Nach der Jagd jemand vom Flughafen abholen?

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Meine persönliche Einschätzung ist, wenn alles glatt geht macht es sicher nichts. Wenn aber was passiert, mag ich nicht vorhersagen, wie ein Richter evtl. entscheidet. Und da es um Rechtssicherheit und nicht um "ging bis jetzt immer gut" ging, würde ich davon abraten.
 
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Dann mein liebes Weihnachtsrentier, sag mir doch den Paragrafen im WaffG oder in der AWaffV , nach der es verboten ist, auf dem Heimweg von der Jagd und entsprechend ausgerüstet (und noch dazu die Schusswaffen über die Vorschrift hinaus verstaut ist), einen Bekannten vom Flughafen (oder sonst wo), der auf der Strecke liegt, ab zu holen.
Sind 20min. also ca. 30-40km, auf der Strecke liegen?????
Ich denke, genau DA liegt der Has im Pfeffer. Sonst kann ich ja auch die 0,8km von daheim bis an den Hochsitz über Paris bewältigen und dort eine Bekannte abholen.
 
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Sind 20min. also ca. 30-40km, auf der Strecke liegen?????
Ich denke, genau DA liegt der Has im Pfeffer. Sonst kann ich ja auch die 0,8km von daheim bis an den Hochsitz über Paris bewältigen und dort eine Bekannte abholen.

Die 30-40 km kommen allenfalls auf der Autobahn zustande. Auf der Landstraße schaffst auch du nicht mehr als 20km. Aber bei einem Jagdwochenende, für das man schon mal 200-300km fährt, einfach, fallen weder die 20, noch die 40 km kleiner Umweg ins Gewicht und sind eindeutig im Zusammenhang mit der voraus gegangen jagdlichen Tätigkeit.
Aber egal wie, der TS darf anstandslos seinen Bekannten unter den genannten Umstaänden vom Flughafen abholen. Auch wenn die staatlich geprüften Bedenkenträger sich aus lauter wenn und aber in die Hosen machen.
 
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Meine persönliche Einschätzung ist, wenn alles glatt geht macht es sicher nichts. Wenn aber was passiert, mag ich nicht vorhersagen, wie ein Richter evtl. entscheidet. Und da es um Rechtssicherheit und nicht um "ging bis jetzt immer gut" ging, würde ich davon abraten.

Du solltest nicht einschätzen - das können Andere besser, sondern Paragrafen nennen.
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Folgende Frage hat sich gerade ergeben und ich bin unsicher, wie die Rechslage ist:
Auf dem Rückweg vom der Jagdwochenende könnte ich mit einem Umweg von 20 Minuten jemand vom Flughafen abholen (nachts, anderweitig miese Anbindung).
Darf ich das? Ich hätte Gewehr, KW und Munition in getrennten verschlossenen Behältnissen dabei.

Ich erinnere mich gelernt zu haben, dass man auf dem Weg von und zur Jagd mit Waffen im Auto Besorgungen erledigen darf. Dann müsste es ja erlaubt sein.

Ich tendiere trotzdem aktuell stark dazu, nein zu sagen, da ich mir die potentielle Polizeikontrolle recht unentspannt vorstelle.

Was ist die Meinung im Forum?

Ja, das darfst Du. Es ist richtig, wenn Du verschlossene Behältnisse verwendest, um Debatten in einer "Grauzone" zu vermeiden. Das Thema mit den "kleinen Besorgungen" hat es nämlich insich und im Zweifel entscheidet der Richter, was nicht heißen muss, dass es für Dich positiv ausginge. Ich unterstelle allerdings jetzt auch, dass zw. Deinem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt und dem Ort, an dem Du das Jagdwochenende verbracht hast, eine entsprechende Strecke liegt und der Umweg zum Flughafen in einem nachvollziehbar sinnvollen Verhältnis zum Heimweg steht.
 
