Mehr als 60 Hochsitze am Niederrhein zerstört

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Ich glaube, daß es wesentlich weniger Straftaten geben würde, wenn diejenigen die eine Straftat aktiv verhindern nicht angst haben müssten hinterher selbst als Straftäter vor Gericht zu stehen.

Aber selbst wenn man einen Dieb beim Diebstahl erwischt und fest hält, wird sich ein Anwalt finden, der dem Richter was vorjammert, daß sein Mandant jetzt psychische Störungen hat und deshalb der Diebstahlverhinderer zahlen muß.

Und handelt es sich dann noch um einen mit Migrationshintergrund wird man dann nochzusätzlich als Rechtsradikaler eingestuft und verliert die Zuverlässigkeit.

Da kann man nur den Kopf schütteln.
 
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Ich glaube, daß es wesentlich weniger Straftaten geben würde, wenn diejenigen die eine Straftat aktiv verhindern nicht angst haben müssten hinterher selbst als Straftäter vor Gericht zu stehen.

.
So ist unser Rechtssystem halt: in erster Linie dem Täterschutz verpflichtet. Das wird vermutlich während der juristischen Ausbildung in die "DNA" der künftigen Juristen "eingearbeitet".
 
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Zum Gruße,
Wahrnehmung ist eine Sache, r i c h t i g e Wahrnehmung eine andere....:giggle:

Jeder sieht die Kirche von seinem Dorfe aus. Und natürlich ist es ja auch so das selbstverständlich jeder den richtigen Blick hat. Für sich gesehen.

Genau deswegen spreche ich lieber davon das jemand anderes eine andere Meinung hat und nicht das er eine falsche Meinung oder womöglich falsche Wahrnehmung hat. ;)

Ist ja gerade aktuell. Da wird ja der Präsident des Verfassungsschutzes als Irrer dargestellt weil er eine ganz andere Wahrnehmung hatte.

Du hast da eine andere Meinung. Ob sie richtiger ist als meine ?
Geh du als Anwalt durch die Instanzen. Du kannst nicht anders. Ist mir schon klar.
 
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Yumitori:

An der Gerichtsfront sieht es da doch etwas anders aus.

In NRW sollten sich bspw. Kriminelle überlegen , in welchem Gerichtsbezirk sie ihre Delikte verüben.
Amtsgerichte haben ihr Gewohnheitsrecht bei rechtlich zulässigen Strafmaßen, junge Richter werden dann am jeweiligen Gericht angelernt.
Straftäter werden bspw. in einer bestimmten NRW-Großstadt meist milder bestraft als 50 km draußen auf dem Land. In der besagten Großstadt bekommt der Täter eher nochmal Bewährung .
-besonders im Jugendstrafrecht interessant-
Auch Zivilurteile 1. Instanz sind hin und wieder interessant, wenn das Urteil nicht berufungsfähig ist, bspw. wenn der Streitwert nicht überschritten wird.
 
