Niedersachsen Kreis SHG, beides beim Landkreis auf dem gleichen Flur!
Und nun?
Da scheint es Unterschiede zu geben:
Im Heidekreis (Nds) sitzt die UJB wie woanders auch in der Landkreisverwaltung.
Vorgänge waffenrechtlicher Art machen aber bei uns die sog. Ordnungsämter der Gemeinden, der Landkreis hat da nix mit zu tun.
Entsprechend wären dann auch Kontrollen der Unterbringung durch zu führen.
PS. Da wundert es niemanden, wenn die EU - weiter Erfassung der vorhandenen Schußwaffen eine irssinnige Aufgabe ist.
PPS. Da fällt mir gerade ein:
Nachbarlandkreis zum Heidekreis ist der Landkreis Verden. Dort werden waffenrechtliche Vorgänge vom Landkreis bearbeitet.
Als meine Familie noch ihren Büchsenmacherbetrieb in NRW hatte, regelte die Kreisverwaltung waffenrechtliche Vorgänge.
Rechtlich betrachtet:
Nach nds. Gemeindeordnung obliegt die Bearbeitung nach Waffenrecht den Ämtern für Sicherheit und Ordnung in den jeweiligen Kommunen. Diese können, müssen aber nicht, die Bearbeitung im sog. übertragenen Wirkungskreis an die Kreisverwaltungen abgeben.
Hier wird also der Einzelfall ausschlaggebend sein.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht, in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg dürfte es aber eh klar sein.