrolliert worden.
Der lokale Polizist war sehr freundlich und sehr höflich, es wurde nichts beanstandet.

Nun kommt heute ein Brief eines anderen Beamten von der Kreispolizeibehörde, in dem steht dass bei der Kontrolle festgestellt wurde,
dass ich über einen weiteren Schrank der Klasse 1 verfüge. Das stimmt ja auch.

Dann geht es los:
Erstens: Es wird behauptet, dass ich bereits gebeten worden sei, Fotos und Typschild nachzuweisen. Das ist falsch. Mit diesem Brief bin ich zum ersten Mal aufgefordert worden.
Zweitens: Ich bin mir nicht bewusst, dass ich einen weiteren Schrank der Kreispolizei als Waffenbehörde melden muss.
Das Schreiben begründet die allgemein mit dem Hinweis auf §36 WaffG. .
Drittens: Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo ich jeweils für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition den jeweiligen Aufbewahrungsort zuordnen soll.
Viertens: Es wird gefragt ob der Schrank verankert ist. Meines Wissens nach ist dies bei Klasse 1 Schränken nicht notwendig.

Ist die Vorgehensweise korrekt ? Oder ist meine Behörde hier etwas "überfleißig" ?

Auf der einen Seite könnte ich ja einfach mitteilen, dass ich meine Kurzwaffen nun wieder im B-Schrank verwahre...
Andererseits ist es ja faktisch richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle die KW im Klasse 1 Schrank verwahrte...

Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.

Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?

WMH
Futterbär
 
Registriert
22 Jan 2016
Beiträge
2.213
Ein neuer Waffenschrank ist der Behörde anzuzeigen, korrekt.
Klasse 1 muss nicht verankert werden.
 
Registriert
22 Jan 2006
Beiträge
544
Ein neuer Waffenschrank ist der Behörde anzuzeigen, korrekt.

Woraus leitest Du das ab? In WffG §36 lese ich etwas von Nachweispflicht bzgl. Aufbewahrung. Daraus würde ich als Laie nicht zwingend die verpflichtende Anzeige eines jeden neuen, zusätzlichen Waffenschrankes verstehen. Anders mag das sein, wenn ich den ursprünglich nachgewiesen Waffenschrank austausche bzw. wenn dieser zur Aufbewahrung meiner zwischenzeitlich gewachsenen Anzahl Waffen zu klein wird und ich deshalb einen zusätzlichen Waffenschrank kaufen muss.
 
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
6.612
@Castar hat in beiden Punkten Recht.
Da die Kurzwaffen im 1 Schrank verwahrt werden, ist dies der Behörde anzuzeigen, mit Rechnung, Bild und Standort.
Das sollte aber auch jedem klar sein.
 
Registriert
15 Sep 2005
Beiträge
4.562
Klasse 1 muss nicht verankert werden.
Vorsicht. Abhängig von der jeweiligen Behörde. Meine sagte mir das schränke unter 200kg verankert werden müssen ☝️
Der sehr nette SB bestätigte allerdings dass da jede Behörde ihre eigenen Vorstellungen hat.
Um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen, würde ich das abklären.
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
112
Vorsicht. Abhängig von der jeweiligen Behörde. Meine sagte mir das schränke unter 200kg verankert werden müssen ☝️
Der sehr nette SB bestätigte allerdings dass da jede Behörde ihre eigenen Vorstellungen hat.
Um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen, würde ich das abklären.
Seit wann bestimmt die Behörde was verankert werden muss und was nicht. Das steht im Gesetz und fertig. Die Behörde hat da keinen Spielraum.

Grüsse
 
Registriert
21 Apr 2022
Beiträge
2.914
Polizei, Versicherung, Behörden, etc, empfehlen gerne das auch Schränke der Stufe 0/1 unter 200kg verankert werden, vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.

Bei 0ern darf man bei einer Verankerung auf Antrag glaube ich bis zu 5KW lagern.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
591
Was ich gar nicht nachvollziehen kann ist, dass bei der Kontrolle nicht alle Tresore fotografiert wurden und das dann zu den Akten genommen wird. Bei mir war das 2017 schon so....

Und in welchem Tresor ich welche Waffen lagere ist völlig egal, solange die jeweilig erforderlichen Schutzklassen erfüllt sind.

Da kann ich in keinem Gesetz oder auch Verwaltungsvorschrift was passendendes finden...

Im Zweifel einfach mal freundlich schriftlich anfragen auf welche Rechtsvorschrift sich die Forderungen begründen.

Es geht scheinbar langsam los mit dem Vergrämen.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
14 Apr 2018
Beiträge
1.163
Polizei, Versicherung, Behörden, etc, empfehlen gerne das auch Schränke der Stufe 0/1 unter 200kg verankert werden, vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Bei 0ern darf man bei einer Verankerung auf Antrag glaube ich bis zu 5KW lagern.
Habe erst kürzlich einen 1-er Schrank gekauft. In den Unterlage stand zur Befestigung irgend etwas, das ich für mich so interprtiert habe:
Du brauchst ja zur Waffenlagerung nur Klasse 0, und der muss nicht verankert sein wenn er schwerer als 200 kg ist - so weit so gut
Wenn Dein Schrank aber z.B. auch zur Lagerung Wertgegenständen dienen soll, die für Klasse 1 versichert sind, dann muss er verankert sein um Klasse 1 zu erfüllen, auch wenn er über 200kg wiegt. Dabei wird auch die Qualität der Verankerung berücksichtigt, gewünscht wird meist mindestens B25-Beton, ggf. Estrich-Überbrückung etc.. Ein Plastik-Dübel in Mauerwerk eher nicht...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
117
Zurzeit aktive Gäste
475
Besucher gesamt
592
Oben