Wenn es eine Erfindung im berulichen Umfeld ist, MUSS der Arbeitnehmer sie dem Arbeitgeber melden.
Wenn der AG sie nutzen und anmelden will, hat der Erfinder Ansprüche nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz, also Provision, Umsatzbeteiligung usw.
Wenn der AG die Erfindung nicht nutzen und...