Wie Fuchs vergrämen? (befriedeter Bezirk)

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Hallo liebe Mitjäger.

Kennt ihr ein Vergrämungsmittel welches effektiv den Fuchs vergrämt?
Das ganze soll im befriedeten Bezirk, um genauer zu sein auf dem Gelände eines Kindergartens geschehen. Die Kita liegt mitten im Ort.
Die Füchse kommen da in der Nacht und lösen sich im Gelände, wo die Kinder spielen im sandigen Untergrund. Die Losung wird zwar jeden Tag vom Hausmeister weggelesen, dennoch bleibt ein Restrisiko. Ich hab mich da bereit erklärt zu helfen.
Der Einsatz einer Falle ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht optimal, würde aber auch in Frage kommen. Hab mir gedacht, wenn eine Vergrämung möglich wäre, würde mir dies eher zusagen, ich hab derzeit mit Rapsernte zu tun und nicht wirklich Zeit noch eine Falle zu "betreuen." Außerdem ist das Problem ja an einem Wochenende mit der Falle nicht geklärt, so wie das Wunschdenken von einigen Personen da ist.
Bin dankbar für Ratschläge.

Grüße,
Teckl90
 

KHH

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Wenn es so einfach ginge 😆
Fallen sind nun alles andere als mein Fachgebiet. Wir haben welche im Revier, um die sich Kollegen kümmern. Da steckt nun nicht grad alle paar Tage einer drin.
Ich würde evtl eine Kamera hängen um herauszufinden, wie gross die Aufgabe wird. Nicht, dass da eine ganze Familie zum Lösen kommt. Und die, die in bebaute Gebiete kommen, sind da i.d.R. recht 'selbstbewusst' unterwegs. Licht an mit Bewegungsmelder usw. stört da kaum. Wenn der Besuch regelmäßig zu vertretbarer Uhrzeit kommt, würde ich mir ggf die Zeit für ein 'persönliches' Treffen nehmen. Wenn mit schiessen nix geht, hilft vllt ein Gartenschlauch oder so.
 
S

scaver

Guest
Höflich ignorieren. Ist nicht erwünscht. Der Kindergarten soll den Nabu oder die Stadt ansprechen. Jäger haben in befriedeten Bezirken aktiv nichts verloren, es sei denn, man möchte dem Ansehen der Jäger schaden, dann immer ran. Was ist, wenn ein Fuchs dann mal ein Wolf ist. Könnt Ihr nicht endlich die Finger aus kochendem Öl lassen. Müssen Jäger ums Verrecken die Jagd vernichten. Gott seid Ihr blöd und kurzsichtig. Ich verstehe das nicht. Kein noch so blöder Politiker ist so blöd, wie ein Jagdscheininhaber. Wespennester oder Bienenvölker könnt Ihr ja auch nicht einfach mal so entfernen. Das ist schlicht verboten.
Es wird zu vielen Jägern eine Lizenz ausgestellt, die die nie haben dürften. Habt Ihr eigentlich die Wild und Hund abonniert, oder was? In beinah jedem Heft wird juristisch für blöde Jäger einfach dargelegt, was man besser nicht machen sollte. Denken muss man da schon auch noch selbst.
sca
 
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Wenn es so einfach ginge 😆
Fallen sind nun alles andere als mein Fachgebiet. Wir haben welche im Revier, um die sich Kollegen kümmern. Da steckt nun nicht grad alle paar Tage einer drin.
Ich würde evtl eine Kamera hängen um herauszufinden, wie gross die Aufgabe wird. Nicht, dass da eine ganze Familie zum Lösen kommt. Und die, die in bebaute Gebiete kommen, sind da i.d.R. recht 'selbstbewusst' unterwegs. Licht an mit Bewegungsmelder usw. stört da kaum. Wenn der Besuch regelmäßig zu vertretbarer Uhrzeit kommt, würde ich mir ggf die Zeit für ein 'persönliches' Treffen nehmen. Wenn mit schiessen nix geht, hilft vllt ein Gartenschlauch oder so.

Es ist meist nicht so schwer in befriedeten Besitz mit der Falle. Irgendwo gibts Zwangswechsel.
Maistiger ist zwar einfacher, aber ein neugieriger Fuchs nimmt auch eine nicht beköderte Falle an wenn sie dunkel ist.
 

