Eintragung einer Waffe in die vorhandene WBK

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Ich springe hier mit auf.

Was ist eigentlich wenn mann die vorhandene WBK wegen Neukauf zum Eintragen der Waffe bei der Polizei einreicht und es dauert z.B. 2-3 Wochen bis man die Zurück bekommt: Darf man in dieser Zeit zur Jagd??
 
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In Dortmund: Voreintrag 14 Tage, Eintrag danach 8 Tage. Incl. Postweg.
Nette entspannte Sachbearbeiter,alles gut!
 
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Nein. Auf keinen Fall. Du musst auch alle in der WBK aufgeführten Waffen zur sicheren Verwahrung bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben.
Wie jetzt? Meine Waffen die bereits im Schrank stehen, für die Zeit des Eintragens der neuen Waffe, bei der Polizei abgeben??? Soll das ein Witz sein???
 
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Vergiss die Munition nicht für den Fall einer unangemeldeten Kontrolle. Die Behörden reden ja miteinander.
 
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Solche Dinge sollte man im Jagdkurs gelernt haben. Ist mMn auch wichtiger als die Zahnformel vom Dachs.
Sollte man in speziellen Fragen unsicher sein kläre ich das mit der zuständigen Behörde, aber nicht über das Internet.
 
M

MeierHans

Guest
Wie jetzt? Meine Waffen die bereits im Schrank stehen, für die Zeit des Eintragens der neuen Waffe, bei der Polizei abgeben??? Soll das ein Witz sein???
Auf keinen Fall ein Witz!
Ist doch logisch: Ohne WBK kannst Du doch gar nicht nachweisen, dass Du eine Besitzberechtigung hast.
Du musst sie aber mit Deinem Tresor abliefern - wie sollen sie sonst auf der Dienststelle vorschriftsmäßig gelagert werden?
 
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Solche Dinge sollte man im Jagdkurs gelernt haben. Ist mMn auch wichtiger als die Zahnformel vom Dachs.
Sollte man in speziellen Fragen unsicher sein kläre ich das mit der zuständigen Behörde, aber nicht über das Internet.
Mein Jagdkurs ging über acht Monate, ca. 10 Std. die Woche aber die Frage ist mir damals nicht in den Sinn gekommen, sonst hätte ich gefragt. Du hast Recht, ich rufe bei der Behörde an und kläre es. Die Antwort werde ich natürlich teilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Antwort werde ich natürlich nicht teilen.
Nimm die "Spassvögel" hier nicht allzu ernst. Die Antworten "Was lernt ihr eigentlich im Kurs??" und "Früher war das eine ganz andere Ausbildung!!" kommen bei jeder Frage eines Jungjägers. Das ist normal.

Zu Deiner Frage: Ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Jagdschein reicht bei der Jagdausübung. Durch den Jagdschein hast Du ja das Recht, Waffen zu besitzen. Und eine gültige WBK hast Du ja auch - nur gerade nicht in Deinem Besitz. Soweit formaljuristisch, soweit ich das als Nicht-Jurist sagen kann. Allerdings haben Polizeibeamte einen Ermessensspielraum bei einer Kontrolle. Und wenn sie eine WBK sehen wollen, Du aber keine dabei hast, kann das zu Stress führen. Nichts, was irgendwelche Folgen hätte, weil keine Grundlage, aber in dem Moment hilfts Dir nichts. Kann. Nicht muss.

Mach eine Kopie und nimm die mit. Die ist zwar juristisch nichts wert, aber evtl hilft sie Dir bei der Argumentation im Falle eines Falles.
 
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Mein Jagdkurs ging über acht Monate, ca. 10 Std. die Woche aber die Frage ist mir damals nicht in den Sinn gekommen, sonst hätte ich gefragt. Du hast Recht, ich rufe bei der Behörde an und kläre es. Die Antwort werde ich natürlich teilen.
In #28 und auch einigen Einträgen vorher steht die Erleuchtung...
 
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He Leute, macht den armen Kerl ( as2402 ) nicht so fertig!!!
Danke an Pilzesammler für die Klarstellung. (y)

Also hier in Sachsen ist das recht entspannt. Rein ins Landratsamt, Pförtner "Hallo" sagen und denn zum Sachbearbeiter. Höflich anklopfen - dann wird einem auch aufgetan. Und dann sein Anliegen erklären. Hat bei mir einmal fast ne Stunde gedauert - lag aber daran das die Sachbearbeiterin eine sehr gute, langjährige Bekannte von mir ist, Geburtstag hatte und wir noch unbedingt einen Kaffee trinken mussten.
Aber selbst wenn die Behörde die WBK einbehält ist das auch kein Problem - der Jagdschein ist ja immer noch da und bei einer Kontrolle können die Polizisten ja jederzeit das NWR befragen. Kann dir auch keiner ankreiden weil dieser Zustand ja nicht durch dein Tun entstanden ist.
(gibt es im Verwaltungsrecht auch einen Begriff dafür - aber ich glaub da war ich damals in der Ausbildung grade Kreide holen :p )
Die Möglichkeit die WBK per Einschreiben zur Behörde zu senden gibt es bei uns auch, wird aber nur angewandt wenn unsere SB im Urlaub oder krank ist. Dann macht das die Außenstelle und die sitzt immerhin rund 45km entfernt von mir.
Wenn NRW eine extra Sicherheitsüberprüfung bei jedem Um-oder Eintrag einer waffenrechtlichen Erlaubnis anordnet liegt das sicher in erster Linie an der momentanen sicherheitspolitischen Lage im Lande. Wenn ich da so lese und höre von Clankrieg, Schießereien im Rockermilieu auf offener Straße usw. dann kann ic h das schon verstehen. Aber dann müsst ihr auch eure Sachbearbeiter verstehen das die eine zusätzliche Arbeit aufgebrummt bekommen haben die normal ein Extra-Sachbearbeiter macht. Und dann noch dazu die Arbeitsgeschwindigkeit des Waffenregisters auf dieser bekloppten und lahmarschigen BVA-Arbeitsoberfläche dann ist es schon nachvollziehbar das das dann auch deutlich mehr Zeit beansprucht als früher. Zumal ja kein Sachbearbeiter eine Sicherheitsüberprüfung selbst durchführen kann - geht alles schön langsam per schriftlicher Anfrage an das zuständige LKA.

In dem Sinne - munter bleiben Jungs


Gruß der olle pudlich
 

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