illegale Kurzwaffe

M

Mitglied 13815

Guest
Also bei uns sitzt der Bearbeiter Waffen im Rathaus quasi einen Flur weiter wie die Jagd. Nennt sich einmal „Amt für öffentliche Sicherheit“ und einmal „Amt für öffentliche Ordnung“. Kreisfreie Stadt...
 
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17 Nov 2009
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Die ujb macht keine Hausbesuche um die Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren. Das machen die Freunde in blau bzw. Mit Alter Uniform in grün.


Nehm dir einen Anwalt. Der kann dir besser helfen als ein Forum.

Ansonsten sollte jedem legalen Waffenbesitzer klar sein, welche Konsequenzen dieser Fall hat.
Bei uns kommen die vom Amt und nicht die Sheriffs.
 
Registriert
21 Jan 2002
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Bei uns macht das die Kreisbehörde in Personalunion. Waffen und Jagdangelegenheiten von 4 Angestellten.
In Hessen hat die Polizei nix damit zu tun. Amt für öffentliche Sicherheit. Kreisverwaltung.
 
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27 Okt 2016
Beiträge
6
Im Landkreis Hildesheim sind Waffenbehörde und UJB auch die selben Leute.
Grüße
 
Registriert
2 Jul 2019
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Niedersachsen Kreis SHG, beides beim Landkreis auf dem gleichen Flur!
Und nun?

Da scheint es Unterschiede zu geben:
Im Heidekreis (Nds) sitzt die UJB wie woanders auch in der Landkreisverwaltung.
Vorgänge waffenrechtlicher Art machen aber bei uns die sog. Ordnungsämter der Gemeinden, der Landkreis hat da nix mit zu tun.
Entsprechend wären dann auch Kontrollen der Unterbringung durch zu führen.

PS. Da wundert es niemanden, wenn die EU - weiter Erfassung der vorhandenen Schußwaffen eine irssinnige Aufgabe ist.

PPS. Da fällt mir gerade ein:
Nachbarlandkreis zum Heidekreis ist der Landkreis Verden. Dort werden waffenrechtliche Vorgänge vom Landkreis bearbeitet.

Als meine Familie noch ihren Büchsenmacherbetrieb in NRW hatte, regelte die Kreisverwaltung waffenrechtliche Vorgänge.

Rechtlich betrachtet:
Nach nds. Gemeindeordnung obliegt die Bearbeitung nach Waffenrecht den Ämtern für Sicherheit und Ordnung in den jeweiligen Kommunen. Diese können, müssen aber nicht, die Bearbeitung im sog. übertragenen Wirkungskreis an die Kreisverwaltungen abgeben.
Hier wird also der Einzelfall ausschlaggebend sein.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht, in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg dürfte es aber eh klar sein.
 
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