Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Bei manchem Teilnehmer ist selbst das offensichtlich schon zuviel (verlangt), oder wie kommt es dass ständig die eigene Grenzwärtigkeit dargestellt werden muß?
 
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
6.485
10 Seiten voll wegen einer dritten KW ....

Selber habe ich einen 22er Revolver die Fallenjagd und einen S&W 357er für den Rest.

Irgendwie reicht das doch ...

Wichtiger finde ich, dass die Anzahl der Langwaffen nicht beschränkt wird ....

Gruß aus der Eifel

Was für ein Bockmist.

Du bist das Maß aller Dinge, oder wie?:devilish: :evil:
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.463
"Kann" Rechtsauslegungen sind einer Demokratie nicht würdig.
Recht Muss eindeutig sein.
Genausowenig wie dass ein "bayerisch deutscher" Jäger Schalldämpfer bekommt.
Ein "niedersächsisch Deutscher Jäger" aber nicht.
Du hast unser Rechtssystem nicht verstanden. Gerade unbestimmte Rechtsbegriffe, Beurteilungsspielraum und Ermessen halten unser Recht anwendungsfähig. Der Versuch, jede nur denkbare Sachverhaltsgestaltung eindeutig zu erfassen, scheitert immer. Beispiele findest du z.B. im Steuerrecht.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.463
Statt hier über Seiten herum zu lamentieren, sollte man im Blick behalten, dass in vielen Bundesländern das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist und damit nach Bekanntgabe eines Bescheides nur noch 1 Monat zur Verfügung steht, Klage vor dem VG dagegen zu erheben - vorausgesetzt, die Rechtsbehelfsbelehrung ist ok. Nicht, dass durch einenfälschlich eingelegten Widerspruch die Klagfrist versäumt wird - das wär dann dumm gelaufen.
 
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
Habe ich irgendwas überlesen?
Ich kann nirgendwo lesen warum UNBEDINGT BEIDE vorhandene Waffen behalten werden müssen.

Das hier ist def. KEINE schlüssige Erklärung:
"Die beiden vorhandenen Kurzwaffen erfüllen unterschiedliche Zwecke, sei es der Fangschuss auf schwaches Schalenwild oder bei der Sauenjagd. Das hat sich in der Jagdpraxis bewährt und es gibt keinen Grund darauf zu verzichten."

Das ist wischiwaschi und da würde ich sagen hat der SA vollkommen recht.
Die stärkere behalten und die für schwaches Schalenwild abgeben, dann ist der Weg frei für die Kurzwaffe für die Fallenjagd.

Und das dicke ist DEINE Sicht, würde mich mal interessieren womit das STICHHALTIG zu begründen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Wenn jemand zig Langwaffen bunkert, ist das völlig in Ordnung, braucht man unbedingt. Bei der 3. KW wird der Nutzen hingegen in Frage gestellt und die Ablehnung sogar verteidigt.
 
Registriert
4 Jul 2018
Beiträge
814
Ich mußte nur die Fallenjagd nachweisen. Die Registrierungsnachweise haben genügt und bekam die 3te KW problemlos eingetragen. Komischerweise brauche ich aber immer nur die Kleine. Reicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
sollte man im Blick behalten, dass in vielen Bundesländern das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist und damit nach Bekanntgabe eines Bescheides nur noch 1 Monat zur Verfügung steht, Klage vor dem VG dagegen zu erheben -

Das ist in der Tat ein absolut widerlicher Vorgang, aber das sollten wir in einem anderen Faden diskutieren.


CdB
 
S

scaver

Guest
Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?

Beste Grüße,
Thomas
Kurzwaffen in Bürgerhand, egal welche Hand, sind für den deutschen Staat (egal ob BRD oder DDR. oder Mix aus beiden) ein Nogo, seit dem Kriegsende ist das so. Da die Politiker den Deutschen Volkszorn fürchten, seid "wir schaffen das", verstärkt, ist da meist kein Spielraum.
Sei doch froh, dass man ohne großes Tamtam zumindest 2 KW kaufen kann. Wenn die für die FJ nix taugen, muss halt eine weg. In Schweden lebt es sich als Jäger auch sehr gut ohne KW.
sca
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Jedes Recht auf das du heute freiwillig verzichtest, wird dir morgen genommen.

Hätte ich das Gefühl und die Gewißheit, dass es hier noch mal anders läuft, könnten wir nochmal drüber reden. Das wird aber nie stattfinden.

CdB
 
Registriert
27 Apr 2013
Beiträge
86
Jetzt sind hier schon 11 Seiten zum Thema vollgeschrieben worden, wohl nicht im ersten Thread zu dieser Problematik. Aber der Lösung näher ist man nach wie vor nicht gekommen. Wobei überhaupt zu klären wäre, ob es überhaupt "die Lösung" gibt. Daher hierzu kurz meine Gedankengänge:

Ich denke jdem hier wird klar sein, dass Jäger mit mehr als zwei Kurzen auf der WBK zu einer aussterbenden Art gehören und die dritte KW wird weder von einer Verwaltung, noch auf dem Rechtsweg realisierbar sein - Bedürfnis-Regelung hin oder her.

Meiner bescheidenen Meinung nach gibt es nur eine praktikable Lösung, wenn mehr als zwei KW ins Haus kommen sollen - nämlich die Sammler-WBK. Wie es da jedoch mit dem Mun.-Erwerb aussehen würde vermag ich mangels Kontakten in der Sammler-Szene nicht zu sagen. In Verbindung mit dem JS als Erlaubnisdokument "sollte" das aber kein Problem darstellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Das zu sammelnde, geschichtlich interessante Gebiet muss ebenfalls sehr genau dargelegt werden und Du musst mir regelmässigen Käufen dein Sammlertum untermauern.
Mal eben eine rote WBK beantragen und dann "Pistolen und Revolver von 1943 bis 1975" sammeln ist nicht.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
675
Besucher gesamt
811
Oben