Ich habe heute einen Anruf meiner Sachbearbeiterin im HSK bekommen.
Letzte Woche hatte ich einen Voreintrag für einen SD für meine SLB in .223 Remington beantragt. Da ich bereits einen .30er Dämpfer habe, hat mir meine SB mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen den Voreintrag nicht so einfach bekommen könnte. Ich müsse eine gesonderte Erklärung meines Bedürfnisses zukommen lassen aber eine Garantie auf Genehmigung konnte sie mir dennoch nicht geben. Anbei bemerkte sie, dass es ja jetzt auch ein Urteil des BVG gäbe, wonach einem Jäger das Bedürfnis auf einen Schalldämpfer nicht zugesprochen wurde.
Heißt, hier haben die es auch schon spitz bekommen und wir dürfen im Hochsauerlandkreis wohl gespannt sein, ob die bald vorerst keine Anträge mehr genehmigen. Das ist aber vorläufig erstmal nur Zukunftsposaune.
In meinem Fall habe ich mich jetzt jedenfalls auf den ergänzten Erlass vom Innenministerium berufen:
"Mit ergänzendem Erlass vom 17.11.2017 hat das Innenministerium nun noch einmal klar gestellt, dass die Nutzung verschiedener Waffen mit unterschiedlichen Kalibern und Einsatzgebieten als Begründung für das Erfordernis weiterer Schalldämpfer grundsätzlich ausreicht. "
Begründet habe ich mein Bedürfnis mit der Nutzung meiner .223 Remington als Schonzeit- und Rehwildbüchse und dass ich mit der .308 Winchester nicht auf Rehe oder Raubwild schießen möchte, um Wildbret- und Balgentwertung möglichst gering zu halten.