Weißt du vielleicht warum manche Kreisgruppen die Alte BPO behalten wollen ?
Da gibt es mehrere Gründe,
1. die meisten Kreisgruppen haben schlicht und ergreifend nicht die Reviere um die Prüfung(en) der neuen QBPO abzuhalten.
2. warum soll man sich als Kreisgruppe von der Öffentlichkeit angreifbar machen wegen einer lebenden Ente!?
3. Tierschutz wurde als Grund für die lebende Ente angeführt, brauche ich dann nicht konsequenter Weise auch einen lebenden (kranken) Hasen, einen geflügelten Fasan, eine angeschweißte Sau/Reh/Rotwild/Damwild usw.??
4. diese neue QBPO ist genauso wenig im Bayrischen Jagdgesetz verankert wie die alte (bisherige) BPO.
5. als Konsequenz aus 4. gilt das Regensburger Urteil nach wie vor, das besagt, dass auch anders geprüfte Hunde, außerhalb der BPO des BJV brauchbar sind.
6. nach der neuen QBPO muss der normale Jäger zig einzelne "Module" sprich Prüfungen ablegen um einen brauchbaren Hund für sein Revier zu haben. Den meisten ist aber schon EINE Prüfung zuviel.
Und ja, jetzt kann der Einwand kommen, dass es in anderen Bundesländern ja auch Voraussetzung für den jagdlichen Einsatz eines Hundes ist, eine entsprechende Prüfung abzulegen. Aber da ist es im Jagdgesetz klar geregelt!
In Bayern eben nicht!!
Deshalb wäre es von E.W. besser gewesen den Prozess der Gesetzgebung anzustoßen und zu begleiten, was nicht passiert ist, da etliche Zuchtvereine bei der neuen QBPO nicht mitspielen,
was aber im Vorfeld von E.W. zugesagt wurde.
Im übrigen wurde es wegen der Querelen im BJV nicht mal geschafft die Nachsuchevereinbarung, die im März letzten Jahres vom Landtag beschlossen wurde, in ein Gesetz zu gießen.
Bausaujäger