KHH

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@scaver Mit jagdlichen Massnahmen im befriedeten Bezirk ohne Beauftragung magst Du ja Recht haben. Aber der TS wurde um Hilfe beim vergrämen gebeten. Und wenn er meint deswegen jeden Abend drei Stunden im Campingstuhl Wache halten zu müssen, wird man ihn aus jagdrechtlicher Sicht wohl kaum belangen. Aber ist gut, dass wir auch einen nicht blöden Jäger unter uns haben.
 
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KHH

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Er kann dabei auch wie ein Jäger aussehen. Darf vermutlich sogar die WuH lesen während er da sitzt. Nur sollte er sich bei jagdlichen Massnahmen genauestens versichern bzw beauftragen lassen. Man muss nicht alle für blöd halten. Und mal kurz klatschen, rufen oder mit dem Schlauch spritzen wird nicht direkt ins Gefängnis führen. Aber egal ...
Ich würde erstmal die Lage sondieren. Kamera (abgestimmt und nicht auf Gehwege gerichtet blabla) aufhängen und schauen, ob die Fähe dem Nachwuchs den Kackplatz falsch gezeigt hat.
 
S

scaver

Guest
Aber der TS wurde um Hilfe beim vergrämen gebeten
Und genau da wirds brandgefährlich und politisch - echt schwierig.
Genau das meinte ich mit meinem Post. Vornehme Zurückhaltung, ohne jemanden zu beleidigen, das ist die hohe Kunst der Jagd. Braucht man auch beim Böckeblatten.
sca
 

KHH

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Klar, wenn er als Jäger (der ja offenbar aktiv angesprochen wurde) sagt, lasst mich in Ruhe, sollen die Kids doch in der Fuchsk... spielen, kommt das sicher gut. Man kann auch abstimmen, was zu tun ist, sich ggf entsprechend absichern, ohne dabei den Duckmäuser zu geben. Aber unsere Debatte hilft dem TS nicht weiter. Ich hab meinen Vorschlag unterbreitet, der rechtlich wenig problematisch sein sollte, Du würdest anderen das Feld überlassen. Der TS muss sein Umfeld einschätzen und wird für sich entscheiden, ohne dabei ein blöder Jäger sein zu müssen.
 
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Also das einzige was sicher hilft ist ein Elektozaun. Fangen lassen sich diese an Menschen gewohnten Füchse recht leicht im Gegensatz zu anderen. Ein Freund von mir ist Rumäne. Der betreut einen Campingplatz wo Füchse immer Ärger machen. Er hat eine Kiste gebaut 2 x 2 m, 40 cm hoch. Da kommt ein Stöckchen darunter mit Schnur. Mit Wurst als Köder sitzt er dann in seinem Campingwagen, die Schnur in der Hand. Längster Ansitz war 7 !!! Stunden. Dann kam er. Rums sitzt der Fuchs unter der Kiste. Dann bekommt er über einen Schieber den Weg nach draußen in die Abfangkiste, den er blitzschnell annimmt. Kiste abdecken und an dunklen Ort, Anruf und die Abfangkiste wird auf der anderen Seite des Zaunes wieder abgestellt. Das wars dann. Und wenn es ein Wolf ist, dann schauen wir weiter.
 
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Welches BL?
In vielen gibt es eine Regelung vergleichbar dem Paragr. 5 Abs.3 HJagdG (Befriedete Bezirke):
„(3) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von befriedeten Grundflächen sowie von ihnen Beauftragte dürfen dort Wildkaninchen und Beutegreifer fangen, töten und sich aneignen. Dies gilt nicht für Tiere, die besonders geschützt sind. Fanggeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 erfüllen und nur von Personen nach Satz 1, die an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd nach § 19 Abs. 2 teilgenommen haben. Dabei ist § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes zu beachten.
(4) In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde die Jagdausübung in Ausnahmefällen gestatten. § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz ist zu beachten. Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.“
Insofern verstehe ich die Diskussion nicht so ganz.
Es kommt ja häufig vor, dass Füchse, Waschbären oder Marder zum Problem werden - vergrämt wird da eher selten...
 
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In NRW z.B. sind die Beutegreifer nicht umfasst, da gilt das nur für Wildkaninchen...
 

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