Da es sich um eine Eigenjagd der Gemeinde handelt, bedeutet einig sein, dass die Gemeinde, der Vorpächter und ich mit der Übernahme einverstanden sind. Die Bestätigung für meine Jagdpachtfähigkeit liegt der Gemeinde vor.
@ Dackelblick, in Rlp gibt es den entgeltlichen BGS seit 2010 nicht mehr...