Waffentransport Jagdscheinanwärterin

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Hallo zusammen,

Suche gab nix her.
Frage : Familienangehörige, volljährig, keine WBK, geht im Sommer zum Jagdscheinkurs und möchte eine Büchse von mir nutzen zum Training und zur Schießprüfung.

Darf sie die Waffe, entladen und verschlossen, zum Schießstand transportieren, ohne dass ich dabei bin? Munition ebenso?
Ist im §12 WaffG da was dazu drin... Hab auf die Schnelle nichts gefunden.

Danke für Eure Hilfe.
Waidmannsheil by1975
 
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Kläre das mit der Behörde.
Flinte ist in der Regel kein Problem, nur die Munition wird wahrscheinlich nix, jedenfalls bei uns nicht.
Meine Frau hat damals nicht mal eine WBK bekommen, sie hat auch heute immer noch keine eigene, sondern nur einen Zettel der von der Behörde abgestempelt war und da stand sinngemäß drin das sie Waffen die in meinem Besitz sind zum Schießstand mitnehmen darf und die WBK mit der entsprechenden Waffe mitgeführt werden muss, es stand nicht mal genau drin welche Waffen genau.
Aber Munition dürfte sie nicht mitnehmen.
 
G

gismo888

Guest
Habe ich damals auch so gemacht, die Waffen/Munition wurden in einen Schriftstück festgehalten, ebenso der Weg: Anschrift Waffenlagerung und vorher festgelegter Schießstand.

Des Weiteren wurde das ganze zeitlich bis zur Schießprüfung terminiert.
 
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Nein sie darf jetzt erstmal gar nichts. Die guten Absichten zählen nichts.

Wie das bis vor Jahrzehnten gehandhabt werden konnte, dürfte heute kein Maßstab mehr sein. Glaube nicht dass man in der heutigen Zeit noch auf entgegenkommen, außerhalb des Protokolls bei der Waffenbehörde hoffen darf.
Und WBK beantragen ist nunmal erst mit bestandener Sachkundeprüfung möglich. Die Teilnahme am Jagdkurse gilt dann aber schon als Bedürfnis.
Möglich wäre vielleicht jetzt schon beim örtlichen (Sport-)-Schützenverein die Sachkundeprüfung zu machen und eine WBK gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung am Jagdkurs zu beantragen.

Ich glaube aber nicht, dass die bloße Voranmeldung für einen Kurs im Sommer schon ausreicht. Daher wird das wohl erst was wenn der Kurs auch begonnen wurde.
Bei unserer Kreisgruppe werden die Teilnehmer die ersten Kurstermine in Augenschein genommen bevor, nach bestander Sachkundeprüfung, die Bestätigung für die Behörde rausgegeben wird, mit der dann die WBK mit Voreintrag Flinte für den weiteren Kursverlauf beantragt werden kann.
Ist natürlich ein Vorteil eines mehrmonatigen Kurses bei der örtlichen Kreisgruppe.
Wenn ich einen Kompaktkurs besuche ist die Möglichkeit von vorherigen Schießübungen in Eigenregie eben eingeschränkt. Wobei die Thematik gegessen ist wenn der Vater einfach mit auf den Schießstand geht.
 
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Das würde das Ende aller Waffentransporte bedeuten.....
Ist aber leider seit 2002 (?) geltende Rechtslage!

Knackpunkt dabei ist ja nicht nur der Transport selbst, sondern insbesondere auch, dass die transportierende Person die Waffe für den Transport erwirbt und währenddessen dann auch besitzt. Dafür braucht es nun einmal entweder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis oder eine waffenrechtliche Freistellung von der Erlaubnispflicht...

Waffentransport geht nach dem aktuellen WaffG somit nur noch für:
  • eigene Waffen als WBK-Inhaber (§ 12 Abs. 3 bzw. jagdliches Führen § 13 Abs. 6 WaffG)
  • geliehene Waffen mit Leihschein als WBK-Inhaber (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG) (oder als "nur" Jagdscheininhaber bei geliehenen Langwaffen - § 13 Abs. 4 WaffG)
  • als gewerblicher Transporteur (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG)
  • bei geliehenen Vereinswaffen von Jägerschaften/Schützenvereinen tatsächlich auch ohne WBK-Inhaber zu sein (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 b)
Nach dem alten, bis 2002 geltenden WaffG ging es noch, da durfte man wohl jedem Volljährigen Waffen zweckgebunden z.B. zum Transport zum Büchsenmacher überlassen...


WENN die Waffenbehörde mitspielt, ginge das Vorhaben aber ggf. über § 12 Abs. 5 WaffG:

"Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen."

