Jagdhund löst sich auf landwirtschaftlichen Flächen

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 5659
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Fex

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i.. Das Zauberwort ist hier -Grundeigentum- Waldflächen in NRW ausgenommen, Betretungsrecht. Dies gibt es explizit für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht. ...

Zumindest in BaWü gibt es das ganzjährige Betretungsrecht landwirtschaftlich genutzter Flächen mit der Einschränkung: dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
 
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Was schreibst Du für einen Quark zusammen, nur weil man Dich bittet Deinen Köter nicht auf fremde Weiden Schexxen zu lassen:sleep:Nur mal so, schon mal was von Strukturwandel gehört? In Hessen sind mittlerweile 66 % der Landw. Nutzfläche verpachtet, für Prozentrechnung nicht mächtige, 2/3 der Flächen. Für andere Bundesländer kannst Du es selbst raussuchen.
 
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Zumindest in BaWü gibt es das ganzjährige Betretungsrecht landwirtschaftlich genutzter Flächen mit der Einschränkung: dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Was für ein Stuss in sich. Was ist die Nutzzeit? Wege in Landwirtschaftlichen Flächen, was soll das sein? Feldwege? Ja sicher darf man die betreten.
 
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Was für ein Stuss in sich Was ist die Nutzzeit? Wege in Landwirtschaftlichen Flächen, was soll das sein? Feldwege? Ja sicher darfv man die Betreten.

naja, ähnliche Einschränkungen im Offenland gibt es praktisch überall; landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen eben mehr oder weniger kurz vor der Erntezeit nicht (mehr) betreten werden, um Ernteschäden oder -ausfälle zu vermeiden (s.a. Stichwort "Jagdschaden"), die öffentlich gewidmeten Feldwege jedoch schon (in manchen Weinanbaugebieten gilt die punktuelle Einschränkung des Betretungsrecht aber trotzdem vollständig - also auch nix auf den Wegen flanieren und so), NACH der Ernte dagegen schon.
Da aber (Mahd)Wiesen mittlerweile von etwa Mai bis in den Herbst hinein mehrfach "beerntet" werden, gilt dieses Verbot dort eben über den entsprechenden Zeitraum.

Und dabei ist es selbstverständlich vollkommen unerheblich, ob ein Bauer Eigentümer der Fläche ist oder diese nur gepachtet hat - öffentliches Recht und Privatrecht kommen sich hier überhaupt nicht in die Quere...
 
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@Lightweight
Was ist dir passiert?
Ich bin es gewohnt von dir ueberwiegend gute, sachliche und fachlich richtige Beitraege zu lesen.
Hier agierst du genau entgegengesetzt. Jeder deiner Beitraege bestaetigt, dass du von ekstensiver Landwirtschaft nicht die geringste Ahnung hast. Deine Argumentation scheint der Boulevardpresse entnommen. Bist du wirklich so empfaenglich fuer derartige Druckprodukte?
WEIL ich 5-10m Randstreifen nicht anruehre, muss ich bis an diese Raender heran wirtschaften. Den, durch diese Randstreifen entstehenden, vermehrten Eintrag von Ungraesern muss ich auf geeignete Weise begegnen. Auch durch Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in richtiger Dosierung. Du kannst dir sicher sein, das ich mein Einkommen nicht selbst reduziere, indem ich mehr Herbizide einsetze wie notwendig. Alle anderen, von dir aufgezaehlten Pflanzenschutzmittel, benutze ich nicht.

Sicher kannst du mir erklaeren, woher Blei im Kuhdunk kommt. Mir faellt es schwer es zu erklaeren. Trotzdem ist es interessant fuer mich zu wissen.

Die von dir genannten Parasitten, sind sicher eine Gefahr. Ausscheidungsprodukte, gleich welcher Herkunft, in Rundballen, Flach-/ Hochsilos, verhindert die gewuenschte Gaerung in der Silasje, die das Futter haltbar und fuer Widerkaeuer bekoemlich macht. Dazu muessen keine grossen Mengen Faekalien vorhanden sein. Durch das Maehen, Streuen und Schwaden werden diese im Gras effektiv verteilt.

Dein Einwand zum Eigentumsrecht ist sicher richtig. Allerdings ist es hier auch verboten, Landwirtschaftlich genutzte Flaechen (dyrka mark) von April bis Oktober zu betreten. Warum wohl. Das auf der gepachteten Flaeche wachsende Erzeugnis ist allerdings mein Eigentum und sollte respektiert werden.

tømrer
 
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ich versuche es mal ganz einfach.....auf meinem Grund und Boden entscheide ich alleine wer dort scheißen darf. Auch entscheide ich ganz alleine wer mein Grundstück betreten darf und ob ich es einzäune oder nicht. Das Zauberwort ist hier -Grundeigentum- Waldflächen in NRW ausgenommen, Betretungsrecht. Dies gibt es explizit für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht. Wer hier ein Problem mit dem Eigentum anderer hat, hätte ja die Möglichkeit sich um ein Aufenthaltsrecht im Kommunismus zu bewerben.

