Jetzt mal für diejenigen, die der W&H-Artikel bzw. die Einschätzung des Juristen D. D. Meyer-Ravenstein zu den gestellten Fragen interessiert, das ganze in aller Kürze.
Fall 1: Bei einer DJ wird ein Jagdhund vom Wolf attackiert, nachhaltig. Ein zufällig anwesender Schütze muss versuchen, den Wolf durch Schreien, Pfeifen etc., auch durch einen Schuss in den Boden zu vertreiben. Wenn der aber nicht vom Hund ablässt und der Hund zu unterliegen droht, darf der zufällige Zeuge schiessen. Das wäre dann als Notstand einzuschätzen. Meine Meinug: Ein Richter muss das im Zweifel erst auch noch so sehen.
Fall 2: Jäger will ein erlegtes Reh einsammeln, der Wolf hat schon reingebissen und lässt sich nicht vertreiben. Ich habe es schon geschrieben, ganz einfach, der Schuss auf den Wolf ist nicht erlaubt, weil kein Notstand.
Fall 3: Ein Wolf läuft um einen pirschenden Jäger herum, lässt sich aber durch Schreien und auch nichts anderes vertreiben. (Man sollte also immer eine Trillerpfeife mitnehmen) Man darf vielleicht mal in den Boden schiessen, eine objektiv gegenwärtige Gefahr besteht aber nicht, also kein Notstand, sondern geordneter Rückzug oder nen Baum hinaufklettern.
Fall 4: Ein Wolf stürmt auf einen Jäger zu, muss er warten, bis der ihn beisst, oder darf er auf den heranstürmenden Wolf schiessen.
Das stellt eine gegenwärtige Gefahr dar und man darf schiessen, wenn er ganz nah ist, aber keineswegs schon auf grössere Entfernung. Weil in so einem Fall der Staatsanwalt kommen muss, eine genaue Ortsbesichtigung vornimmt und mit hoher kriminologischer Akribie ermittelt. Das erinnert mich grad so ein wenig an einen aktuellen Fall, der durch die Medien geht, in dem wohl kaum jemand etwas mit Gewissenhaftigkeit hinterfragt/untersucht hat, da ging es aber nicht um nen Wolf. Im Fernsehkrimi kommt immer eine ganze Hundertschaft, auch mit Zollstock und photographiert, also wenn es um Mord und Totschlag geht; wie gesschrieben, nur im Fernsehkrimi.
Fall 5: Ein Jäger sieht, wie ein Wolf auf ner Wiese im Revier ein Schaf attackiert, darf er den Wolf erschiessen? Nein, kein Notstand, denn das Schaf wird im Zweifel ja zu 100% ersetzt (die 100% sind manchmal nix und manchmal 20€, vielleicht auch schon mal mehr). Zwecks Beweissicherung sollte man das Geschehen photographieren, weil der gerufenen Wolfsberater dann gleich weiss, dass es kein wildernder Hund war.
Fall 6: Ein Wolf wird von einem Auto angefahren und liegt schwer verletzt und sichtlich leidend, aber noch lebend im Strassengraben. Also einen Notstand gibt es in dem Fall nicht, man würde sich wegen des Naturschutzrechtes strafbar machen, auch in Sachsen, wo der Wolf dem Jagdrecht unterliegt!!! Man muss erst mit den Behörden Kontakt aufnehmen, mit der Polizei oder dem Landkreis bzw. ihm unterstellten Behörden, um eine polizeirechtliche Anordnung oder eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erbitten, wobei die Behörde einem nicht glauben muss und dann lieber einen Vertreter entsendet.
Ich meine, dass letzteres auch so sein muss, wir sind doch in Deutschland, wo kämen wir denn sonst auch hin?!!!
Die Fragen sind kursiv geschrieben, wobei ich sie gekürzt wiedergegeben habe. Meine unmassgebliche Meinung ist dann durchgestrichen, weil ich nicht wusste, wie ich sie sonst kenntlich machen kann, damit klar ist, dass man sich darauf eben nicht berufen darf. Ausserdem hoffe ich, dass die W&H Redaktion mich nicht verklagt, auch deshalb weise ich darauf hin, dass auch in diesem Heft weitere interessante Artikel stehen und beeindruckende Aufnahmen von Jagdhunden, die von Wölfen zerfleischt wurden. Also ich wollte mit einem so zugerichteten Geschöpf nicht nach Hause kommen oder meinen Enkelkindern zeigen müssen. Denen lese ich jeden Tag die Geschichte von den 7 Geislein vor, wenn sie mich besuchen, was sie häufig tun.
Lieber Ulrich B, entschuldige, dass ich manchmal etwas Makabres/Sarkastisches einstreue, aber nicht direkt erkennbar mache. Putative Notwehr, gibt es putativen Notstand, muss erst einmal überprüft und akzeptiert werden. Im übrigen streuben sich mir bei dem ganzen echt die Haare und deshalb ist es gut, dass sachkundige Juristen uns auf die juristische Problematik bzw. auf potentielle Konsequenzen hinweisen.
Gruss, DKDK.