Schussbereite Waffe im Auto... (aktuelles Urteil des VG München)

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Verdammt, dann muss ich beim pirschen die Patronen zuhause lassen :unsure:
Nein, das nicht. Du kannst die Patronen gerne mitnehmen. Wenn Du aus dem Auto ausgestiegen bist, lädst Du Deine Waffe. Jetzt liegt auf dem Weg zum Hochsitz ein Baumstamm quer vom letzten Sturm. Du entlädst Deine Wafe, steigst drüber und lädst wieder. Beim nächsten Baum dasselbe. Am Sitz angekommen entlädst Du wieder, steigst die Leiter hoch, und oben lädst Du wieder. Wo ist das Problem? ;)

Wo wir grad dabei sind, nochmal eine ernsthafte Frage: Nach UVV muss ich zum Besteigen des Hochsitzes die Waffe entladen. Was ist mit dem geladenen Revolver im Holster? Muss ich den unten entladen und darf ihn oben wieder laden und zum Abbaumen wieder entladen und unten wieder laden? Bitte KEINE Diskussion, ob man als Jäger eine Kurzwaffe ... Ihr wisst schon!
 
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Da der Revolver eine Schusswaffe ist, muss auch dieser entladen werden.

Allerdings macht’s keinen Sinn den oben wieder zu laden. Hab noch nie vom Hochsitz mit dem Revolver geschossen und wüsste auch nicht wann ich das tun sollte 🤔
 
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Der Faden nutzt sich ab; allmählich drängt sich die Frage auf, wann einige der hier Beteiligten zum letzten Male draussen waren? Und ich meine nicht explizit zum Jagen, sondern ganz allgemein in der realen Welt - außerhalb der Matrix?


CdB
 
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Guest
Wo wir grad dabei sind, nochmal eine ernsthafte Frage: Nach UVV muss ich zum Besteigen des Hochsitzes die Waffe entladen. Was ist mit dem geladenen Revolver im Holster? Muss ich den unten entladen und darf ihn oben wieder laden und zum Abbaumen wieder entladen und unten wieder laden? Bitte KEINE Diskussion, ob man als Jäger eine Kurzwaffe ... Ihr wisst schon!
Also - wenn beim Aufbaumen der Revolverlauf in Deinen Schritt zielt, würde ich Dir raten, ihn auf jeden Fall zu entladen. Ich meine den richtigen Revolver, nicht den im Schritt :ROFLMAO::devilish: :evil:
 
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Da der Revolver eine Schusswaffe ist, muss auch dieser entladen werden.

Allerdings macht’s keinen Sinn den oben wieder zu laden. Hab noch nie vom Hochsitz mit dem Revolver geschossen und wüsste auch nicht wann ich das tun sollte 🤔
Matrix hin - Matrix her, aber die letzte Entscheidung, ob der Revolver überhaupt im Revier ständig geladen geführt werden darf, wird in naher Zukunft ein Gericht fällen. Und es wird sich dabei auf den Grundsatz stützen, dass Jagdwaffen erst unmittelbar vor dem bestimmungsgemässen Gebrauch geladen werden dürfen, wobei die KW eben keine "Jagdwaffe" ist, sondern lediglich für bestimmte Sonderfälle gedacht ist. Und die (Fangschuss, what else?) treten nicht überraschend auf, sondern erlauben es, die KW eben erst dann schussbereit zu machen.

Aber warten wir es ab, die bindende Wirkung der UVV wird ja vielen Jägern auch erst jetzt so ganz langsam klar.......:cool:

basti
 
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Matrix hin - Matrix her, aber die letzte Entscheidung, ob der Revolver überhaupt im Revier ständig geladen geführt werden darf, wird in naher Zukunft ein Gericht fällen. Und es wird sich dabei auf den Grundsatz stützen, dass Jagdwaffen erst unmittelbar vor dem bestimmungsgemässen Gebrauch geladen werden dürfen, wobei die KW eben keine "Jagdwaffe" ist, sondern lediglich für bestimmte Sonderfälle gedacht ist. Und die (Fangschuss, what else?) treten nicht überraschend auf, sondern erlauben es, die KW eben erst dann schussbereit zu machen.

Aber warten wir es ab, die bindende Wirkung der UVV wird ja vielen Jägern auch erst jetzt so ganz langsam klar.......:cool:

basti
Und den Jagd- und Forstschutz führst du mit deinem Zeigefinger aus, oder wie stellst du dir das vor so ohne geladene Kurzwaffe.
Und eh du fragst, ja ich bin jagdschutzberechtigt und nicht nur auf Katzen und Hunde.
 
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Matrix hin - Matrix her, aber die letzte Entscheidung, ob der Revolver überhaupt im Revier ständig geladen geführt werden darf, wird in naher Zukunft ein Gericht fällen. Und es wird sich dabei auf den Grundsatz stützen, dass Jagdwaffen erst unmittelbar vor dem bestimmungsgemässen Gebrauch geladen werden dürfen, wobei die KW eben keine "Jagdwaffe" ist, sondern lediglich für bestimmte Sonderfälle gedacht ist. Und die (Fangschuss, what else?) treten nicht überraschend auf, sondern erlauben es, die KW eben erst dann schussbereit zu machen.

Aber warten wir es ab, die bindende Wirkung der UVV wird ja vielen Jägern auch erst jetzt so ganz langsam klar.......:cool:

basti

Gibt es da ein aktuelles Verfahren?
Hast du eine Quelle zum nachlesen?
 
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Nein, das nicht. Du kannst die Patronen gerne mitnehmen. Wenn Du aus dem Auto ausgestiegen bist, lädst Du Deine Waffe. Jetzt liegt auf dem Weg zum Hochsitz ein Baumstamm quer vom letzten Sturm. Du entlädst Deine Wafe, steigst drüber und lädst wieder. Beim nächsten Baum dasselbe. Am Sitz angekommen entlädst Du wieder, steigst die Leiter hoch, und oben lädst Du wieder. Wo ist das Problem? ;)

Wo wir grad dabei sind, nochmal eine ernsthafte Frage: Nach UVV muss ich zum Besteigen des Hochsitzes die Waffe entladen. Was ist mit dem geladenen Revolver im Holster? Muss ich den unten entladen und darf ihn oben wieder laden und zum Abbaumen wieder entladen und unten wieder laden? Bitte KEINE Diskussion, ob man als Jäger eine Kurzwaffe ... Ihr wisst schon!

Die UVV sagt.

„Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahr- lagen, müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.“

Im Prinzip würde es beim Revolver also reichen wenn du die Kammer vor dem Lauf leer hast.
So zumindest mein Verständnis.
 
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Die UVV sagt.

„Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahr- lagen, müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.“

Im Prinzip würde es beim Revolver also reichen wenn du die Kammer vor dem Lauf leer hast.
So zumindest mein Verständnis.
Ja, das sagt der gesunde Menschenverstand. Der eventuelle Fallstrick ist aber das, was Du in Klammern schreibst, nämlich das Patronenlager. Und beim Revolver, der ja eigentlich kein Patronenlager im üblichen Sinne hat, wird die Trommel dem Patronenlager gleichgesetzt. Die Frage ist natürlich nun, wie sieht die UVV, schlimmstenfalls der Richter (mit der unterladenen Doppelflinte ...) eine leere Bohrung, wo der Revolver doch mehrere Patronenlager aka Trommelbohrungen hat? :unsure:
 

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