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Der Thüringer Innenminister scheint sich auf der aktuellen Innenministerkonferenz durchgesetzt zu haben. Eine Forderung nach Verschärfung des Waffenrechts wurde beschlossen. Es soll bei den Verfassungsschutzämtern des Bundes- und der Länder jeweils abgefragt werden, ob derjenige, welcher eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, einer rechtsradikalen (von linksradikalen, islamistischen, organisiert kriminellen ... ist in der Presse nicht die Rede) Gruppierung angehört. Wie schnell man zu Unrecht auf eine solche Beobachtungsliste kommt, ist ja gerade mit verweigerten Akkreditierungen für Journalisten bei einer früheren G7-Konferenz von linker Seite bemängelt worden. Zudem würde dann ev. ein Antrag zurückgewiesen, ohne dass der betroffene Bürger den Hintergrund überprüfen kann. Auch für die Zuständigen in den Waffenbehörden dürfte eine Überprüfung, ob es sich um gesicherte Erkenntnisse handelt, oder der Bürger nur zufällig in das Visier der Verfassungsschützer geraten ist, nicht möglich sein.
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