Iiiihhh NAtuuur!!!

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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servusn :)
Zum Gruße,
ich wollte und will nicht voreilig sein, aber soweit ich weiß, sind auch in Österreich - @gipflzipfla mag mich ggf. korrigieren - Richter ans Gesetz gebunden und allein diesem und ihrem Gewissen verpflichtet.
....

nein, nein... dieser Ansicht bin ich schon auch. Aber zuweilen lassen mich gewisse Vorkommnisse sehr stark daran zweifeln



Ich würde wirklich zu gerne die Urteilsbegründung erläutert bekommen (von mir aus werde ich sie bestimmt niocht nachvollziehen können....)

Justitia... das ist doch die, mit der Augenbinde, oder?
Eine Waage hält sie, in der einen, und ein Schwert in der anderen Hand.....
 
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Es k ö n n t e also sein, dass sie nicht anders konnten, eben weil das Gesetz es befahl; .

Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass Juristen sehr kreativ darin sind, darzulegen, was das Gesetz zwingend befiehlt, was zur Folge hat, dass sie oft zu diametral entgegengesetzten Meinungen bezüglich der "Befehlsgewalt" des Gesetzes neigen. Merkwürdigerweise berufen sie sich dann immer auf die unabänderliche und nicht interpretierbare Gesetzesabsicht, wenn das Ergebnis juristischer Selbstbefriedigung ein satter Griff in die Scheixe ist.......Die/eine Lösung läge darin, wenn sich urteilende Richter und/oder Klage vorbereitende Staatsanwälte vor Urteilen bewusst machen würden, dass es bei der Rechtsprechung NICHT in erster Linie um eine elegante juristische von den Kollegen beachtete Achterbahnfahrt geht, sondern um die sinnvolle Anwendung des Rechts um der Gerechtigkeit willen.
 
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Yumitori

Guest
Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass Juristen sehr kreativ darin sind, darzulegen, was das Gesetz zwingend befiehlt, was zur Folge hat, dass sie oft zu diametral entgegengesetzten Meinungen bezüglich der "Befehlsgewalt" des Gesetzes neigen. Merkwürdigerweise berufen sie sich dann immer auf die unabänderliche und nicht interpretierbare Gesetzesabsicht, wenn das Ergebnis juristischer Selbstbefriedigung ein satter Griff in die Scheixe ist.......Die/eine Lösung läge darin, wenn sich urteilende Richter und/oder Klage vorbereitende Staatsanwälte vor Urteilen bewusst machen würden, dass es bei der Rechtsprechung NICHT in erster Linie um eine elegante juristische von den Kollegen beachtete Achterbahnfahrt geht, sondern um die sinnvolle Anwendung des Rechts um der Gerechtigkeit willen.

Zum Gruße,
nicht, das s ich den in Deinem Beitrag zum Ausdruck kommenden Unwillen nicht nachvollziehen könnte, mehr als einmal habe ich meine (ehemaligen) Kollegen nicht verstehen können.
Gerechtigkeit ist aber etwas, was man höchst selten erreicht, derjenige, der i n einem Zivilprozess unterlegen ist - und sei es nur teilweise - wird immer meckern, der Prozentsatz der Straftäter, die ihr Urteil begrüßen liegt sicher nicht sehr hoch.
Und ich bin allerdings unbedingt der Meinung, dass bei weitem nicht die Stimme der Straße Gerechtigkeit definieren darf -sonst hätten wir wieder die Todesstrafe und die Folter, beides Dinge von höchst zweifelhafter Sinnhaftigkeit, denn was haben während der Inquisition Delinquenten nicht alles gestanden, bevor sie verbrannt wurden... .
Das in Rede stehende Urteil würde ich gerne vollständig zu lesen bekommen, dann könnte ich möglicherweise mehr dazu sagen.
Dein Eindruck in allen Ehren - ich teilte ihn ja durchaus nicht selten, s.o. - aber man mache sich klar, dass alle Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, also mit beiden Staatsexamina, nicht umsonst ein nicht völlig unanstrengendes Studium und eine (jedenfalls zu meiner Zeit) durchaus anspruchsvolle Referendarzeit hinter sich haben.
Das macht sie noch nicht zu Menschen mit fehlerfreiem Gerechtigkeitssinn - man kann aber sicher sein, dass es immer noch eine Instanz weiter oben gibt.
 
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dass bei weitem nicht die Stimme der Straße Gerechtigkeit definieren darf -.
Dass Recht und empfundene Gerechtigkeit ( zu Recht) nicht identisch sind, ist mir bewusst. Meine (dir bekannten) Vorbehalte gegen die meisten Juristen beruhen vor allem auf der Erfahrung/dem Eindruck, dass an den Stellen, an denen Richter die Möglichkeit haben, für ihr Urteil zwischen den Richtungen gesunder Menschenverstand-empfundene, annähernde Gerechtigkeit einerseits und "elegante", von Juristen beklatschte, kreativ-spitzfindige "Selbstbefriedigung" andererseits zu wählen, sie sich leider überwiegend für Letzteres entscheiden.
 
