Wechsellauf ist bei Vorbesitzer nicht eingetragen

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Könnte mir mal jemand behilflich sein?
Folgender Sachverhalt:
Ich habe über EGun eine BBF in 7x57R und 16/70 + Wechsellauf BDF in 16/70 erworben.
Der Verkäufer hat jetzt nur die BDF versendet, da der WL in deiner WBK gar nicht eingetragen war und er muss das erst mit seiner Behörde klären.

Meine Frage:
Kann er den Wechsellauf nachträglich einfach so eintragen lassen und ihn mir dann zustellen? Oder kann es eventuell sein dass ich Pech habe?

Ich weiß dass es vor Jahren eine Gesetzesänderung gab, die besagt dass alle WL eingetragen werden müssen. War vorher anscheinend nicht der Fall.

Vermute, dass diese Konstellation schon häufiger aufgetreten ist und es würde mich freuen, wenn jemand mal berichten könnte.

Waidmannsheil
Koffermanns
 
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Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass der BDF-Lauf illegal besessen wurde.
Soll er das mit seiner Behörde klären und ihn dir danach zusenden.
 
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eigentlich nicht Dein Problem, Du musst den Wechsellauf bei Dir eintragen lassen, mit Anschrift des Verkäufers, der sich dann bei seiner Behörde rechtfertigen muss! Du kannst natürlich auch vom Kaufvertrag zurück treten. Ein Anruf bei Deiner Behörde wird Dir sicherlich mehr Rechtssicherheit geben!
 
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Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass der BDF-Lauf illegal besessen wurde.
Soll er das mit seiner Behörde klären und ihn dir danach zusenden.
strenggenommen ist es illegaler Waffenbesitz, der bestimmt nicht mit Absicht vergessen wurde einzutragen, ist aber nicht das Problem des Käufers.
 

JBB

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Ohe... das Thema hatte ein Kollege auch vor einiger Zeit. Bring Geduld mit und hoffe auf nen gnädigen Sachbearbeiter.

Der Lauf ist bei dir nicht illegal, sondern rechltich gesehen beim Verkäufer. Somit erst einmal kein Problem.

Das Problem tauchte bei uns dann auf, weil der Lauf nicht existiert fürs System, so der Eintrag/Wechsel sich wohl etwas schwieriger gestaltet. Auch kann man aus illegal nicht einfach legal machen, so war zumindest der Standpunkt des LRAs damals.

Am Ende hat es glaube 4-6 Monate gedauert bei uns, bis das LRA aufgab und den Eintrag auch beim Übertrag einfach nicht gemacht hat... Der Kollege wollte dann nicht mehr nachhaken, könnte aber sein, er hat bei einem Umzug und Schrankprüfung dann ein Problem. Ich weiß es nicht... er wollte es nicht weiter treiben.
 
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Ohe... das Thema hatte ein Kollege auch vor einiger Zeit. Bring Geduld mit und hoffe auf nen gnädigen Sachbearbeiter.

Der Lauf ist bei dir nicht illegal, sondern rechltich gesehen beim Verkäufer. Somit erst einmal kein Problem.

Das Problem tauchte bei uns dann auf, weil der Lauf nicht existiert fürs System, so der Eintrag/Wechsel sich wohl etwas schwieriger gestaltet. Auch kann man aus illegal nicht einfach legal machen, so war zumindest der Standpunkt des LRAs damals.

Am Ende hat es glaube 4-6 Monate gedauert bei uns, bis das LRA aufgab und den Eintrag auch beim Übertrag einfach nicht gemacht hat... Der Kollege wollte dann nicht mehr nachhaken, könnte aber sein, er hat bei einem Umzug und Schrankprüfung dann ein Problem. Ich weiß es nicht... er wollte es nicht weiter treiben.

Ich glaube nicht, das ein illegal besessener Wechsellauf eingetragen wird, da ja auch kein Herkunftsnachweis vorhanden ist!
 

JBB

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Wurde er ja auch nicht, dass ist ja meine Aussage.

Aber ob die Lösung der Behörde da jetzt ideal ist...

Das Problem ist ja nur, dass durch eine Waffenrechtsänderung legales Besitzen ohne Eintrag zu legal mit Eintrag wurde. Die Änderung hat nicht jeder kapiert/mitbekommen und schon wurde durch nichtstun etwas illegal. Und beim Verkauf fällt es dann auf.

Nur hat unsere Behörde selbst beim Kauf jetzt nichts eingetragen, aber auch nicht zur Vernichtung/Abgabe aufgefordert. Und nun?!?! Um die Existenz wissen sie ja, dass können sie nicht verleugnen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wäre es theoretisch möglich, überprüfen zu lassen, ob der Lauf bei Straftaten verwendet wurde und bei negativem Ergebnis diesen einzutragen? Kosten müsste natürlich der Verursacher übernehmen, wenn es dann dumm läuft eben auch die Konsequenzen, für seinen vergessenen Eintrag in die WBK.
 
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Aber ob die Lösung der Behörde da jetzt ideal ist...
Da sollte Dein Kollege aber sehr gut den Schriftverkehr aufbewahren...

Ich hatte das bei einem Einstecksystem für eine Pistole 08 über eGun erworben. Der Behörde fristgemäß den Erwerb gemeldet mit der Bitte um Eintragung, kurze Zeit später der Anruf, dass das ES nicht beim Verkäufer eingetragen war und das die Behörde das jetzt bei mir nachholen würde (inklusive Eintrag ins NWR). Freundliches Danke meinerseits, Thema durch.
 
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Genau so und nicht anders. Schon lustig wie sich die BRD anhand eines Conputersystems vorführen lässt.
Computer sagt nein.....
 
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Wäre es theoretisch möglich, überprüfen zu lassen, ob der Lauf bei Straftaten verwendet wurde und bei negativem Ergebnis diesen einzutragen? Kosten müsste natürlich der Verursacher übernehmen, wenn es dann dumm läuft eben auch die Konsequenzen, für seinen vergessenen Eintrag in die WBK.

Kann man bei einem Schrotlauf feststellen, ob er für eine Straftat verwendet wurde ??? :rolleyes:
Natürlich bei Blutspuren des Opfers an der Laufmündung bei aufgesetzten Schüssen !!! :oops:
:D:D:D
 
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