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Das ist mir schon klar das es mit eintagug länger geht wie ohne...und ob ich ne woche länger wart ist auch ok...
Nur stellt sich mir die frage ob es ein versagendgrund ist oder nicht!?
Und ist das persönlichkeitsbild letztendlich entscheidend ob man den jagdschein bekommt?
Und wenn die taten alle schon 6 jahre her sind, dienen diese doch auch nicht einem aktuellen persönlichkeitsbild oder sehe ich das falsch?
Mich würde halt interessieren ab wann sie den schein versagen können...es liegt ja keine verurteilung vor sondern nur eingestellte verfahren, weil es kleinigkeiten waren die rechtlich gesehen nicht wichtig waren und mit einer entschuldigung beim staatsanwalt erledigt waren...
Ist sowas relevant...
Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Habe letzte Woche meinen Jagdschein bestanden und gleich darauf auf dem Landratsamt beantragt. Heute wurde mir mitgeteilt dass sie den Jagdschein erstmals nicht ausstellen da sind meine Zuverlässigkeit genauer prüfen müssen.
edit
Auf eine schnelle Antwort...