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GMV

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Persönlich halte ich das Urteil auch für unbefriedigend.
Es sollte allerdings nicht vergessen werden, dass man als Jurist nur mit den Gesetzen arbeiten kann, die einem zur Verfügung stehen. Da diese in aller Regel der Qualität der Legislative entsprechen (sofern nicht von einem Lobbyverband geschrieben), kann die Sachdienlichkeit dementsprechend variieren. Wie es um die Legislative bestellt ist, sollte jeder für sich oder in der Politikgruppe beurteilen :).
Es geht in der Juristerei ja auch genau um diese "Spitzfindigkeiten", sprich den Graubereich, der eben nicht geklärt ist und damit auslegungsbedürftig. Alles vorab klären, so dass es keiner Auslegung bedarf, ist schlichtweg unmöglich. Die alten Preußen haben ja vieles auf die Beine gestellt, aber das Allgemeine Preussische Landrecht, mit dem versucht wurde, jeden Einzellfall im Vorfeld zu durchdenken und jeden Sachverhalt niederzulegen war fürchterlich dick und trotzdem nicht umfassend genug.

Ab und an lässt sich allerdings auch ein interresantes Phänomen bei der Rechtsprechung beobachten: Je näher die Pensionierung rückt und umso unwahrscheinlicher ein beruflicher Aufstieg ist, umso gmv-lastiger wird so manches Urteil...
 
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GMV steht als Abkürzung für:

Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein

ein spanisches Luft- und Raumfahrtunternehmen, siehe GMV (Unternehmen)

die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, die Gemeinschaftsmarkenverordnung

Hört bitte mit den Abkürzungen auf. Das sollte ein Urteil zum Verbot von Abkürzungen erlassen werden.

Recht haben und Recht bekommen kann manchmal schwer sein.
Dabei geht es im Prinzip nur darum, das der Anwalt oder Richter lesen muss. Steht ja alles da (in Gesetzen).
Steht in irgendeinem Gesetz, das der Bürgermeister bei Hechtangriffen haftbar ist?
Wenn nein, warum das Urteil?
Wenn ja, warum?
 

GMV

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GMV = Gesunder Menschen Verstand. Tut mir leid, Abkürzungen nerven mich oftmals selbst.

Steht in irgendeinem Gesetz, das der Bürgermeister bei Hechtangriffen haftbar ist?

Sicherlich, wenn auch in allgemeiner Form. Sonst wären die Richter ja auch nicht auf dieses Urteil gekommen. Wenn man der Logik folgen würde, jeden Sachverhalt einzeln zu regeln, müsste man in letzter Konsequenz auch konkret jeden Fisch und jede mögliche Gefahr einzeln kodifizieren, statt einfach die Haftung der Gemeinde (der Bürgermeister zahlt ja nicht selbst) zu regeln.
 
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Dann müsste ja da im Gesetz stehen:
Wenn ein Fisch ein Kind beißt... Oder wenn ein Tier ein Menschen verletzt...
Währe ja schon sehr allgemein.

Den Passus aus dem die Interpretation kommt wüsste ich gerne.
 
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Yumitori

Guest
Dann müsste ja da im Gesetz stehen:
Wenn ein Fisch ein Kind beißt... Oder wenn ein Tier ein Menschen verletzt...
Währe ja schon sehr allgemein.

Den Passus aus dem die Interpretation kommt wüsste ich gerne.
Zum Gruße,
vielleicht kann uns @gipflzipfla weiterhelfen. Ich könnte mir denken, dass es eben aus dem Bereich der Tierhalterhaftung und nicht aus dem allgem. Haftungsrecht kommt.
In D hierzu könnten §§ 833ff. BGB viel "Spaß" bereiten, insbesondere, wenn der Hecht ein "Luxustier" wäre, nur mal so angedacht...
 
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Dann müsste ja da im Gesetz stehen:
Wenn ein Fisch ein Kind beißt... Oder wenn ein Tier ein Menschen verletzt...
Währe ja schon sehr allgemein.

Den Passus aus dem die Interpretation kommt wüsste ich gerne.

Wer als Fisch einen Menschen beisst, andere Fische dazu anleitet, oder angeleite Fische dazu einsetzt, Menschen zu beissen, wird mit Trockenstrafe nicht unter drei Tagen Landaufenthalt bestraft.
 
P

Parabuteo

Guest
Trockenfisch schmeckt wie fischige Pappe. Räucherstrafe wär besser
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Stimmt sonst könnte man bei Wildunfall im Bereich des Staatsforst ja diesen auch mal verklagen, wenn der seine Rehe nich im Griff hat...........
 
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10 Jan 2013
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Opps:eek:. Das ist ja gar nicht in Deutschland passiert.

Ich dachte immer die Ø-Streicher waeren noch nicht infiziert;).

tømrer
 

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