Sorry Ips, das ist falsch. Wenn das Wild im Feld steht und da zu Schaden geht soll man es da bejagen können, wo es sich aufhält - das ist Sinn eines Gruppenabschussplanes.
Und wenn die Behörden da nicht mitziehen und den Feldpächtern angemessene (!) Abschüsse erlauben, was machen die dann bei viel zu viel Schaden? Richtig, dann gibt es plötzlich jede Menge Wildschweinbraten, der irgendwie nach Rotwild schmeckt und verdenken kann es ihnen in so extremen Situationen wie bei @caravaggios Bekannten doch keiner. Das Modell, das
@colchicus beschreibt, funkltioniert nämlich nur, wenn die Behörde entsprechend Durchblick hat.
VG
Joe
Nein, nicht falsch!
1. Zeig mir ein RW-Gebiet, in dem Rotwild zur gesetzlich definierten Tageszeit in den Feldern zu Schaden geht. Wenn Du, zu Recht übrigens, die Nachtjagd auf Rotwild geißelst, muss dies auch für die Nachtjagd im Feld gelten! Zumal der (hauptsächlich damit erhoffte) Reduktions-Effekt gar nicht eintritt, sondern lediglich eine Verhaltensveränderung beim RW - q.e.d.!
2. Zeig mir ein RW-Gebiet, in dem überhaupt Kahlwild zu Schaden geht - erstaunlicherweise sind´s immer nur die Hirsche (und zwar ganz besonders diejenigen aus der altersmäßigen Mittelklasse), die, zudem immer nur in der Schonzeit, schälen und verbeißen, was das Zeug hält - im Sommer vornehmlich in den forstfiskalischen Eigenregiebetrieben und im Winter auf den Rapsfeldern der Pachtreviere.
3. Leider ist vielerorts das behördliche Handeln absolut nicht dazu angetan, die Gesamtproblematik rund um das Rotwild sachgerecht und angemessen anzugehen.
Mehr als "mehr Peng", will sagen, Abbau von sachlich fundierten Regulierungsmechanismen, fällt den wenigsten Behörden ein bzw. darf ihnen aufgrund ideologischer Borniertheit oft nicht einfallen.
4. In den allermeisten Rotwildgebieten herrscht auf Seiten der Jagdrechtsinhaber die Vorstellung "Wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass!", will sagen, der Sabber nach mehr Einnahmen läuft den Verpächtern, wie auch den Eigenregiebetrieben, verstärkt aus den Mundwinkeln, wenn das Wort "Rotwild im Revier" fällt. Dann kann man ganz wunderbar entweder den Pacht-Schilling in Pachtrevieren, als auch z.B. die Jagdbetriebskosten für vergebene Pirschbezirke und die Standgebühren bei Bewegungsjagden verdoppeln bis ver-X-fachen. Gleichzeitig erreicht das Gejammer beim Fährten des ersten Stückes Rotwild ebenfalls Höchstwerte.
5. bis X. Die Liste könnte fortgesetzt werden...
Leidtragender in der gesamten Frage ist einzig und alleine das Rotwild selbst.
Ich komme immer mehr zur Überzeugung, dass ein System, wie es
@colchicus beschrieben hat oder wie es z.B. auch in Frankreich betrieben wird, nicht das schlechteste wäre: Verpflichtende Wildmarke an´s warme, unaufgebrochene Stück, zwingend körperlicher Nachweis und drastische Strafen für Nichtbeachtung.