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Eine Anklage dürfte doch wohl unstrittig sein. Beim Legalwaffenbesitzer werden weit weniger gravierende Verstöße doch zügig und zuverlässig zur Anklage gebracht. Oder sehe ich das mal wieder ganz falsch?
wieso unstrittig?? Es kommt doch sicherlich ganz bedeutend darauf an, unter welchen Umständen die Waffe in des Schützen Hände gekommen ist, bzw. die Schüsse abgegeben worden sind.
Angenommen es ist ein ganz klarer Fall von Notwehr, dann müsste die Staatsanwaltschaft vmtl. erst keine Anklage erheben. (oder doch? Frage an die Experten)
zugegebenermaßen etwas sehr konstruiert, aber zuerst gilt die Unschuldsvermutung.
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"diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung" vielleicht bedeuten könnte und warum dessen Wohnung nicht deine Wohnung, dessen befriedetes Grundstück nicht deines und des anderen Geschäftsräume nicht deine meint.
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interessant...
um nochmal Bezug auf den ursprünglichen Eingangs-Post zu nehmen: besagt dies (§12 Abs 3; nicht Dein Post) nicht, dass es vollkommen unerheblich ist, ob es sich dabei um eine legale (besessene) Waffe handelt, bzw. die Zustimmung-Gebende Person eine Erlaubnis für "Besitz & Co" der Waffe hat; gibt diese Person (also Wohnungsbesitzende) die Zustimmung, dürfte die Zustimmungerhaltende Person auch eine nicht-legale Waffe in dessen Wohnung führen? (vmtl. wird es hierbei bei der Begründung des Bedürfnisses etwas holprig..)
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