- Registriert
- 17 Aug 2016
- Beiträge
- 7
Hallo alle zusammen,
Kurz zu mir ( Jungjäger seid 2018 )
Mich lässt ein Vorfall vom vergangenen Wochenende nicht in Ruhe, und wollte hierzu mal eure Meinungen hören.
Ich bin am Wochenende auf dem Heimweg gegen Mitternacht an einen Wildunfall mit einer Rehgeiß gekommen in einem fremden Revier .
Das Stück lag auf der Straße und noch am Leben.
Ich hielt natürlich sofort an und sprach mit den Unfallverursachern. Diese haben schon ein paar mal versucht die
Polizei zu verständigen jedoch brach immer wieder die Verbindung ab.
Also tätigte ich den Anruf für die Unfallverursacher.
In diesem Zug wollte ich mir das obligatorische "Ok" bei den Beamten einholen zum abfangen des Wildes gemäß TschG. ( Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich bei Wildunfällen in fremden Jagdrevieren mir ein Ok bei der Polizei oder falls bekannt dem zuständigen Jagdpächter einholen solle, damit ich auf der Rechtlich sicheren Seite sei. Ich dürfte und wäre zwar verpflichtet dazu gemäß TschG. jedoch nicht ohne Einverständnis da dies im fall der Fälle ja als "Wilderei" usw. ausgelegt werden könnte. )
Ich erklärte den Beamten die Situation und das ich Jäger bin und das Stück abfangen kann.
Die Polizei jedoch sagte mir ich soll das unterlassen, bevor sie nicht den Zuständigen Jagdpächter erreicht hätten, sie würden sich gleich nochmal melden.
Also wartete ich ab, kurzer Zeit später riefen sie dann bei dem Unfallverursacher zurück und teilten ihm mit das der Wildunfall gemeldet sei und der zuständige
Jagdpächter unterwegs wäre.
Ich selbst, habe darauf hin den Unfallverursacher die "meiner Meinung nach Rechtliche" Situation geschildert und mitgeteilt das ich nicht Handeln darf, da die Polizei es mir untersagte.Schweren Herzens habe ich dann die Unfallstelle unverichteter Dinge verlassen.
Jetzt meine Frage an euch, wie sieht es da Rechtlich denn wirklich aus, wenn die Polizei einem das abfangen untersagt ?
Schonmal vielen Dank vorab für eure Antworten !!!
Kurz zu mir ( Jungjäger seid 2018 )
Mich lässt ein Vorfall vom vergangenen Wochenende nicht in Ruhe, und wollte hierzu mal eure Meinungen hören.
Ich bin am Wochenende auf dem Heimweg gegen Mitternacht an einen Wildunfall mit einer Rehgeiß gekommen in einem fremden Revier .
Das Stück lag auf der Straße und noch am Leben.
Ich hielt natürlich sofort an und sprach mit den Unfallverursachern. Diese haben schon ein paar mal versucht die
Polizei zu verständigen jedoch brach immer wieder die Verbindung ab.
Also tätigte ich den Anruf für die Unfallverursacher.
In diesem Zug wollte ich mir das obligatorische "Ok" bei den Beamten einholen zum abfangen des Wildes gemäß TschG. ( Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich bei Wildunfällen in fremden Jagdrevieren mir ein Ok bei der Polizei oder falls bekannt dem zuständigen Jagdpächter einholen solle, damit ich auf der Rechtlich sicheren Seite sei. Ich dürfte und wäre zwar verpflichtet dazu gemäß TschG. jedoch nicht ohne Einverständnis da dies im fall der Fälle ja als "Wilderei" usw. ausgelegt werden könnte. )
Ich erklärte den Beamten die Situation und das ich Jäger bin und das Stück abfangen kann.
Die Polizei jedoch sagte mir ich soll das unterlassen, bevor sie nicht den Zuständigen Jagdpächter erreicht hätten, sie würden sich gleich nochmal melden.
Also wartete ich ab, kurzer Zeit später riefen sie dann bei dem Unfallverursacher zurück und teilten ihm mit das der Wildunfall gemeldet sei und der zuständige
Jagdpächter unterwegs wäre.
Ich selbst, habe darauf hin den Unfallverursacher die "meiner Meinung nach Rechtliche" Situation geschildert und mitgeteilt das ich nicht Handeln darf, da die Polizei es mir untersagte.Schweren Herzens habe ich dann die Unfallstelle unverichteter Dinge verlassen.
Jetzt meine Frage an euch, wie sieht es da Rechtlich denn wirklich aus, wenn die Polizei einem das abfangen untersagt ?
Schonmal vielen Dank vorab für eure Antworten !!!