In NRW gibt es jede Menge Privatwald = Zauberwort Grundeigentum= kein Betretungsrecht.
Wird aber geduldet;)
 
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Tomrer anbei mal ein kleiner Ausschnitt:

"Gülle kann Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten. Insbesondere in der Intensivtierhaltung, in welcher Antibiotika in großem Umfang eingesetzt werden, scheiden die Tiere einen Großteil der Stoffe im Kot und Urin wieder unverändert aus. Durch die Ausbringung solcher Gülle gelangen die Arzneimittel auch in die Umwelt. Um einer Belastung von Grundwasser durch Arzneimittelrückstände vorzubeugen, rät das Umweltbundesamt, die für Pflanzenschutzmittel geltenden Grenzwerte auch für Tierarzneimittel anzuwenden."

"Gemüse: Kupfer, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Zink
(Durch Düngung mit Gülle, lt. Presseinformation des Umweltbundesamtes 2004: „ Zu viele Schwermetalle in der Gülle“)
Fleisch: Über Futtermittel von güllegedüngten Feldern (siehe Gemüse)"

Und wenn du weiter schaust:

zB
https://www.umweltbundesamt.de/them...en-der-landwirtschaft/duengemittel#textpart-1

.........
 
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Oh Mann Oh Mann,

was sich hier wieder an die Köppe geworfen wird. Es hagelt Allgemeinplätze und es werden Sachen gegeneinander aufgerechnet á la Badesalz

https://www.youtube.com/watch?v=FZkt27b_DvI

M.M.n. geht um Respekt gegenüber anderen. Bricht sich da jemand einen Zacken aus der Krone, wenn er die Kxcke wegmacht?
Und dann noch das Eigentumsargument. Dann dürfen die Pilzsucher, Geocacher, Sondengänger, Jogge, Mountainbiker und wer noch alles doch auch jederzeit die Natur betreten, ohne dass ich mich aufregen darf. Habe ja schließlich nur das Jagdausübungsrecht gepachtet. (Zumindest als Pächter, nicht als Begeher) Da muss ich dann konsequenterweise auch die Füße still halten.
Und nur weil ein anderer Bockmist baut, kann das für mich kein Freibrief sein, auch Bockmist zu bauen.

Und bevor wieder was kommt: Ja, ich weiss, woher mein Fleisch (Ich jage ja unter anderem :D) und auch der Großteil meiner restlichen Nahrung kommt. Und ja, ich habe einen DD, der manchmal kapitale Hinterlassenschaften verteilt. Die mache ich weg, wenn´s an einem Weg oder sonstwo, wo jemand reintreten kann passiert. Und gerade als Jäger kann ich da mit gutem Beispiel voran gehen.

Aber vielleicht bin ich nur zu doof oder altmodisch, um Respekt nur für mich einzufordern.
 
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ich versuche es mal ganz einfach.....auf meinem Grund und Boden entscheide ich alleine wer dort scheißen darf. Auch entscheide ich ganz alleine wer mein Grundstück betreten darf und ob ich es einzäune oder nicht. Das Zauberwort ist hier -Grundeigentum- Waldflächen in NRW ausgenommen, Betretungsrecht. Dies gibt es explizit für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht. Wer hier ein Problem mit dem Eigentum anderer hat, hätte ja die Möglichkeit sich um ein Aufenthaltsrecht im Kommunismus zu bewerben.
jetzt mal rein praktisch:
1557669767611.png
so in der Art?
Wenn jemand an einer Fläche um entsprechende Unterlassung bittet ist das ok und wir auch von mir beachtet. Ansonsten denke ich selbst, ob es sinnvoll ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
jetzt mal rein praktisch:
1557669767611-png.77395


(y)(y)

ein Streit um des Kaisers Bart.
 
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naja, ähnliche Einschränkungen im Offenland gibt es praktisch überall; landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen eben mehr oder weniger kurz vor der Erntezeit nicht (mehr) betreten werden, um Ernteschäden oder -ausfälle zu vermeiden (s.a. Stichwort "Jagdschaden"), die öffentlich gewidmeten Feldwege jedoch schon (in manchen Weinanbaugebieten gilt die punktuelle Einschränkung des Betretungsrecht aber trotzdem vollständig - also auch nix auf den Wegen flanieren und so), NACH der Ernte dagegen schon.
Da aber (Mahd)Wiesen mittlerweile von etwa Mai bis in den Herbst hinein mehrfach "beerntet" werden, gilt dieses Verbot dort eben über den entsprechenden Zeitraum.

Und dabei ist es selbstverständlich vollkommen unerheblich, ob ein Bauer Eigentümer der Fläche ist oder diese nur gepachtet hat - öffentliches Recht und Privatrecht kommen sich hier überhaupt nicht in die Quere...


Genau, wobei ich das für landwirtschaftliche Flächen auf die Nutzzeit als verboten sehe. Diese beginnt mit der Aussaat und endet mit der Ernte, Zwischenfrucht mal unberücksichtigt gelassen.

Wobei diese ganzen Exkurse mit dem Ursprüünglichen Post nix mehr zu tun ham. "Mein Hund scheißt wohin er will :p"
Wie viele Hundebesitzer schreiben hier überhaupt? Ich behaupte die Minderheit der Postings ....
 
