Verankerungspflicht Waffenschrank

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Frage in die Runde,

ein Waffenschrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 muss nicht verankert werden. Dazu habe ich diverse Quellen/Herleitungen gefunden.

„…Muss ein Waffenschrank verankert werden? Im neuen Waffengesetz gibt es ab dem 06.07.2017 keinen Hinweis zur Verankerungspflicht.
Somit ist eine Verankerung eines Waffentresors der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unabhängig vom Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben. …“

Wie sieht es aber bei einem Waffenschrank der Klasse 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 (mit 178kg) aus?
 
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Kurz gesagt:

Rechtlich NEIN - keine Pflicht

Versicherungstechnisch könnte das durchaus Sinn machen wegen Versicherungshöhe/ Versicherungssumme. Bei kleinen Kurzwaffenschränkem (Würfel) "könnte" einem im Nachgang ein Strick gedreht werden wenn das Teil nicht verankerst ist wegen Sicherungspflicht/ Sorgfaltspflicht (§26 WaffG)
 
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Danke für die Info.

Hintergrund der Frage:

Ich kann günstig an einen Waffenschrank der Klasse 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 mit eben nur 178kg kommen. Der hat Werksseitig nur eine Bohrungen im Boden - Umfallsicherung.
Wie dem auch sei, ich kann den Schrank aufstellen mit und ohne Befestigung. Um der Sorgfaltspflicht nach zu kommen nutze ich halt das, was vorhanden ist. Ein Loch ist besser als kein Loch.
 
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Brauchst du nicht.
Ist nicht vorgeschrieben.
Und verankern musst du sowieso nur einen 0er Schrank. Und den auch nur, wenn mehr als 5 kW darin aufbewahrt werden und er unter 200kg hat.
 
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Verankern musst du ihn nicht.
Aber teste ob er sicher steht wenn die Tür aufgeht😉😁, manche neigen dazu bei offener Tür ganz leicht zu kippen.
 
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Ich verstehe die Frage nicht:

Wieso sollte man einen Waffenschrank der Klasse 1 verankern müssen, wenn man bereits einen Waffenschrank der Klasse 0 nicht verankern muss?
 
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Ich verstehe die Frage nicht:

Wieso sollte man einen Waffenschrank der Klasse 1 verankern müssen, wenn man bereits einen Waffenschrank der Klasse 0 nicht verankern muss?
Mir scheint, Du verstehst die Antwort nicht. Macht aber nichts, kann man alles nachlesen.


Wer seinen Tresor nicht verschrauben möchte, lässt es einfach bleiben. Eine Rechtfertigung ist nicht nötig. Jeder so wie er mag.
 
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Bislang keine richtige Antwort dabei.

Als aller erstes gilt was der Tresorhersteller in seiner technischen Begleitdokumentation schreibt. Wenn da steht der Schrank ist zu verankern und eine Befestigung ist nicht nur optional oder empfohlen, dann ist der Schrank zu verankern um überhaupt sein Schutzniveau zu erreichen.
Das es nie eine Pflicht gibt einen 0er oder 1er Schrank zu verankern ist also schlichtweg falsch.
(Privates Versicherungsrecht, wenn du in den Schrank auch noch Wertsachen lagern wolltest ist wieder was anderes, da solltest du machen was die Versicherung im Vertrag verlangt.)
 
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Gelöschtes Mitglied 27756

Guest
Das Thema hatten wir doch erst hier vor 2 Wochen, 11 Seiten lang:

 

Wheelgunner_45ACP

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Brauchst du nicht.
Ist nicht vorgeschrieben.
Und verankern musst du sowieso nur einen 0er Schrank. Und den auch nur, wenn mehr als 5 kW darin aufbewahrt werden und er unter 200kg hat.
Nein, das war früher nur eine Sonderlösung für A- und B- Schränke. Wenn die unter 200kg hatten und verschraubt wurden, wurden diese vergleichbaren Schränke mit über 200kg gleich gestellt. Und damit die Lagermenge erhöht.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Bislang keine richtige Antwort dabei.

Als aller erstes gilt was der Tresorhersteller in seiner technischen Begleitdokumentation schreibt. Wenn da steht der Schrank ist zu verankern und eine Befestigung ist nicht nur optional oder empfohlen, dann ist der Schrank zu verankern um überhaupt sein Schutzniveau zu erreichen.
Das es nie eine Pflicht gibt einen 0er oder 1er Schrank zu verankern ist also schlichtweg falsch.
(Privates Versicherungsrecht, wenn du in den Schrank auch noch Wertsachen lagern wolltest ist wieder was anderes, da solltest du machen was die Versicherung im Vertrag verlangt.)
Man muss an der Stelle unterscheiden, ob und welche Vorgabe oder Empfehlung von Hersteller kommt und was im Gesetz gefordert wird. Und im Gesetzt steht nichts dazu.

Beim Hersteller kann verschiedene Gründe dahinter stehen, beginnend bei einer Kippsicherung bei offenen Türen. Interessant wird es erst, wenn die Schutzklasse an eine Verankerung gekoppelt ist. Dann muss es aber auch dazu ergänzende Angaben in der BA geben.
 
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Und dazu noch die Versicherungsrechtliche Komponente bei Schadensersatz etc. Wenn der Hersteller eine Verschraubung vorschreibt.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht von waffenrechtlicher Seite!
 

FTB

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Bei meinem Waffenschrank war die Rechung und eine Bedienungsanleitung für das Schloss dabei. Mehr nicht.
 
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Bislang keine richtige Antwort dabei.

Als aller erstes gilt was der Tresorhersteller in seiner technischen Begleitdokumentation schreibt. Wenn da steht der Schrank ist zu verankern und eine Befestigung ist nicht nur optional oder empfohlen, dann ist der Schrank zu verankern um überhaupt sein Schutzniveau zu erreichen.
Das es nie eine Pflicht gibt einen 0er oder 1er Schrank zu verankern ist also schlichtweg falsch.
(Privates Versicherungsrecht, wenn du in den Schrank auch noch Wertsachen lagern wolltest ist wieder was anderes, da solltest du machen was die Versicherung im Vertrag verlangt.)
Das ist auch mein Stand. Der Wiederstandgrad ergibt sich dadurch was der Hersteller vorgibt. Kann also sein dass du den Tresor verschrauben musst um den Wiederstandgrad zu erreichen. Außerdem kann es von Behörde zu Behörde Palawer geben ob der Schrank verschraubt ist oder nicht. Bei mir hatten Sie nicht danach gefragt, habe aber auch alle verschraubt. Würde solange es der Boden und oder die Wand hergeben auch einfach eine Schraube durchjagen, schadet ja in der Regel nicht (sofern bautechnisch möglich).
 

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