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Der Deutsche Jagdrechtstag hat schon zweimal der Politik in seinen Empfehlungen nahegelegt, eine differenziertere Sanktionsregelung im WaffG / BJagdG zu schaffen. Dieses vom BVerwG forcierte härteste Vorgehen bei kleinsten Verfehlungen ist absolut unverhältnismäßig und damit letztlich...
Betrachte es wie Du magst.
Um Dich aber zu erhellen, hier ein Beispiel: LSG NDS in BeckRS 2011, 69198 (dazu auch Wetzel in Schuck § 11 Anh. Rn 8). Dort hat der Senat die schöne Feststellung getroffen: "Der Umstand, dass der Kläger die ihm von den Jagdpächtern übertragenen Arbeiten verrichtet...
Entscheidend ist der Auftrag des JAB. Tödlich sind die Fälle, in denen der eifrige (an sich lobenswert) Begeher auf eigene Faust und mit eigenem Werkzeug die von ihm für ausbesserungswürdig befundenen Sitze repariert. Das wird als unternehmerähnliche Tätigkeit angesehen.
Ein einfache Beispiel, an dem man den Unterschied Versicherungsschutz +/- gut erkennen kann.
a) Revierinhaber beauftragt den Erlaubnisscheininhaber damit, einige Kanzeln freizuschneiden. Der stürzt ab = Arbeitsunfall
b) Erlaubnisscheininhaber will ansitzen, stellt aber vor Ort fest, dass die...
Du musst nur bedenken, dass das Leistungsspektrum der BG und einer privaten Unfallversicherung meist meilenweit auseinanderliegen. Eine private Unfallversicherung zahlt nach meiner Kenntnis häufig nur pauschale Summen bei Invalidität.
Ich empfehle die Lektüre von Wetzel in Schuck - Kommentar zum BJagdG 3. Auflage, Anh. 1 zu § 11 ......da wird ausführlich dargestellt, wer in welcher Situation versichert ist (Revierarbeiten, Treiber, Hundeführer, Ansteller, Nachsuche usw)
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