Erntejagd - unterlassene Nachsuche

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22 Aug 2012
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Es geht ja nicht um jemanden, der nen NSF gerufen hat und dann verpfiffen wurde, sondern um jemanden der keinen NSF gerufen hat als er es unbedingt hätte tun müssen.

Den hätte man gleich anzeigen sollen, gerade wenn es ein Wiederholungstäter ist. Nun ist der NSF involviert und alles nicht mehr so sauber zu trennen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Was glaubt ihr, wieviele User gripdoo mit Klarnamen und sein Nachsucheñumfeld kennen?

Und? Was ändert es?
Er hat nicht seinen Auftraggeber hier anonym angekackt sondern sich darüber aus gelassen das es Leute gibt die Fehler machen und nicht reagieren!

Derjenige der ihm oder einen Kollegen zu Hilfe holt ist doch fein raus, er ist sogar bestätigt in seiner Annahme alles (später) richtig gemacht zu haben..

Aber das ist hier nicht das Problem, ein NSF, ein Kollege kotzt sich hier anonym aus..
Schlimm genug das es soweit kommen musste..

Einfach mal Verständnis für menschliches Verhalten!
Jeder schluckt und frisst in sich rein was er kann... aber manchmal platzt auch der Kragen!
Würde es ihn nicht belasten wäre er damit nicht hier raus gerückt!

In dem Fall, zu der Jahreszeit halte ich es für anonym genug...

Ob der Weg der richtige ist, wahrscheinlich nicht, aber menschlich...
 
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Das einem als Schweisshundführer die Hutschnur oft kocht, weiß ich aus eigener Erfahrung zu gut. In dem Fall liegt wohl die Hauptursache darin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Jagden nicht das Beste ist. Filmen war okay aber bevor ich mit Waffe ein fremdes Revier betrete muss ich fragen. Ansonten gebe ich eine Breitseite die sich gewaschen hat. Und dann sollte die Angelegenheit zwischen den beiden Pächtern geklärt werden. Auch juristisch wenn es sein muss. Ich löffle als Hundeführer keine Suppe aus, die mir so niemand hingestellt hat. Hier braucht es den groben Keil und zwar angewandt durch den Betroffenen, nicht durch einen Beauftragten,
Auch wenn es noch so hart ist, ich spiele als NSF nicht den Ankläger. Wenn der Pächter genug A... in der Hose hat, macht er das leidenschaftlich gerne selbst und ich bin außen vor.
 
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... solch ein Verhalten ist nicht hinzu nehmen, ich würde, zumal dort wohl öfter unwaidmännische Dinge geschehen, Anzeige erstatten.
Und warum soll dies gelöscht werden, Fehler die durch schießwütige Schützen leichtsinnig abgegeben werden und dann nicht nachgesucht werden, haben in unseren Reihen m.M. nichts zu suchen. Wenn Fehler durch Andere gemacht werden ( die nichts mit Jagd zu tun haben ), wird auch kein Beitrag gelöscht.
MfG
D.T.
 
M

Mitglied 21386

Guest
Unterlassene nicht gemeldetet Nachsuchen sind eine Sauerei, haben wir letztes Jahr auch 2 mal selber erlebt und dann selber nachgesucht. Ähnliche Situation wie auch hier beschrieben. Schützen sitzen an der Grenze, krankes WIld wechselt über kann aber nicht beschossen werden, Nachbar meldet sich nicht und auf Nachfrage nur patzig. Aber naja, es geht um das Wild daher lohtn sich mmN ein großer Ärger nicht.
 
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Das Verhalten der Jagdteilnehmer war amoralisch und in Bezug auf die allg. Jägerschaft auch asozial. Da sie keinerlei Achtung vor der Kreatur gezeigt haben, kann man getrost fehlendes Gewissen unterstellen. Damit benötigen sie eine höhere Instanz die ihnen auf die Finger schaut bzw. haut.
 
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5 Jun 2015
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Ein bestätigter Schweisshundführer kann in diversen Bundesländern (womöglich in allen,ich weiss es nicht) bei einer Nachsuche mit Waffe die Grenze überschreiten.
Der filmende Jungjäger stammte offensichtlich aus dem Revier, in das die kranke Wutz hineingewechselt ist. Auch er oder der Beständer hätten direkt eine Nachsuche einleiten können. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie das aber nicht getan!
Der dann nachsuchende Rüdemann berichtet von zwei Sauen, von einer kranken Wutz, die sein Hund nicht bindet, und von einer verendeten. Ob er das angeblich vor Ort aufgenommene Video richtig interpretiert hat und die verendete die gefilmte ist, kann vom Rechner oder Smartphone aus nicht beurteilt werden, womöglich überhaupt nicht. Es fehlen auch Angaben, um welche Uhrzeit das Ereignis gefilmt wurde, ob die Jagenden versucht haben, einen Schweisshundführer zu organisieren, der aber nicht kommen konnte, etc.
Es bleibt also die Schilderung, dass laut Aussage des Beobachters mindestens eine von zwei angeflickten Sauen nicht nachgesucht wurde. Die zweite kranke Wutz, die im Nachbarrevier im Mais gesehen wurde (die war also nicht sehr weit weg vom Hundeführer!), ist womöglich auch nicht nachgesucht worden!
Das wäre Anlass, beide Beständer anzusprechen, denn für eine juristische Aufarbeitung ist die Beweislage ungenügend.
Ich komme zurück auf meinen ersten Satz und sage einfach: Egal ob man mit seinem Nachbarn gut Freund ist oder spinnefeind, man weist einen bestätigten Schweisshundführer ein, geht ohne Waffe mit, zieht das gefundene Stück an einen Weg, unterrichtet den Nachbarn, mit dem man spinnefeind ist, telefonisch oder per SMS, und fertig ist die Laube.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
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Das Verhalten der Jagdteilnehmer war amoralisch und in Bezug auf die allg. Jägerschaft auch asozial. Da sie keinerlei Achtung vor der Kreatur gezeigt haben, kann man getrost fehlendes Gewissen unterstellen. Damit benötigen sie eine höhere Instanz die ihnen auf die Finger schaut bzw. haut.

