[Baden-Württemberg] Reviereinrichtungen bei Wechsel der Pächter

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Danke für die fielen Antworten.
Bei der Begehung des Revieres (alter Pächter-1 Begehungsscheininhaberu. neuer Pächter9 wurde dem neuen Pächter mitgeteilt das bestimmte Kanzeln den Begehungsscheininhabern gehören. Der alte Pächter hat ihm dies auch mittgeteilt das die Kanzeln mein Eigentum sind, alle anderen Begehungsscheininhaber stimmen mir hier zu. Es gab auch 2 Treffen wo dies ihm noch mal mitgeteilt wurden.
Werde jetzt die eine Kanzel die ich darf holen.
Natürlich werde ich den aktuellen Pächter über mein tun im Revier informieren, das er mir da nichts nachsagen kann.
Hab ihm ja angeboten sie zu übernehmen was er aber auch strickt ablehnt.
Wäre überteuert laut seiner Aussage. Wollte nur das Material ersetzt haben. (600€)
Werde noch einmal das Gespräch suchen mit ihm und versuchen die Kuh vom Eis zu bekommen. Ob ich das ganze dann mit einem Anwalt klären soll bin ich mir nicht sicher, dann wird es wohl besser sein es als Lebenserfahrung zu verbuchen.
 
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Danke für die fielen Antworten.
Bei der Begehung des Revieres (alter Pächter-1 Begehungsscheininhaberu. neuer Pächter9 wurde dem neuen Pächter mitgeteilt das bestimmte Kanzeln den Begehungsscheininhabern gehören. Der alte Pächter hat ihm dies auch mittgeteilt das die Kanzeln mein Eigentum sind, alle anderen Begehungsscheininhaber stimmen mir hier zu. Es gab auch 2 Treffen wo dies ihm noch mal mitgeteilt wurden.
Werde jetzt die eine Kanzel die ich darf holen.
Natürlich werde ich den aktuellen Pächter über mein tun im Revier informieren, das er mir da nichts nachsagen kann.
Hab ihm ja angeboten sie zu übernehmen was er aber auch strickt ablehnt.
Wäre überteuert laut seiner Aussage. Wollte nur das Material ersetzt haben. (600€)
Werde noch einmal das Gespräch suchen mit ihm und versuchen die Kuh vom Eis zu bekommen. Ob ich das ganze dann mit einem Anwalt klären soll bin ich mir nicht sicher, dann wird es wohl besser sein es als Lebenserfahrung zu verbuchen.
600€? Anwaltsstunde kostet so 150-200€.

Aber das ist das Leben, man gönnt sich nichtmal das Schwarze unter den Fingernägeln und freut sich auf die Kameradschaft beim Schüsseltreiben.
 
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Naja er will sie ja haben, von daher würde er sie wohl abbauen.

Wie du schon geschrieben hast ist es nicht gerade Trivial. Der TE muss nachweisen, dass er das Eigentum an der Kanzel hält, dass geht meiner Meinung nach nur über den alten Pächter.

So wie es aussieht hat der jetzt alleinige Pächter ja das Revier in Gänze übernommen und das schließt die Ansitzeinrichtungen wohl mit ein. Vielleicht hat er den scheidenen Pächter dafür sogar ausgezahlt, wir wissen es nicht.

Ohne Rechtschutzversicherung würde ich auch nicht zum Anwalt, so teuer wird die Einrichtung wohl nicht sein. Mit würde ich mir zumindest ne rechtlich sichere Beratung holen, gerade bevor ich anfange selbst Briefe zu formulieren.
Eine Erstberatung, oft inkl. erstem Anschreiben der Gegenseite, kostet rund 250€. Da ist schon mal ein Viertel des Streitwertes weg.
Trotzdem finde ich die Attitüde des Pächters schon frech, nach dem Motto "probieren kann man es ja mal".
 
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Irgendwie komisch: Ablösen der Kanzeln ist dem "neuen" Pächter zu teuer, aber abbauen darfst du nur eine.

Es ist eigentlich umgekehrt, du, bzw der bisherige Pächter muss abbauen, außer es wird was anderes vereinbart. Nachdem dein Preisvorschlag abgelehnt wurde, muss bisheriger Pächter/ du die Kanzeln entfernen.
JA, darf nur eine, weil bei der Teile des Unterbaus marode ist.
 
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18 Aug 2013
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Aktuell in einer Fachzeitschrift Feb. 2023
Über den Ausgang der Sache werde ich berichten.
Danke noch mal an alle hier für ihre Antworten
 
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11 Jan 2018
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Na das ist ja ein spitzen Typ👍🏻

Erst unverschämt und dreist, dann beleidigt und schmollt vor sich hin🤪

Da würde ich mich mit Abbauen beeilen, nicht dass er noch vollkommen überschnappt…
 
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8 Nov 2004
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Wobei hier in BW grundsätzlich § 30 Abs. 2 JWMG zu beachten ist, der hier von der Formulierung her etwas spezieller geraten ist.
Wenn aber der Eigentumsnachweis eindeutig ist und auch der alte Pächter dieses so bestätigt, sehe ich keinen Grund warum dem TE der Zugriff auf sein Eigentum verwehrt werden könnte.

Kapere mal den Thread, da ja offensichtlich erledigt.

Speziell auf § 30 Abs. 2 JWMG frage ich mich, wie eine "angemessene Entschädigung" fairerweise aussieht. Es ist logisch, dass der Alt-Besitzer eine andere Definition von "angemessen" haben wird als der potenzielle Neu-Besitzer.

Aber gibt es so was wie eine Schwacke-Liste für Ansitzeinrichtungen? Es geht um eine faire Abgeltung - weder zum expliziten Wohl des Einen, noch des Anderen.
 
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21 Jan 2011
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Kapere mal den Thread, da ja offensichtlich erledigt.

Speziell auf § 30 Abs. 2 JWMG frage ich mich, wie eine "angemessene Entschädigung" fairerweise aussieht. Es ist logisch, dass der Alt-Besitzer eine andere Definition von "angemessen" haben wird als der potenzielle Neu-Besitzer.

Aber gibt es so was wie eine Schwacke-Liste für Ansitzeinrichtungen? Es geht um eine faire Abgeltung - weder zum expliziten Wohl des Einen, noch des Anderen.
Ist doch eigentlich egal.
Entweder man wird sich einig und die Hochsitze wechseln den Besitzer und wenn nicht muss abgebaut werden.
 

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