Noch eine vielleicht etwas ketzerische Überlegung :
Wäre es waffenrechtlich formal in Ordnung, die verwendete Frabrikmunition mit einer genauen, den Spezifikationen entsprechenden Matritze nachzukalibrieren (Ohne Veränderung des Geschosssitzes, rein in Bezug auf die Hülse) ?