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Die 30-40 km kommen allenfalls auf der Autobahn zustande. Auf der Landstraße schaffst auch du nicht mehr als 20km. Aber bei einem Jagdwochenende, für das man schon mal 200-300km fährt, einfach, fallen weder die 20, noch die 40 km kleiner Umweg ins Gewicht und sind eindeutig im Zusammenhang mit der voraus gegangen jagdlichen Tätigkeit.
Aber egal wie, der TS darf anstandslos seinen Bekannten unter den genannten Umstaänden vom Flughafen abholen. Auch wenn die staatlich geprüften Bedenkenträger sich aus lauter wenn und aber in die Hosen machen.
Woher weisst Du die 200-300km???
Und Flughäfen liegen in aller Regel an Autobahnen. Eher selten an Landstrassen oder gar Feldwegen.
Ich denke schon, dass es relevant ist, wie weit die Fahrt ohne Umweg ins Revier ist, um sagen zu können, dass 30km noch zu "Abstecher" zählt oder einfach als von keinem Bedürfnis gedeckte Rumfahrerei mit Plempen im Auto.
Ist der Weg ins Revier 20km und der "Abstecher" 30, dürfte man schon in Erklärungsnotstand kommen.
Nachts kann man ja auch kaum erzählen, man wäre auf dem Weg zum Büchser in die nächste Großstadt.
 
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1. Dürfte es kein Problem sein, eine Waffe im verschlossenen Futteral, entweder im Kofferraum oder im abgedeckten Kombiladeraum zu transportieren.
2. kann man mit dem Auto in der Nähe des entsprechenden Arrival Terminals halten und bleibt in Fahrzeugnähe.
3. braucht man auf einem Flughafen nicht rumrennen wie Rambo in Flecktarn, noch wie ein Oberförster aus Heimatfilmen. Einfach die Kirche im Dorf lassen.
 
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z/7

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Jenseits der Gesetzeslage würde ich es niemandem zumuten wollen, womöglich Stunden auf den Abholer zu warten, weil der bei der Jagd hängengeblieben ist....
 
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Jenseits der juristischen Feinheiten: Verkehrskontrollen sahen bei mir bisher so aus, dass ich nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt wurde, evtl. noch nach Verbandskasten und Warndreieck. Das passiert durchs Fenster der Fahrertür oder neben dem Wagen stehend. Ob in meinem Kofferraum ein Gewehr der zwei Tonnen Crack liegen geht bei einer anlasslosen Kontrolle erstmal niemanden etwas an, das Auto wird nicht penibel durchsucht. Genau wie mein Keller nicht bei einer einfachen Feststellung der Personalien umgekrempelt wird...
 
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Guest
Also manchmal werden hier echt Fragen gestellt, welche man sich mit gesundem Menschenverstand selbst beantworten könnte ....

Na klar kannst Du mit Waffen und Munition zum nächsten Flughafen fahren, alles gar kein Problem. Und bei einer dortigen Kontrolle, aus welchen Gründen auch immer, sagst Du einfach, die Mitglieder des Wild und Hund Forums hätten Dir versichert, dass dies problemlos möglich sei.

Oder hast Du gerade keine Zeit, Dich ganz einfach bei der Flughafenpolizei telefonisch zu erkundigen?

Gruß,

Bernhard
Ahh wuste garnicht das die Bundespolizei Telefonische Rechtsberatung zum Thema Waffenrecht anbietet:unsure:
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Folgende Frage hat sich gerade ergeben und ich bin unsicher, wie die Rechslage ist:
Auf dem Rückweg vom der Jagdwochenende könnte ich mit einem Umweg von 20 Minuten jemand vom Flughafen abholen (nachts, anderweitig miese Anbindung).
Darf ich das? Ich hätte Gewehr, KW und Munition in getrennten verschlossenen Behältnissen dabei.

Ich erinnere mich gelernt zu haben, dass man auf dem Weg von und zur Jagd mit Waffen im Auto Besorgungen erledigen darf. Dann müsste es ja erlaubt sein.

