G
Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Was hat das mit dem Waffenrecht zu tun?Wenn Dein Schrank aber z.B. auch zur Lagerung Wertgegenständen dienen soll
CdB
Was hat das mit dem Waffenrecht zu tun?Wenn Dein Schrank aber z.B. auch zur Lagerung Wertgegenständen dienen soll
Imho nicht ganz korrekt.Du brauchst ja zur Waffenlagerung nur Klasse 0, und der muss nicht verankert sein wenn er schwerer als 200 kg ist - so weit so gut
Anderer Aufstellort. Was kann die Behörde dafür das Du in eine Pappkarton wohnst.Parkett, Fussbodenheizung, Dachgeschoss mit Rigipswand?
Lasaaaaaange Schraube.Anderer Aufstellort. Was kann die Behörde dafür das Du in eine Pappkarton wohnst.
Sagen wir es mal so, dass ist nicht das Problem der Behörde. Die hat einfach ihren Schrieb und fertig, muss darüber hinaus keinen Sinn machen.Und was soll die Zuordnung der Waffen zu den Schränken? Hier ist ja nun klar zwischen Kurz- und Langwaffen getrennt, was aber wenn ich zwei Schränke für Langwaffen habe. Ich kann mich doch spätestens nach drei Monaten nicht mehr erinnern was ich damals ins Formular geschrieben habe.
Sowas versuchen die hier im KVR München seit über 10 Jahren. Ich hab Zwei Nuller, Zwei B und einen A, den ich aber momentan nur für Munition nutze.Und was soll die Zuordnung der Waffen zu den Schränken?
Warum sollte ich. Hat mit meiner Antwort null zu tun.oder zeigt mir bitte die Stelle in der Verordnung).
WaffG in § 36 Absatz 3Gibt es da irgendwo einen gesetzlichen Punkt dass ein neuer Schrdnk gemeldet werden muss?
Meines wissens muss bei Erstbeantragung der Schrank mir Bilder und Rechnung nachgewießen werden. Mehr ist mir persönlich aber nicht bekannt.
Ich habe z.B. mal um einen Schrank erweitert damit die Waffen nicht so eng stehen, gemeldet habe ich diesen aber nicht.