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Wildtiermonitoring macht nur Sinn, wenn man die gesamte Region betrachtet - in diesem Falle also ganz Bayern.
Eigentlich nein! Wenn per Gesetz z.B. festgelegt ist, dass die Wildart X überhaupt nur in den Bereichen A, B und C vorkommen darf, macht ein Monitoring in D eben gerade keinen Sinn.
Wenn also durch das Monitoring z.B. nachgewiesen wird, dass eine Population nur in einem eng begrenzten Gebiet vorkommt, trägt das zu erweiterten Schutzmassnahmen bei.
Theoretisch ja, praktisch zeigt die Behandlung der bayerischen Gams gerade in den Schutzwaldbereichen, dass "erweiterte Schutzmaßnahmen" für die Wildarten nicht nur nicht angestrebt werden, sondern umgekehrt, geradezu bekämpft werden...