Jagdunfall Dalberg - Jäger zu Haftstrafe verurteilt

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Unfassbar. Im Straßenverkehr kannst du Menschen töten und bekommst nicht einmal ein Fahrverbot und hier gleich Haft. Den Richtern ist offensichtlich nicht bewußt, dass die Dauerhafte Aberkennung der Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes schon Strafe genug für jeden Jäger ist.
 
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Bei Fahrlässiger Tötung liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren Haft, minimal wird eine Geldstrafe verhängt. Er wurde zur Hälfte der maximal möglichen Haftdauer verurteilt. Ich persönlich kann das Urteil (allein aufgrund der Zeitungsartikel und des dort beschriebenen Hergangs sowie des Verhaltens nach Tat) nachvollziehen. Noch „fahrlässigeres“ Handeln ist bald nicht mehr denkbar, denn dann ist man schon bald im „in-kaufen-nehmen“ und mglw. kurz vor einer Vorsatztat mit ganz anderer Strafzumessung (theoretisch).

Irgendeine Zuverlässigkeitsaberkennung spielt hierbei (zu recht) überhaupt keine Rolle.

Das Einlegen von Rechtsmitteln ist übrigens ein in einem Rechtsstaat nicht unübliches Verhalten, welches durchaus (völlig unabhängig vom Delikt) seine Berechtigung hat.

Grüße
 
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Bei all den Schüssen die Ihr abgegeben habt,
Auf Drückjagden herrscht eine Art ,,Erfolgsdruck", nach dem Motto...ich muss was erlegen damit ich wieder eingeladen werde. Da werden schon mal Schüsse abgegeben wo man sich fragt, ob der jenige mit dem Begriff Sicherheit, gewachsener Boden etc. etwas anfangen kann. Ich habe das selbst schon auf einer DJ erlebt das man mich angeranzt hat, weil ich nicht geschossen habe. Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, das kein Kugelfang vorhanden war und im Hinterland eine Ortschaft, wurde mir geantwortet: Na dann brauchste dich auch nicht zu wundern, wenn du micht mehr eingeladen wirst. Und dann haste ratz batz den Ruf weg ,,der traut sich nicht", aber das ist mir Pfurz egal, weil jeder ist für sein Schuss selbst verantwortlich und ein alter Jaager hat mir mal gesagt ,,ist die Kugel aus'm Lauf, hält sie weder Gott noch Teufel auf"
MfG.
 
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Es wird immer viel geschrieben und viel geredet.
Im Radio hieß es, daß der Schütze behauptet, daß er ausgerutscht wäre und sich dabei der Schuß gelöst hätte.
Dieser Aussage hat das Gericht nicht geglaubt.
Fakt ist, daß einzig und alleine der Schütze weiß was wirklich war.

Tragisch ist es für die Hinterbliebenen.

Hier sind sehr viele Sachen zusammen gekommen.
10 cm weiter rechts/links....
Fünf Minuten früher/später.........
.........
.........

Bei all den Schüssen die Ihr abgegeben habt, habt Ihr da noch nie später gedacht:
"Puuuuuuuuh, das hätte auch ins Auge gehen können!" (oder so ähnlich).

HAND AUF'S HERZ !!!

Nein, ich will den Schützen nicht verteidigen. Ich finde den Fall mehr als tragisch.

Tragisch ist es nicht nur für die Hinterbliebenen, der Verurteilte hat doch auch Angehörige!

Und in dem Alter findet er nach der Haft keine Arbeit mehr und wird erheblich weniger Rente haben - die Jagd ist ohnehin vorbei ....

Und ja, in meinem Alter schieße ich einfach nicht mehr, wenn mir das zu heiss ist. Letztes Jahr sind die Sauen beim Drücken über einen Kamm gezogen.

Dahinter war für mindestens 10 Kilometer nichts, außer Wald - aber ich bin einfach zu alt für so etwas ....
 
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Unfassbar. Im Straßenverkehr kannst du Menschen töten und bekommst nicht einmal ein Fahrverbot und hier gleich Haft. Den Richtern ist offensichtlich nicht bewußt, dass die Dauerhafte Aberkennung der Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes schon Strafe genug für jeden Jäger ist.
(n)
Hallo. Treppenwitz, oder?...hast du ein Smilie vergessen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Im Radio hieß es, daß der Schütze behauptet, daß er ausgerutscht wäre und sich dabei der Schuß gelöst hätte.

Blöderweise fand der polizeiliche Gutachter Spuren zweier Schüsse was die Behauptung des Ausrutschens auf ziemlich dünnes Eis stellte.
 
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hallo. Er hätte sich besser im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gar nicht zu dem Geschehen geäussert. Wenn die Zeitungsartikel stimmen, dann hat er sich damit um Kopf und Kragen geredet. Und wenn es stimmt dass er nicht einmal Worte der Entschuldigung fand, spricht das auch für seinen Charakter. Nicht immer ist eine Entschuldigung auch gleich ein Schuldeingeständnis. Wer zu Menschlichkeit nicht fähig ist, der verdient auch keine!
 
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Während der Ermittlungen äußert man sich gar nicht und vor allem nicht öffentlich, und dann als "Mörder" Kontakt zu den Hinterbliebenen....
Was hätte der Beschuldigte sagen sollen? Vielleicht : Oh, sorry., tut mir leid.
Hallo. Z.B...... zumindest im Schlußwort, welches man als Angeklagter eben sagen darf! Ist ja angeblich auch nicht erfolgt!
 
