Waffenrückgabe nach fünf Monaten

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So einfach geht das leider nicht. Du schreibst noch schön hier rein was aus der Sache geworden ist 😉
 
G

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Guest
Die Dame scheint auch Sehschwierigkeiten zu haben. Da waren doch sicherlich Bilder in der Auktion auf denen zu erkennen ist, dass es eine SLB ist.

Ich hab mal eine Flinte gekauft, da stand in der WBK des Voreigentümers die Seriennummer 12/70. Kein Witz. Das liess sich auch ändern ohne Vorzeigen der Waffe. Also könnte ich mir schon vorstellen, dass das Dings jetzt ein Repetierer ist auf dem Papier.

Was ich nicht verstehe ist allerdings, das der TS nicht weiss welche Erwerbsberechtigung vorlag. Sowas behält man doch.
 
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Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist aber auch der Sachvearbeiter der unteren Waffenbehörde unterqualifiziert. Da wird doch schon mal nachgefragt warum hier Repb. Steht aber im NWR SLB. Ich kannst mir nur schwer vorstellen.
 
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Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist aber auch der Sachvearbeiter der unteren Waffenbehörde unterqualifiziert. Da wird doch schon mal nachgefragt warum hier Repb. Steht aber im NWR SLB. Ich kannst mir nur schwer vorstellen.

Hier ist "unser" SB vor 3 Jahren in den Ruhestand gegangen, der hat den Job vorher fast 40 Jahre gemacht und kannte alles. Jetzt machen das 3, von denen Anfangs niemand Ahnung hatte, weder wußten sie wie eine einzutragende Waffe aussieht, noch kannten sie Unterschiede der Systeme und als es mit Kategorien losging waren sie Anfangs völlig überfordert. Wir Jäger haben Zeichnungen geliefert usw. damit sie nicht völlig im Regen standen.
 
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Mal noch eine andere Vermutung.
Sie hatte einen Eintrag für SL in der Grünen aber die Waffe entspricht nicht dem Bedürfnis.
Wenn du beim BSSB einen 22lr HA beantragst bekommst du zum Bedürfnisbescheid einen "Beipackzettel" dazu wie das Ding genau auszusehen hat. Schaftform und Lauflänge etc.
Diesen Zusatz würden wohl die wenigsten Verkäufer sehen wollen, der SB hat ihn aber in den Akten.
Falls sich der SB auskennt, oder ein neidischer Schützenbruder mal kurz den Blockwart gibt, ist das Bedürfnis nicht erfüllt und die erworbenen Waffe muss wieder weg.
 
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Das steht auch mit keinem Wort in meinem Beitrag.
Aber die Käuferin könnte es ja mal probieren...
 
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Alleine aus dem, was im Nationalen Waffenregister steht und was tatsächlich vorliegt könnte man Bücher füllen. Oder welche Fehler Sachbearbeiter beim Eintrag machen...

Bei dem Eintrag meiner P38 durfte ich wählen, ob das die in dem NRW stehende K98, der Mosin Nagant oder doch lieber eine eigenständige Waffe sei. Dank handschriftlichen Eintragungen hatte ich dann 2mal unterschiedliche Nummern im NRW, der WBK und dem Europäischen Feuerwaffenpass.

Also das Argument, dass die Eintragung alle Fehler heilen würde, lasse ich aus Erfahrung nicht gelten. Wird ein Repetierer gemeldet, wird der so eingetragen. Egal ob es eine SLB ist oder nicht.

Aber wir driften ab...
 
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…..

Was ich nicht verstehe ist allerdings, das der TS nicht weiss welche Erwerbsberechtigung vorlag. Sowas behält man doch.
Dass er
a) behauptet, dass er das nicht wer weiß und
b) sich aus der Diskussion verabschiedet hat,
lässt den Schluss zu, dass ihm aufgegangen ist, dass nicht nur die Käuferin und evtl. die Behörde bei dieser Transaktion Mist gebaut haben.

Hätte sie eine gültige Erwerbsberechtigung vorgelegt, gäbe es für den TS ja keinen Grund, sich in Schweigen zu hüllen.
 

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