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Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Bei manchem Teilnehmer ist selbst das offensichtlich schon zuviel (verlangt), oder wie kommt es dass ständig die eigene Grenzwärtigkeit dargestellt werden muß?
10 Seiten voll wegen einer dritten KW ....
Selber habe ich einen 22er Revolver die Fallenjagd und einen S&W 357er für den Rest.
Irgendwie reicht das doch ...
Wichtiger finde ich, dass die Anzahl der Langwaffen nicht beschränkt wird ....
Gruß aus der Eifel
Du hast unser Rechtssystem nicht verstanden. Gerade unbestimmte Rechtsbegriffe, Beurteilungsspielraum und Ermessen halten unser Recht anwendungsfähig. Der Versuch, jede nur denkbare Sachverhaltsgestaltung eindeutig zu erfassen, scheitert immer. Beispiele findest du z.B. im Steuerrecht."Kann" Rechtsauslegungen sind einer Demokratie nicht würdig.
Recht Muss eindeutig sein.
Genausowenig wie dass ein "bayerisch deutscher" Jäger Schalldämpfer bekommt.
Ein "niedersächsisch Deutscher Jäger" aber nicht.
10 Seiten voll wegen einer dritten KW ....
Selber habe ich einen 22er Revolver die Fallenjagd und einen S&W 357er für den Rest.
Irgendwie reicht das doch ...
Wichtiger finde ich, dass die Anzahl der Langwaffen nicht beschränkt wird ....
Gruß aus der Eifel
sollte man im Blick behalten, dass in vielen Bundesländern das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist und damit nach Bekanntgabe eines Bescheides nur noch 1 Monat zur Verfügung steht, Klage vor dem VG dagegen zu erheben -
Kurzwaffen in Bürgerhand, egal welche Hand, sind für den deutschen Staat (egal ob BRD oder DDR. oder Mix aus beiden) ein Nogo, seit dem Kriegsende ist das so. Da die Politiker den Deutschen Volkszorn fürchten, seid "wir schaffen das", verstärkt, ist da meist kein Spielraum.Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?
Beste Grüße,
Thomas