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Leute.....

Ich unterstelle einfach mal, auch aus meiner Erfahrung hier vor Ort, dass 90% der hier postenden mein Hund darf scheixxen wo er will Fraktion NICHT im Außenbereich wohnt, noch entsprechend über Eigenland in diesem verfügt.

Und somit wird gerne über Landwirte Bauern und Landbesitzer hergezogen........
Man sollte allerdings mal bedenken, dass auch verpachtetes Land jemandem gehört.
Ob nun dem Land, der Kirche, einem Privatmann oder sonstigem ist doch egal.

Und zu den Städtern, mal Hand aufs Herz, gehört euer Grundstück euch oder doch eher der Bank???

Mal so als Beispiel:

Vor meiner Hofstelle im Außenbereich verläuft eine Fahrradroute die sehr exzessiv genutzt wird.
Was man da an sonnigen Tagen beobachten kann spiegelt wohl die heutige denke der Stadtbewohner sehr gut wieder.

Die Hunde machen was sie wollen
Und Herrchen pinkelt auch wo’s im gerade passt mal an den Baum am Weg, mal an den Weidezaun etc.
Müll wieder mitnahmen, wofür denn der Außenbereich gehört doch ALLEN, Privatbesitz gibts nur in der Stadt.

Kann man auch immer wieder in der Presse oder auf Social Media Plattformen nachlesen, wenn eben jene Verfächter des Außenbereich für alle sich beklagen das im Ort Hundekot liegt, die Müllabfuhr nen Tag später kommt, die Straße mal wieder gefegt werden müsste oder gar die Straßenböschung 5 cm zu hoch ist und man nicht mehr mit 50 um die Ecken blasen kann..........

Wenn man diese Engstirnigen Mitmenschen auf Ihr Verhalten anspricht erntet man Unverständnis und unverschämte Kommentare.

Neulich erst lief so ein Wauzi ( ausgewachsener Schäfrhund ) auf meiner Koppel herum und jagde unseren Pferden nach.

Ich vernahm nur die kläglichen rufe der Halter, die es aber nicht schafften zu Ihrem Wuffi durchzudringen.

Also bin ich mal eben mit meinem DK ( an der Leine ) zu den Haltern um zu fragen was das denn werden soll wenn’s fertig ist.

Erste Antwort des Ehepaars um 50: Was geht Sie das an, wer sind Sie überhaupt.

Da ich ein friedlicher Zeitgenosse bin, stellte ich mich kurz vor und erklärte das sich die Herrschaften auf meinem Grundstück befinden und IHR Hund gerade meine Tiere Jagd und ich es begrüßen würde wenn SIE so freundlich wären diesen Zustand zu beenden und dann bitte meinen Grund zu verlassen und Ihren Hund doch bitte an der Leine führen mögen, wenn er denn nicht gehorcht.

Antwort: Der Hund Jagd nicht, sondern spielt mit den Pferden und ich wenn ich das nicht wollte, müsste Ich meine Koppel eben besser einzäunen damit niemand drauf kann.

Außerdem hätte er das Recht!!! Seinen Hund im Außenbereich frei laufen zu lassen so stünde es schließlich in der Gemeindeortnung.

Da meine Geduld sich nun dem Ende neigte, was auch mein DK zu merken schien, wurde ich etwas deutlicher und bemerkte das es ebenso geltendes Recht wäre Das Haus und Landfriedensbruch einen Straftatbestand darstellt und ich Ihn nun letztmals auffordere meinen Grund samt Hund zu verlassen und zukünftig woanders mit seinem Hund zu „spielen“.

Da Wuffi nun auch wieder in unsere Richtung trabte fasste die Dame sich ein Herz und leinte diesen an.( Ihm missfiel dies natürlich sichtlich )

Mit einem komm wir gehen, diese Landeier haben eh keine Ahnung zogen sie schließlich von dannen.

Und nein, das ist kein Ausnahmefall sicherlich einer der unverschämtesten die ich erlebt habe, aber sowas kommt in ähnlicher Form bei mir und meinen Nachbarn im Außenbereich ständig vor.

Es sollten sich mal einige Leute fragen, was sie davon halten würden wenn ich meinen DK mal auf deren Stadtgrundstück „spielen“ lassen würde und mich zudem so verhalten würde als wenn das auch alles mir gehört bzw. allen.

Nur mal als Gedanke von einem Landbesitzer im Außenbereich.

Schönen Sonntag euch......
 
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@ Stewwert
kenne ich hier zur Genüge. Sehr beliebt sind auch die Ballschleudern. Rein mit dem Ding in den Saatacker, der aufgelaufen ist. Möglichst nach Regen, da fliegen die Fetzen. Angesprochen.... "Aber das ist eine Wiese, das darf mein Hund (Hovavard)...."
Woran liegts? Wer lernt heute noch in der Grundschule wie Getreide angebaut wird? Wie das wächst etc....???? Vergiss es.

Vor allem fehlt eines: Respekt vor fremdem Eigentum!!
 

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