Aber mal ganz nüchtern betrachtet: Warum sollte die Behörde das in diesem Fall machen?

Waffen für Training und Prüfung werden bei Jägerschaften und Jagdschulen vorgehalten, damit haben es Tausende vorher auch geschafft, den Schießteil der Jägerprüfung zu bestehen...

Und sollte es tatsächlich mal so sein, dass z.B. aufgrund der Körpermaße keine der Ausbildungswaffen passt (idR aber mehr bei Flinten relevant), dann kann man als Jagdscheinanwärter bereits eine WBK bekommen. Oder die Waffe kann per Leihschein z.B. an den Schießausbilder ausgeliehen und dann zum Schießen mitgebracht werden...
 
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Ohne den Nachweis der ausreichenden Schulung im Jagdkurs hat man schon vor 20 genauer gesagt 23 Jahren keine WBK für die Flinte bekommen, deswegen hatten wir zu Anfang verstärkt Waffenkunde.
 
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Ja, die Gesetzlage ist eigentlich eindeutig, wobei es eben Ausnahmen geben kann, deren Bedingungen ich hier jedoch auch nicht wirklich erfüllt sehe. Aber wenn man jemanden kennt, der einen kennt, dann kann das ja trotzdem gehen....

Ich habe mir im Herbst vor Kursbeginn im darauffolgenden Jahr eine schöne neue, gut passende Flinte inkl. 2000 Schuss 12x70 und meiner erste Büchse gekauft. Strafregisterauszug, Ausweis mitgenommen und gut. Das ist hier auch absolut üblich und man trifft auf den Ständen auch Leute zum Tontaubenschiessen, die gar nichts mit Jagd am Hut haben, sondern einfach ihrem Spass frönen. Komischerweise gibt es keine Gewaltdelikte mit der Unzahl der Waffen, die vollkommen ohne Bedürfnisnachweis und sonstigem Tralala bei uns quasi von Jedermann frei erworben werden können.

Mein 15-jähriger Sohn hat sein StGw90, welches er als Jungschütze im Verein schiesst übrigens auch in seinem Kleiderschrank stehen. Er musste dafür eine Bestätigung unterschreiben, dass er es erhalten hat. Er fährt so mit dem Mountainbike, Waffe umgehängt, jede Woche zum Schiessstand :ROFLMAO:
 
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Zu meiner Zeit 1980 wurde nach paar Wochen eine Waffensachkundeprüfung
abgelegt. Danach durfte ich mit einem Schreiben und einer Kopie der WBK OHNE Munition auf den Schießstand fahren.
 
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Zur Frage des TS: natürlich darf sie das nicht. Oft tun mir die Partner, Kinder etc. leid wenn sie die Krico 222 mit Doppelzüngelstecher, 4x32 und 32cm Schaft mit der der Beständer 1959 seine Lebenskrähe erlegt hat zur Prüfung nehmen müssen…oftmals nicht zu fassen was die Leute sich auf ihr altes Gelumpe einbilden.
 
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Gut, in einigen Jägerschaften mag das vielleicht so sein.

Die hier im Forum gerne schlechtgeredeten Jagdschule haben idR aber wirklich top-moderne Ausbildungswaffen!
Ich kenne einige Jagdschulen, die 10 oder mehr Blaser R8 und genau so viele Blaser F3 oder Beretta 686 Flinten haben. Auch Heym SR 30 haben einige als Ausbildungswaffen.

Da ist der abgenudelte Drilling oder 98er dann nur noch zur Handhabungsausbildung vorhanden, geschossen wird mit den modernen Waffen...

Dafür musste die Ausblidungseinrichtung natürlich einiges an Geld in die Hand nehmen, aber das ist ja am Ende auch nichts anderes als z.B. bei Fahrschulen. Da geht man wohl auch lieber zu der, wo man im neueren Auto ausgebildet wird, statt zu der mit dem ausgelutschten 500.000km Karren ;)
 
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Zu meiner Zeit 1980 wurde nach paar Wochen eine Waffensachkundeprüfung
abgelegt. Danach durfte ich mit einem Schreiben und einer Kopie der WBK OHNE Munition auf den Schießstand fahren.
Das hat mein SB auch versucht, ich konnte es ihm ausreden und bekam den Mun Erwerb für Kal.12 eingetragen, natürlich gegen extra Gebühr.
Reine Entscheidung des SB und nirgendwo stand dazu was. Im Nachbarkreis gabs problemlos Flinte und Büchse inkl. Mun.
 

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