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Yumitori

Guest
Zum Gruße,
unser Rechtssystem ist n i c h t in erster Linie dem Täterschutz verpflichtet - dass das eher unbedarfte Menschen so wahrnehmen, kann ich nachvollziehen. Unser Rechtssystem wurde nach dem unseligen letzten Krieg, jedenfalls, was das Strafrecht anlangt, völlig neu gestaltet, etwa nach dem ungeschriebenen Grundsatz "lieber 10 Schuldige freilassen als einen Unschuldigen einsperren".
Was für den Normalbürger ein "Täter" ist, ist für den Staatsanwalt oder Richter zunächst mal ein Beschuldigter oder Angeklagter, mehr noch lange nicht. Grundsatz einer Verurteilung muss immer sein, dass jeder vernünftige Zweifel an der Schuld des Angeklagten nach Würdigung aller Beweise ausgeschlossen sein muss.
Und dann ist nur geklärt, ob X eine Tat begangen hat, wer als Richter (aber auch als Staatsanwalt) seinen Beruf ernst nimmt - und die Mehrheit derer, die ich kennenlernte tut dies - muss sich dann noch erhebliche Gedanken über die Strafzumessung machen. Hier sind eine ganze Menge Faktoren zu beachten, beginnend mit der Frage "Ersttäter-ja oder nein?", Persönlichkeitsstruktur, Familieneinbindung, kriminelle Energie, ggf. medizinisch-psychol. Einflüsse, Zukunftsprognose usw. usf. .
@Perdixeinbürgerer - Das magst Du so wahrnehmen, aber ein Gewohnheitsrecht - oder was immer Du damit meinen könntest - existiert nicht, das müsstest Du mir mal nachweisen... .
Dass 50 km weiter weg anders bestraft wird, ka n n (nicht muss!) bspw. damit zusammenhängen, dass in der Großstadt andere Strafvollzugsmöglichkeiten (etwa bestimmte Resozialisierungsprogramme und dergl.) zur Verfügung stehen, ganz sicher aber auch damit, dass - so schlimm das zu sagen ist! - Gefängnisse oft überfüllt sind und sich der ein oder andere Richter denken mag, es ist besser, einen mit Auflagen ((Sozialstunden, Zahlungen an DJV (Spässlein, allenfalls NANU)) sofort zu versehen, als ihn zwar zur Haft zu verurteilen, die der Täter aber erst in einem Jahr antreten kann, weil die Strafanstalt zu voll ist.
Das alles soll ja nicht bedeuten, dass alles wunderbar gut ist, ich würde mir wünschen, dass schneller abgeurteilt werden könnte und manches Mal auch, dass härter bestraft würde.
Aber das ist eine Frage der Gesetze und der zur Verfügung stehenden Richter und Staatsanwälte.
Zivilrecht ist mit Strafrecht absolut nicht vergleichbar, aber ich bin nicht hier, um Vorlesungen zu halten.
Zur Wahrnehmung: Man möge es mir verzeihen, aber es gibt i.S. Jurisprudenz nur eine richtige Wahrnehmung des Systems, die des Juristen.
Ich erkläre ja auch dem Maurermeister nicht, wie man eine Mauer hochzieht. Stürzt sie ein, muss - wie alle wissen und berücksichtigen sollten - nicht zwangsläufig der Mauerer schuld sein, das kann an der Planung, am Baumaterial und ggf. auch noch am Untergrund liegen.
Ich bleibe dabei: Unser Rechtssystem ist eines der besten der Welt - dass unsere Gesetze die besten der Welt sind, bezweifle ich in der Tat auch.
N o c h ist in diesem Land die Gewaltenteilung vorgesehen, also wähle man die Parteien, die die besten Gesetze versprechen oder wandere aus (was ich seit Jahren prüfe).
 
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Zum Gruße,
unser Rechtssystem ist n i c h t in erster Linie dem Täterschutz verpflichtet - dass das eher unbedarfte Menschen so wahrnehmen, kann ich nachvollziehen. ..................Zur Wahrnehmung: Man möge es mir verzeihen, aber es gibt i.S. Jurisprudenz nur eine richtige Wahrnehmung des Systems, die des Juristen. ...............

Das freut mich, dass ich als unbedarfter Mensch auf Dein Verständnis rechnen darf. Aber die Realität spricht für sich selbst. Ein Land, in dem das Persönlichkeitsrecht des "Täters" am eigenen Bild höherrangig ist als die mögliche Regulierung des durch ihn angerichteten Schadens (Hochsitze) bzw. seine Überführung als Täter, hat ein Justizsystem, welches sich neben eklatanter Realitätsferne dadurch auszeichnet, dass es schlicht einen an der Klatsche hat. Dass Du das als Teil dieses Systems anders siehst, das kann ich dann wieder nachvollziehen, obwohl ich Dich nicht für unbedarft halte......Aber wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.;)................................................................................................................................................................................................................Verräterisch ist allerdings der letze Satz, weil der ein Rechtssystem befürwortet, welches sich selbstgenügsam und abgehoben nur noch auf sich selbst bezieht, keine "dienende" Funktion mehr hat und ausschließlich Juristen gefallen muss.....Man stelle sich eine Lehrerschaft vor, die behaupet, was aus unseren Schulen rauskommt, interessiert uns nicht, die Hauptsache ist, wir sind mit unserer Arbeit zufrieden.........Oder einen Ingenieuer, dem es egal ist, ob die Brücke hält,weil ihn nur interessiert, ob die Planungsschritte logisch sind.
 
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Wie sieht es denn mit folgendem konstruierten Fall aus?
Jagdgener M. sägt an meinem Hochsitz im oberen Bereich die Leitersprossen an. Am nächsten Tag klettern spielende Kinder auf die Leiter und stürzen ab....Schwere Verletzungen und Folgeschäden.... Kann mir jetzt durchaus vorstellen, dass ich eine Klage an den Hacken habe.... von wegen Verkehrssicherungspflicht
 
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dann wirst du verknackt, weil du deine Hochsitze in diesem desolaten Zustand nicht gesichert hast.
 