War das eine Bitte nach noch mehr Vorschriften, Verboten und Kontrollinstanzen ?
 
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Der TS sollte auf die offensichtlich bekannten Schützen zugehen. Da braucht es kein Breittreten im Internet und keine Jagdbehörde. Und filmende Jungjäger find ich auch penetrant.

Das sind die Parolen, die ich seit > 40 Jahren höre und es ändert gar nix.

Die Bejagung von Schwarzwild ist immer noch und immer wieder ein Trauerspiel.
 
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Machnmal muß es eben krachen, damit es hinterher besser funktioniert.

Und nein, der NSF hat def. NICHT seine Schweigepflicht verletzt.
Was andere in seine "Aussage" reininterpretieren ist deren Sache.
Aber hier wurden keine Namen und Orte genannt.
Und es geben auch NSF die NICHT NUR im direkten Umkreis nachsuchen.
 
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Ein bestätigter Schweisshundführer kann in diversen Bundesländern (womöglich in allen,ich weiss es nicht) bei einer Nachsuche mit Waffe die Grenze überschreiten.
Der filmende Jungjäger stammte offensichtlich aus dem Revier, in das die kranke Wutz hineingewechselt ist. Auch er oder der Beständer hätten direkt eine Nachsuche einleiten können. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie das aber nicht getan!
Der dann nachsuchende Rüdemann berichtet von zwei Sauen, von einer kranken Wutz, die sein Hund nicht bindet, und von einer verendeten. Ob er das angeblich vor Ort aufgenommene Video richtig interpretiert hat und die verendete die gefilmte ist, kann vom Rechner oder Smartphone aus nicht beurteilt werden, womöglich überhaupt nicht. Es fehlen auch Angaben, um welche Uhrzeit das Ereignis gefilmt wurde, ob die Jagenden versucht haben, einen Schweisshundführer zu organisieren, der aber nicht kommen konnte, etc.
Es bleibt also die Schilderung, dass laut Aussage des Beobachters mindestens eine von zwei angeflickten Sauen nicht nachgesucht wurde. Die zweite kranke Wutz, die im Nachbarrevier im Mais gesehen wurde (die war also nicht sehr weit weg vom Hundeführer!), ist womöglich auch nicht nachgesucht worden!
Das wäre Anlass, beide Beständer anzusprechen, denn für eine juristische Aufarbeitung ist die Beweislage ungenügend.
Ich komme zurück auf meinen ersten Satz und sage einfach: Egal ob man mit seinem Nachbarn gut Freund ist oder spinnefeind, man weist einen bestätigten Schweisshundführer ein, geht ohne Waffe mit, zieht das gefundene Stück an einen Weg, unterrichtet den Nachbarn, mit dem man spinnefeind ist, telefonisch oder per SMS, und fertig ist die Laube.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
.... nein, so einfach ist das nicht, Du darfst Dir ineinem fremden Revier kein Wild aneignen. Es könnte als Wilderei ausgelegt werden!
MfG
D.T.
 
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Drum wies ich ja darauf hin, dass die Begleitmannen des Schweisshundführers das gefundene Stück bis zum nächsten Weg ziehen, also aus dem Mais oder Busch bergen, um dann den Beständer zu unterrichten, wo es liegt, meinetwegen auch schon aufgebrochen.
Der Beständer weiss dann, wo es liegt und kann es holen. Es geht um die, die spinnefeind mit einander sind.

Wir haben die Rufnummern der Beständer und wenn es über die Grenze geht, wird angerufen, falls der Schütze das nicht schon vorher gesagt hat, dass es über die Grenze gehen könnte.
Entschuldigung, wenn ich much zuvor missverständlich ausgedrückt hatte, von Aneignung war aber nicht meine Rede.
Gruss, DKDK.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Was SHF dürfen und was nicht ist je nach Bundesland verschieden.

https://wildundhund.de/wildfolge-in-den-bundeslaendern/

Ganz allgemein gilt aber für mich schon menschlich-jägerisch, in einem fremden Jagdrevier mit Waffe und Hund ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem dortigen JAB zu erscheinen und mit einer Nachsuche zu beginnen geht gar nicht.

Informativ bringt das nichts, verschärft die Spannungen und gefährdet so nicht nur den Erfolg der Nachsuche und sondern auch ggf. den SHF selbst und seinen Hund.

In dem beschriebenen Fall, kann man wohl davon ausgehen, daß schießender Forstbeamter und Jagdleiter der Jagd deutlich sachdienlichere Informationen gehabt hätten als ein JJ, der aus größerer Entfernung filmt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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23 Feb 2010
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Der eine ist des andern Teufel... Trauerspiel. Darum gehe ich seit Jahren, nicht auf den Acker bei der Ernte, nicht auf Gesellschaftsjagden, und kümmere mich ganz bestimmt nicht um meinen Jagdnachbarn, oder Filme ihn gar.

Und ein Nachsuchenführer der sich öffentlich ausheult, und damit sich selbst am meisten Schaden zufügt, erweckt auch nicht unbedingt meine Sympathie, das Bild in der Öffentlichkeit betreffs der Jagd........

Ach ich lese besser nur...........

Grüße aus dem Wald
 

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