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Auf Drückjagden herrscht eine Art ,,Erfolgsdruck", nach dem Motto...ich muss was erlegen damit ich wieder eingeladen werde. Da werden schon mal Schüsse abgegeben wo man sich fragt, ob der jenige mit dem Begriff Sicherheit, gewachsener Boden etc. etwas anfangen kann. Ich habe das selbst schon auf einer DJ erlebt das man mich angeranzt hat, weil ich nicht geschossen habe. Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, das kein Kugelfang vorhanden war und im Hinterland eine Ortschaft, wurde mir geantwortet: Na dann brauchste dich auch nicht zu wundern, wenn du micht mehr eingeladen wirst. Und dann haste ratz batz den Ruf weg ,,der traut sich nicht", aber das ist mir Pfurz egal, weil jeder ist für sein Schuss selbst verantwortlich und ein alter Jaager hat mir mal gesagt ,,ist die Kugel aus'm Lauf, hält sie weder Gott noch Teufel auf"
MfG.

Solche Situationen kenne ich leider auch.
Ich habe mehrere Schießkurse bei einen namhaften Schießlehrer gemacht der auch Gutachten nach Jagdunfällen und dgl. erstellt. Bei einem Kurs hat er einige Fälle vorgestellt, die er als Gutachter behandelte. Diese Fälle waren dokumentiert mit Fotos, Lageplänen usw. Auf den Fotos erkannte man alltägliche Drückjagd- bzw Treibjagdsituationen. Viele sind sich nicht bewusst welche Auswirkungen ein abgegebener Schuß ohne geeigneten Kugelfang.

Folgende Situation erlebte ich selbst: Bei einer Drückjagd kam mir ein Fuchs. In einem Gebüsch ca 40m neben mir blieb er kurz hängen. Da aber in direkter Linie der Nachbarschütze auf ca 80m stand. Ging ich nicht mal in Anschlag. Nach dem Trieb flog mich der Nachbarschütze an warum ich nicht geschossen habe. Auf meine Antwort "Weil du sonst mein Geschoß gefressen hättest" entgegnete er mit "was soll das da schon passieren".
Ich habe auch schon erlebt, dass manche der Meinung sind das Schrot nicht durch die Kleidung durch geht......
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Was hätte der Beschuldigte sagen sollen? Vielleicht : Oh, sorry., tut mir leid.

Ja.Genau das hätte er sagen sollen. Der Jäger in Nittenau hat sein Bedauern glaubhaft zum Ausdruck gebracht und sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt.
Er hat sein Fehlverhalten eingestanden und ist mit einer Bewährungsstrafe "davongekommen".

Auch Richter sind empathische Menschen und berücksichtigen Offenheit und Ehrlichkeit beim Strafmaß.
 
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Auf Drückjagden herrscht eine Art ,,Erfolgsdruck", nach dem Motto...ich muss was erlegen damit ich wieder eingeladen werde. Da werden schon mal Schüsse abgegeben wo man sich fragt, ob der jenige mit dem Begriff Sicherheit, gewachsener Boden etc. etwas anfangen kann. Ich habe das selbst schon auf einer DJ erlebt das man mich angeranzt hat, weil ich nicht geschossen habe. Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, das kein Kugelfang vorhanden war und im Hinterland eine Ortschaft, wurde mir geantwortet: Na dann brauchste dich auch nicht zu wundern, wenn du micht mehr eingeladen wirst. Und dann haste ratz batz den Ruf weg ,,der traut sich nicht", aber das ist mir Pfurz egal, weil jeder ist für sein Schuss selbst verantwortlich und ein alter Jaager hat mir mal gesagt ,,ist die Kugel aus'm Lauf, hält sie weder Gott noch Teufel auf"
MfG.

Die Frage ist, weshalb Jäger noch unter solchen Bedingungen an derartigen Jagden teilnehmen?

Macht eine Teilnahme Freude oder Sinn, wenn die Jagdleitung/-organisation bereits mit einer sinnvollen Standwahl überfordert ist?
 
S

scaver

Guest
sollte ich , im Rahmen der Jagdausübung, einen Menschen erschiessen. Was der Himmel verhindern möge. Wäre sofort Schluß mit jagen.
Davon wird der auch nicht mehr lebendig. Wenn es einem passiert, des Nachtens, bei der SW Jagd z.B. einen Menschen zu treffen, der dort üblicherweise nichts verloren hat, dann ist das Schicksal. Eine ganz traurige Sache, aber nicht etwas, was zwangsläuft zum Jagdverzicht führen muß. Das gleiche gilt für die Idioten, die meinen, in Tarnklamotten im Wald Krieg spielen zu müssen (Ich meine nicht die BW), das würde mich auch nicht zur Jagdaufgabe ermutigen. Das tun dann leider andere. Aus diesem Grund ist Vorsicht angesagt. Aus keinem Anderen. Ansonsten sind die Sicherheitsregeln für die Jäger allen ausreichend bekannt, diese gilt es einzuhalten, der Rest ist das Schicksal, aus dem die Politik für uns Jäger ein moralisches Todesurteil bastelt - und zwar nur für uns Jäger (siehe Asche)
sca
 
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Man kann wohl davon ausgehen, daß das Gericht über mehr Informationen verfügt, als wir alle hier zusammen. Wenn also in der Urteilsverkündung von "unglaubhaften" und "abenteuerlichen" Schutzbehauptungen gesprochen wird, dann wird das wohl seine Gründe haben.

Hier wurde auch niemand nachts im Wald, wo er nichts verloren hat, erschossen, sondern in seinem Garten und ich bin froh, das Unbelehrbaren dann von anderer Seite ihr Schein eingezogen wird. Auf DJ laufen sowieso zuviel Verrückte rum, die das ganze Jahr keine Gelegenheit haben und dann heißt es in der Saison: feuer frei.
 

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