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Yumitori

Guest
Das freut mich, dass ich als unbedarfter Mensch auf Dein Verständnis rechnen darf. Aber die Realität spricht für sich selbst. Ein Land, in dem das Persönlichkeitsrecht des "Täters" am eigenen Bild höherrangig ist als die mögliche Regulierung des durch ihn angerichteten Schadens (Hochsitze) bzw. seine Überführung als Täter, hat ein Justizsystem, welches sich neben eklatanter Realitätsferne dadurch auszeichnet, dass es schlicht einen an der Klatsche hat. Dass Du das als Teil dieses Systems anders siehst, das kann ich dann wieder nachvollziehen, obwohl ich Dich nicht für unbedarft halte......Aber wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.;)................................................................................................................................................................................................................Verräterisch ist allerdings der letze Satz, weil der ein Rechtssystem befürwortet, welches sich selbstgenügsam und abgehoben nur noch auf sich selbst bezieht, keine "dienende" Funktion mehr hat und ausschließlich Juristen gefallen muss.....Man stelle sich eine Lehrerschaft vor, die behaupet, was aus unseren Schulen rauskommt, interessiert uns nicht, die Hauptsache ist, wir sind mit unserer Arbeit zufrieden.........Oder einen Ingenieuer, dem es egal ist, ob die Brücke hält,weil ihn nur interessiert, ob die Planungsschritte logisch sind.
Zum Gruße,
Du verstehst es wirklich nicht- das Recht einer Persönlichkeit ist i m m e r höher einzustufen, als ein Schadenersatz (für den das Strafrecht ohnehin nur sehr eingeschränkt zuständig ist).
Der Richter und der Staatsanwalt dienen natürlich - und haben dies auch zu tun, aber nicht allein einem Vergeltungsbedürfnis eines Geschädigten, vielmehr a u c h - aber ich habe den Eindruck, hier wird wenig fröhlich aber dafür um so vehementer Zivil- und Strafrecht vermengt.
Ich will es noch ein letztes Mal versuchen:
Das Persönlichkeitsrecht ist jedem Bürger eigen und mindert sich nicht sogleich mit dem Beginn der Täterschaft.
Durch die eingeschränkten Nutzungen der Kameras sollen
a l l e davor geschützt werden, ohne ihr Wissen gefilmt und mit Daten v. Datum und Uhrzeit in einen Speicher zu geraten.
Sind evtl. Täter auf der Leiter, dürfen sie selbstredend gefilmt werden, denn sie verhalten sich ja verbotswidrig.
Die evtl. dann folgende Sachbeschädigung ist eine Straftat, wer ggf. dabei gefilmt wird, hat Pech, denn er befindet sich ja nicht mehr in dem, was unser Rechtssystem "öffentlichen Raum" nennt, vielmehr auf oder in einer jagdl. Einrichtung.
Und diese Aufnahme ist selbstredend verwertbar. Sowohl im Strafverfahren wegen Sachbeschädigung oder ggf. sogar versuchten Mordes als auch im Zivilverfahren.

Der Gesetzgeber definiert durch die Gesetze den Rechtsrahmen, also alles, was "Recht" bedeutet. Und selbstredend hat der Richter dem Recht zu dienen; das ist deshalb kein Selbstzweck, weil der Rechtsrahmen von der Legislative geschaffen wurde, den Menschen zu dienen (zu nützen).
Dass ich der Auffassung bin, dass nur Juristen wahrnehmen können, was an "Recht gesprochen" wurde, lässt sich allzu leicht begründen, wenn man sich nur ansieht, wie oft und rasch in diesem Forum Zivil- und Strafrecht ebenso miteinander vermengt werden, wie Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht (ich meine jetzt nicht Dich, vielmehr eine allgemeine Feststellung).
Würden Juristen bei ihrer Tätigkeit jedenfalls im Strafrecht ausschließlich auf die Menschen hören, dann wäre eine einigermaßen überschaubare Rechtsordnung nicht mehr gegeben; denn was auf dem Lande als Kavaliersdelikt mit einer Ohrfeige abzustrafen wäre, könnte in der Stadt ein Festnahmegrund sein und umgekehrt; gerade nach herrschender Volksmeinung.
Diese soll und muss ihren Wiederhall finden - die Legislative wird ja alle 4 Jahre gewählt.
Und auch zum wiederholten Male: So manches Urteil im Strafrecht passt mir gar nicht, ebenso nicht im VerwR - aber das Gericht k a n n nicht anders (lassen wir mal Rechtsfehler, die vorkommen, außen vor).
Richtig ist auch, dass Gerichte vom Gesetz eingeräumte Ermessensspielräume haben, die aber überwiegend in der Beweiswürdigung und der Strafzumessung liegen.
Die Staatsanwälte - dies nur der Vollständigkeit wegen - sind von Gesetzes und Amts wegen verpflichtet, die objektive Wahrheit selbst zu ermitteln oder durch die Ermittlungsbehörden ermitteln zu lassen; eine einseitige Täterverfolgung, die nicht auch alle entlastenden Umstände berücksichtigt, ist in D unzulässig.
Dass Nichtjuristen mit so mancher Entscheidung nichts anfangen können, vollziehe ich nach - wenn man nur in den Zeitungen liest, wie und warum ein Urteil gefällt wurde, kann man nicht alle Gesichtspunkte wahrnehmen, auch ein Jurist nicht, der die Sache und die Akten nicht kennt.
Und selbst dann...
Die Bundesregierung hatte vor Jahren Dateien von der Schweiz erworben, um Steuersünderermitteln zu können.
In m e in e n Augen ist die Datei illegal erstellt worden (in der Schweiz?) und mit diesem "Beweismittel" hat dann der deutsche Staat Bürger an den Haken genommen.
Ich persönlich bin der AUFFASSUNG, dass seitens der Bundesrepublik ein Beweismittel, das illegal - ohne Wissen der Betroffenen - erstellt wurde, auch noch gekauft und verwendet hat. D a s halte ich nach wie vor für ein großes Unrecht.
Da ich aber selbst kein Betroffener war und bin, habe ich auch keine Klagemöglichkeit.
U n d viele meiner Kollegen sehen das auch anders.
Hieran mag man erkennen, dass durchaus nicht immer Einigkeit besteht, das wäre auch schlimm.
Gesetze sind für die Menschen da - wenn sie einem nicht passen, muss man sie (an der Wahlurne) zu ändern versuchen oder auswandern.
Richter sind alleine dem Gesetz und ihrem Gewissen verantwortlich und verpflichtet, daraus entsteht, was wir Recht nennen. Da die Gesetze für die Menschen gemacht werden (sollten), sehe ich nicht, wie ein Richter oder ein Staatsanwalt (nur der ist i.S. des Gesetzes Beamter) dem Menschen nicht dienen könnte.
N i c h t d i e n e n sollen und dürfen diese der Stimme der Straße, mag sie noch so laut schreien - wohin dies führt, hat die Geschichte ja gezeigt.
 
