NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Du brauchst ja zur Waffenlagerung nur Klasse 0, und der muss nicht verankert sein wenn er schwerer als 200 kg ist - so weit so gut
Imho nicht ganz korrekt.
Ab 200 kg erhöht sich die Anzahl der lagerbaren KW von 5 auf 10.
Die Verordnung habe ich oben verlinkt.

Ich habe meinen Schrank trotzdem verdübelt, eher wegen der Betriebssicherheit.
 
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Anderer Aufstellort. Was kann die Behörde dafür das Du in eine Pappkarton wohnst.
Lasaaaaaange Schraube.

Aber Widerstandsgrad 0/1 muss nicht verdübelt werden (oder zeigt mir bitte die Stelle in der Verordnung).

Mit Paragraph 36 WaffG könnte man das ja ggf noch reininterpretieren aber konkret steht es eben nicht da.
 
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Warum soll ich eigentlich einen Schrank mit Foto und Typenschild nachweisen wenn der SB der Behörde schon vor Ort den Schrank gesehen hat? Ich sollte damals einen Schrank mit Foto oder Rechnung nachweisen den noch kein SB gesehen hatte. Seit dem glaubt er mir, daß ich einen Schrank habe. Wenn er ihn jedoch schon selbst gesehen hat, glaubt er sich selbst nicht?
Und was soll die Zuordnung der Waffen zu den Schränken? Hier ist ja nun klar zwischen Kurz- und Langwaffen getrennt, was aber wenn ich zwei Schränke für Langwaffen habe. Ich kann mich doch spätestens nach drei Monaten nicht mehr erinnern was ich damals ins Formular geschrieben habe.
 
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Bei Neubauten ist es immer problematisch. Bei mir sind nur die Außenwände, bzw die Wände zur Nachbarwohnung aus Beton/Ziegel. Da wird es problematisch. Ein Nuller steht bei mir auch an einer Gipswand. Was willst da viel festschrauben. Aber da hab ich max. 5 KW drin. Fertig.
 
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Und was soll die Zuordnung der Waffen zu den Schränken? Hier ist ja nun klar zwischen Kurz- und Langwaffen getrennt, was aber wenn ich zwei Schränke für Langwaffen habe. Ich kann mich doch spätestens nach drei Monaten nicht mehr erinnern was ich damals ins Formular geschrieben habe.
Sagen wir es mal so, dass ist nicht das Problem der Behörde. Die hat einfach ihren Schrieb und fertig, muss darüber hinaus keinen Sinn machen.
 
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Genau, und Du sollst Dir dann darum einen Kopf machen. Wenn Die irgendwelche Schreiben raus schicken, können die darin nicht nach Dingen fragen die sie etwas angehen?
 
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Und was soll die Zuordnung der Waffen zu den Schränken?
Sowas versuchen die hier im KVR München seit über 10 Jahren. Ich hab Zwei Nuller, Zwei B und einen A, den ich aber momentan nur für Munition nutze.
Ich hab da regelmäßig Diskussionen wie sich die 52 Sammler und Sportwaffen da aufteilen. Auch schon vor Jahren, wo es nur die Hälfte war. Und ich einen Teil im Geschäft im Bunker hatte. Man wollte hier immer wissen, welche Waffe gerade wo ist. Dem bin ich aber nie nach gekommen.
Momentan gerade habens mich eh auf dem Kicker. Mit viel "möglicherweise" und "könnte" hat mir die Chefin letztens gesagt, was bei einer Kontrolle so sein kann.... Denke die kommen bald mal zu mir.
 
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Gibt es da irgendwo einen gesetzlichen Punkt dass ein neuer Schrdnk gemeldet werden muss?
Meines wissens muss bei Erstbeantragung der Schrank mir Bilder und Rechnung nachgewießen werden. Mehr ist mir persönlich aber nicht bekannt.
Ich habe z.B. mal um einen Schrank erweitert damit die Waffen nicht so eng stehen, gemeldet habe ich diesen aber nicht.
 
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Ich hätte jetzt kein Problem meinem SB einen Zweitschrank zu melden. Auch nicht. ob er verankert ist oder nicht, "Sehr geehrter Herr SB, nein, er ist nicht verankert." Aber welche Waffe welchem Schrank zugeordnet ist? Vielleicht, "Sehr geehrter Herr SB, eine feste Zuordnung Schrank - Waffe gibt es bei mir nicht."
 
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Ich hab das auch nicht gemeldet. Und auch prompt einen Anschiss erhalten. Ich seh das locker. Wenn es nach denen ginge, dürften mir weniger und müssten noch mehr sollen.
Ich war letzte Woche auf dem Amt, 1,5h Stunden Diskussionen, was mein Vater durfte und nicht und wie man das bei Munitionssammlern auslegen würde. Am Ende war man dann plötzlich meiner Meinung. Ich versteh sowas immer nicht. Hauptsache Luft in Bewegung versetzt und Stress.
Und durch die Blume hat man gesagt, es gibt ja wahrscheinlich bald ein neues Waffengesetz und dann wird es möglicherweise neue Verbote und Regelungen geben. Man hat gerade Oberwasser bei der Diskussion. So kommt es mir vor. Aber die war natürlich auch angepisst, weil ich ihrem obersten Chef ne Mail geschrieben hatte. Und explizit einige ihrer Kollegen gelobt hatte für die gute Zusammenarbeit. Sie nicht.....
 
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Gibt es da irgendwo einen gesetzlichen Punkt dass ein neuer Schrdnk gemeldet werden muss?
Meines wissens muss bei Erstbeantragung der Schrank mir Bilder und Rechnung nachgewießen werden. Mehr ist mir persönlich aber nicht bekannt.
Ich habe z.B. mal um einen Schrank erweitert damit die Waffen nicht so eng stehen, gemeldet habe ich diesen aber nicht.
WaffG in § 36 Absatz 3
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.


Du darfst den zweiten Schrank zwar besitzen, sobald du ihn aber zu Lagerung von Waffen/Munition nutzt ist die der zuständigen Behörde anzuzeigen, sonnst könnte eine Ordnungswiedrigkeitenanzeige drohen.

Einfach ein Foto vom Schrank & Typenschild reicht da ja in der Regel. Die Aufteilung hingegen sollte egal sein, solange die entsprechende Sicherheitsklasse passt.
 

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