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- 16 Mrz 2008
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Waidmannsheil,
die zahlreiche Kinderschar macht ein neues Haus notwendig. Jetzt geht es an den Kaufvertrag, und da kann man ja diverse Dinge vom Kaufpreis abziehen, damit sie nicht mit Maklergebühr, Grunderwerbssteuer und Notargebühren belastet werden.
Typisch sind ja Einbauschränke und Küche.
Wie sieht das nun mit einem an die Garage angebauten Hundezwinger aus ? Hat das schon mal jemand beim Finanzamt als nicht fest zum Haus gehörend durchgesetzt ?
Für weitere gute Ideen, was man da noch aufführen könnte, wäre ich dankbar.
Gruß, WB
die zahlreiche Kinderschar macht ein neues Haus notwendig. Jetzt geht es an den Kaufvertrag, und da kann man ja diverse Dinge vom Kaufpreis abziehen, damit sie nicht mit Maklergebühr, Grunderwerbssteuer und Notargebühren belastet werden.
Typisch sind ja Einbauschränke und Küche.
Wie sieht das nun mit einem an die Garage angebauten Hundezwinger aus ? Hat das schon mal jemand beim Finanzamt als nicht fest zum Haus gehörend durchgesetzt ?
Für weitere gute Ideen, was man da noch aufführen könnte, wäre ich dankbar.
Gruß, WB