Jagdschein Beantragung

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12 Nov 2008
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..hast Recht........aber Du mußt der UJB schon Zeit einräumen!
..mit Verlaub: ein blütenreines BZR-Register und ein blütenreines staatsanwaltschaftliches Register sagen mehr aus, als z.B. zehn Verfahrens-Eintragungen, die alle aus verschiedenen Gründen eingestellt wurden....ist halt so...schließlich haste selber für die Eintragungen gesorgt!!!!!!ohne Grund ist die Polizei gegen Dein Verhalten nicht eingeschritten!!
 
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Moin,

letzten Endes wird Dir das hier auch niemand exakt beantworten können. Falls Du einen Ablehungsbescheid bekommst, sollte eine Begründung und eine Rechtsmittelfrist vorhanden sein. Erst dann kann man schauen, ob eine Behörde eine überzogene Beurteilung oder einen überdehnten Ermessensspielraum der Entscheidung zu Grunde gegelegt hat. Dagegen kann man dann innerhalb der Rechtsmittelfrist vorgehen (unter Zuhilfenahme eines in dem Sachgebiet erfahrenen Rechtsbeistandes!).

Solange keine Ablehnung vorliegt, mach Dir keine Sorgen. Das wird schon werden.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Das ist mir schon klar das es mit eintagug länger geht wie ohne...und ob ich ne woche länger wart ist auch ok...
Nur stellt sich mir die frage ob es ein versagendgrund ist oder nicht!?
 
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28 Jun 2013
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Ich denke auch, dass du deinen Schein bekommen wirst.

Bei mir war es letztes jahr so, dass ich ein erweitertes Führungszeugnis bei der Zulassungsbeantragung zur Prüfung vorlegen musste.
nachdem die Prüfung dann bestanden war und ich (bei einer anderen UJB aber im gleichen Bundesland) den Jagdschein beantragt habe, wurde noch mal eine Prüfung bei der für mich zuständigen örtlichen Polizeibehörde durchgeführt.
Hatte den Zweck, um zu Prüfen ob in der zwischenzeit Ermittlungen gegen mich laufen.

Bei mir hatte das aber 6 Wochen gedauert, da niemand gemerkt hat, dass das Schreiben dort nie ankam.
Erst mehrfache persönliche Rückfragen bei der Polizei und der UJB führten dann dazu, dass ich den Schein Bekam.
Aber das sind wohl eher Einzelschicksale. :roll:

Grüße...


und wie gesagt schreib bitte mal wie es ausgegangen ist...
 
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Das ist mir schon klar das es mit eintagug länger geht wie ohne...und ob ich ne woche länger wart ist auch ok...
Nur stellt sich mir die frage ob es ein versagendgrund ist oder nicht!?

Solltest du Schwierigkeiten bekommen, melde dich bei mir. Das würde mich sehr interessieren.
Ich gehe aber davon aus das du den Schein sicher bekommst.....;-)
 
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Wundert mich aber, bei uns war die Prüfung der Zuverlässigkeit Bestandteil der Zulassung zur Jägerprüfung.

Waidmannsheil Lucas
Die Prüfung der Zuverlässigkeit dauert ein paar Tage. Man kann das Verfahren abkürzen, indem man sich gleich nach Bestehen der theoretischen Prüfung bei der Behörde meldet und um diese Prüfung bittet. Ist dann die Praktische bestanden, liegen der Behörde alle erforderlichen Papierchen schon vor, und die Ausstellung des JS ist nur noch Formsache.

Wenn die aber erst mit dem JS-Antrag von Deiner waidmännischen Existenz erfahren, dann brauchen die einfach die Zeit.

Abgefragt werden:
1. Bundeszentralregister, (abgeschlossene Verfahren), geht elektronisch.
2. Staatsanwaltliches Verfahrensregister (laufende Verfahren), geht auch elektronisch
3. Örtliche Polizeidienststelle (dort solltest Du nicht als Kunde bekannt sein). Geht zu Fuß mit Brief und Post, dauert daher am längsten.

Und warum läuft die Verlängerung des JS meist problemlos? Ganz einfach: Weil die schlauen Behördenleiter, auch solche gibt es, bei den Waidmännern mit den ablaufenden Scheinen von sich aus und rechtzeitig Sammelabfragen durchführen lassen. Das macht meist der Lehrling.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo,

ich hätte folgende Frage:
Habe letzte Woche meinen Jagdschein bestanden und gleich darauf auf dem Landratsamt beantragt. Heute wurde mir mitgeteilt dass sie den Jagdschein erstmals nicht ausstellen da sind meine Zuverlässigkeit genauer prüfen müssen.
edit
Auf eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG

Bei der Erstaustellung, und nur dann, können die kürzlich eingestellte Verfahren sich genauer ansehen. Hintergrund ist: Ein eingestelltes Verfahren kann wieder aufgerollt werden, und dann müssten sie, wenn es zu einer Verurteilung zu 60 oder mehr Tagessätzen kommt, den Schein und Deine nagelneue Waffe wieder einsammeln. Das machen auch Behörden äußerst ungern. Daher die mögliche Vorsicht bei der Erstausstellung. Wenn das Verfahren aber sicher eingestellt ist, wirst Du Deinen Schein bekommen.
 
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2 Okt 2008
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Die Prüfung der Zuverlässigkeit ...

Abgefragt werden:
1. ...
2. Staatsanwaltliches Verfahrensregister (laufende Verfahren), geht auch elektronisch
3. ...
Hut ab vor Euren Beamten! Die legen sich echt ins Zeug, um einen Versagungsgrund zu finden.

In Österreich gilt man als unschuldig, so lange man nicht rechtskräftig verurteilt ist. Deshalb mache es für unsere Beamten keinen Sinn, ein staatsanwaltliches Verfahrensregister abzurufen.

Dafür kannst Du die Jagdkarte noch am Prüfungstag kriegen.
 
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9 Jan 2014
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Hut ab vor Euren Beamten! Die legen sich echt ins Zeug, um einen Versagungsgrund zu finden.

In Österreich gilt man als unschuldig, so lange man nicht rechtskräftig verurteilt ist. Deshalb mache es für unsere Beamten keinen Sinn, ein staatsanwaltliches Verfahrensregister abzurufen.

Dafür kannst Du die Jagdkarte noch am Prüfungstag kriegen.

In Deutschland ist man solange unschuldig, wie man nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.
Allerdings wird der Jagdschein in Deutschland und direkt mit ihm die Erlaubnis zum Führen und Erwerb einer Langwaffe nur an "zuverlässige" Zeitgenossen erteilt.
Und "zuverlässig" ist grds. erstmal ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich in Verordnungen umschreiben lässt bzw. richterlicher Würdigung zugänglich ist.
Aber erstmal entscheidet der zuständige Beamte über Deine "Zuverlässigkeit".
Und die kann schon unter fortgesetztem Steuerbetrug entfallen ...
BTW: War Hoeness Jäger? :lol:
 

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