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Daß ein negatives Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist, weisst du?
https://www.bundestag.de/blob/556764/3aa9a9129908cc8c4b115f69715c13f5/wd-3-070-18-pdf-data.pdf
So ein Gutachten muss aber nicht zwingend die Meinung des Bundesinnenministeriums sein.
Da wurde vom BJV mit dem letzten Schreiben an die Landräte mit alternativen Fakten herumgewedelt. Das Ministerium hat darauf sofort reagiert und die Sache klar gestellt.
Az.
F8-7940-1/320
vom 01.07.2018
Mal bei den LRÄ. nachfragen, in welcher Tischschublade diese Weisung "bestattet" wurde.
Und das es bei den Schlaumeiern immer noch welche gibt, die die beiden Sachen nicht auseinander halten können, ist bekannt. Ein Bekannter hat in Bayern ein die Verwendung eines Vorsatzgerätes beantragt und einen Ablehnungsbescheid für ein Nachtzielgerät bekommen.
Die Ablehnung des BJV zum Vorsatzgerät steht auf sehr wenigen Beinen. Das wissen alle. Inzwischen bieten die beiden Landesjagdschulen Wunsiedel und Feldkirchen Fortbildungsabende zu diesem Teufelszeug für den Niedergang der Jagdkultur an. Das ist der richtige Weg.
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