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......- das Recht einer Persönlichkeit ist i m m e r höher einzustufen, als ein Schadenersatz (für den das Strafrecht ohnehin nur sehr eingeschränkt zuständig ist).
............

.......
Richtig ist auch, dass Gerichte vom Gesetz eingeräumte Ermessensspielräume haben, die aber überwiegend in der Beweiswürdigung und der Strafzumessung liegen.
.......
Gesetze sind für die Menschen da -

1. Ist ein hanebüchenes Beispiel von Realitätsabstinenz, wenn es sich lediglich auf das Recht, beim Klauen und Zerstören nicht fotgrafiert zu werden, bezieht.

2. Ist das, was Gerichte hierzulande weitgehend im Sinne des Täters benutzen, woraus dann zurecht der Eindruck entsteht, es ginge der Justiz nur um Täterschutz.

3. Ist keine völlig neue Behauptung, von der ich allerdings den Eindruck habe, dass Juristen mit Menschen nur sich meinen.
 
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Unser Rechtssystem kennt neben den römischen auch die Germanischen Einflüsse. Diesen verdanken wir das Vornehmste, was ein Rechtssystem bieten kann: die "Tätige Reuhe". Nebenbei aber auch die Urteilsfindung entlang der Motivation für ein Rechtswidriges Tun. Die idee ist, daß ein Rechtsbrecher ein eigenes Interesse hat, wieder in Rechtsfrieden mit seinem Volk zu leben.
Hier, allerdings, stellt sich die Frage, wie wir diese Haltung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten vor Mißbrauch und Lüge schützen.
Ich bitte aber zu bedenken, daß es tausende von Fällen gibt, von denen die Zeitung nicht schreibt, in denen die Sache aufgegangen ist und ein Lebenslauf vor dem Zerfall in der Kriminalität bewahrt werden konnte.
So sehr ich diesen "Aktivisten" ihre verf***te Säge auf dem Ar***h zertrümmern möchte, so froh bin ich, in einem Land zu leben, das diese Ideen beherzigt.
Andererseits sollten "wir", also unsere Politik, sich überlegen, wie man der Presse wieder mehr Neutralität beibringt.
Ich empfinde es als unerträglich, wenn Verbrecher, weil sie eine höhere Moralität ihrer Gesinnung für sich reklamieren, als "aktivisten" bezeichnet werden und ihnen somit der Nimbus der Zivilcourage zuerkannt wird.
Wer die Sachen eines anderen mutwillig zerstört, begeht Sachbeschädigung. Und wenn kein Notstand dagegensteht ist es eine schnöde Sachbeschädigung, nicht mehr.
 
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Bei einem Hochsitz ist es ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit - da ist meine Zündschnur kurz.
Es ist schliesslich auch etwas anderes, wenn eine EX ein Auto zerkratzt oder die Radschrauben löst...
 

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