Nachtsichtgerät Pulsar DN 55 mit Adapter verkauft und dann hat mich angezeigt

Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Das Vorsatzgerät hat doch bereits den Besitzer gewechselt. Eine Durchsuchung wäre dann eine unzulässige Ausforschungsmaßnahme, allein zielend auf Zufallsfunde. Jedoch könnte ev. die Behörde, falls sie informiert wird, dies zum Anlass einer unangemeldeten Kontrolle nehmen.
 
Registriert
5 Jul 2016
Beiträge
734
Hat ebay deine Daten als Anbieter des Artikels an die Behörden rausgegeben?

Oder hat der Käufer nach dem Kauf Anzeige erstattet? Warum kauft das jemand, der es vermutlich auch nicht nutzen darf, nur um dann Anzeige zu erstatten? Damit lässt sich doch nichts verdienen und man zahlt nur drauf?

Wer verfolgt welche Interessen? Von Amts wegen wird man vermutlich nicht den Gebrauchtmarkt leerkaufen nur um an mögliche illegale Nutzer zu kommen?
 
Registriert
6 Jan 2010
Beiträge
34
Hat ebay deine Daten als Anbieter des Artikels an die Behörden rausgegeben?

Oder hat der Käufer nach dem Kauf Anzeige erstattet? Warum kauft das jemand, der es vermutlich auch nicht nutzen darf, nur um dann Anzeige zu erstatten? Damit lässt sich doch nichts verdienen und man zahlt nur drauf?

Wer verfolgt welche Interessen? Von Amts wegen wird man vermutlich nicht den Gebrauchtmarkt leerkaufen nur um an mögliche illegale Nutzer zu kommen?
Das weiss ich noch nicht habe am 7.3. Termin beim Anwalt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Nehme mal stark an, dass der EBay Kollege auch noch gar nicht bezahlt hat, stimmt’s!?

Der will nur mit der Nummer „Ich habe Anzeige erstattet“ rausreden und vom Kauf galant zurücktreten.

Hast Du jetzt eigentlich von offizieller Seite etwas von der ominösen Anzeige gehört? Oder ist das nur Hörensagen vom EBay Kollegen!?
 
Registriert
6 Jan 2010
Beiträge
34
Doch das Gerät wurde per Nachnahme bezahlt, ich hatte auch mit dem Käufer Kontakt ich glaube das er nichts damit zutun hat. Der Polizeibeamte ist auch Jäger und ich kenne Ihn ,er sagte mir das ich Angezeigt wurde
 
Registriert
6 Jan 2010
Beiträge
34
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste


(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
[...]
Das Pulsar DN 55 ist ein Dual Use Gerät und damit vom BKA zugelassen und kein verbotener Gegenstand
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
Registriert
6 Jan 2010
Beiträge
34
Wenn der SA auf Zack ist wird er dir einen Strick draus drehen, weil Du im Besitz bist/warst. Der Verbindungsadapter wird der Fallstrick sein. Man unterstellt einfach das Du den Adapter nicht gebraucht hättest wenn Du nicht hättest montieren wollen. Oder anderst herum, wer einen Adapter und das Gerät hat, bei dem geht man automatisch davon aus dass es auch benutzt wurde. Eine Unzuverlässigkeit i.Sinne des Waffengesetzes wird sich daraus jedenfalls leicht ableiten lassen.
Und ob das Bild von Deiner oder einer anderen Waffe ist, wird dem SA schnurtz sein. S.O.

Füxlein

Bei solchen Sachen wird auch gerne nochmal persönlich eine Nachschau durch die Polizei gehalten. Es könnte ja noch mehr zu finden sein. Halte uns auf dem Laufenden
War heute beim Anwalt, der
 
Registriert
6 Jan 2010
Beiträge
34
Naja also der Anwalt sagte heute , wir können beweisen das es nicht meine Waffe war und den Adapter kann man auch an ein Fernglas machen und deshalb ist er der Meinung das die Sache eingestellt wird, was ich auch hoffe .
 
Registriert
20 Feb 2008
Beiträge
281
Ich drück Dir mal die Daumen. Vielleicht kannst Du uns ja wissen lassen wie es ausgegangen ist. Aber sei lieber vorsichtig, bei laufendem Verfahren würde ich hier gar nichts mehr schreiben. Und auch bei einem gutem Ausgang für Dich wäre ich sehr sehr vorsichtig.
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.321
Nachtsichtgeräte sind erlaubt, Nachtzielgeräte verboten.

Wird ein Nachtsichtgerät so verwendet, das es ein Nachtzielgerät wird, ist es verboten. Dazwischen ist der schmale Pfad der "dual-use Geräte", die eben sowohl rechtlich richtig als Nachtsichtgerät als auch verbotenerweise als Nachtzielgerät (durch Montage am Zielfernrohr) genutzt werden können. Hierbei kommt es dann auf die tatsächliche Nutzung an.

Der Adapter kann Hinweise darauf liefern, dass man es als Nachtzielgerät verwendet. Genauso gut kann man damit aber Nachts auch erlaubterweise fotografieren. Sobald das Teil aber auf dem ZF auf einer Waffe montiert ist, ist es eindeutig ein verbotener Gegenstand nach WaffG.

Edit: Sorry, bin erst jetzt darauf gekommen, das du einen Link gesendet hast. Oh Mann, das riecht aber nach Ärger...

Edit2: Jetzt nicht mehr aufrufbar. Da hat tatsächlich ein Jagdgeschäft einen Posten Nachtzielgeräte angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
114
Zurzeit aktive Gäste
629
Besucher gesamt
743
Oben