Ich tendiere trotzdem aktuell stark dazu, nein zu sagen, da ich mir die potentielle Polizeikontrolle recht unentspannt vorstelle.

Was ist die Meinung im Forum?
Normalerweise sollte sowas möglich sein ABER regional je nach Bundesland gibt es Waffenverbot Zonen.
Das sind mittlerweile so Situationen da kann dir keiner sagen was im falle einer Kontrolle passiert.
Normal sollte es kein Problem sein der Anruf bei der Bundespolizei bringt da auch keine Sicherheit denn der Kollege der dir die Auskunft erteilt muss das nicht genauso sehen wie der der dich eventuell kontrolliert .
Bei legalen Waffenbesitzern gibt es keine Rechtssicherheit.
Von kein Problem bis zur Sicherstellung der Waffen ist alles drin.
https://www.google.de/search?sxsrf=...0....1..gws-wiz.......0i131j35i39.seAR1qTjGX8
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Jenseits der juristischen Feinheiten: Verkehrskontrollen sahen bei mir bisher so aus, dass ich nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt wurde, evtl. noch nach Verbandskasten und Warndreieck. Das passiert durchs Fenster der Fahrertür oder neben dem Wagen stehend. Ob in meinem Kofferraum ein Gewehr der zwei Tonnen Crack liegen geht bei einer anlasslosen Kontrolle erstmal niemanden etwas an, das Auto wird nicht penibel durchsucht. Genau wie mein Keller nicht bei einer einfachen Feststellung der Personalien umgekrempelt wird...
soweit die Theorie
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Es gibt kein Gesetz oder keine Verordnung das/die dagegen spricht. Ja, du darfst deinen Bekannten vom Flughafen abholen.
Warum?
Auf dem Weg zur und von der Jagd (das dürfte in deinem Fall ja zutreffen) dürfen Jagdwaffen ungeladen aber zugriffsbereit geführt werden. Umwege wegen Besorgungen sind dabei inkludiert.
Sinnvoll ist es sicher im sensiblen Flughafenbereich die Waffe nicht sichtbar im Auto zu deponieren.
Auch bei einer (von vielen hier herbei geschworenen, aber dennoch sehr sehr seltenen Kontrolle) wird nichts, aber schon gleich gar nichts passieren.
Abgesehen davon, so wie du (wie beschrieben - eingepackt etc.) deine Jagdwaffen führst,
mußt du nicht mal auf dem Weg zur oder von der Jagd befindlich sein.
https://www.google.de/search?sxsrf=ACYBGNS0xcbbqd8ihm6sejE_AnPd4FD2DQ:1569793349518&source=hp&ei=RSWRXcjCHYnYmwX9-LdA&q=waffenverbotszone&oq=waffenverbo&gs_l=psy-ab.1.0.0l10.2149.7093..12092...0.0..0.93.709.11......0....1..gws-wiz.......0i131j35i39.seAR1qTjGX8

https://www.bedeutungonline.de/was-...sind-legal-bedeutung-und-definition-erklaert/
 
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Wenn Flughäfen jetzt Waffenverbotszonen wären müßte man da sicherlich mal drüber nachdenken.
 
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Ja, das darfst Du. Es ist richtig, wenn Du verschlossene Behältnisse verwendest, um Debatten in einer "Grauzone" zu vermeiden.
"Im Zusammenhang mit jagdlichen Tätigkeiten" kann die Waffe "zugriffsbereit/ungeladen" geführt werden, ansonsten zu vom Bedürfnis umfassten Zwecken (Schiesstand, Büma,...) eben in "verschlossenen Behältnissen".
Also entweder "offen" auf dem (Um-)Weg zur Jagd, oder aber "verschlossen" bei anderen Gelegenheiten, für die es aber AFAIK keine explizite "Umweg für Besorgungsregel" gibt.

Eine "Grauzone" wäre demnach alles, was darauf hindeuten könnte (Futteral), dass man eben NICHT im Zusammenhang mit der Jagdausübung unterwegs ist.

OMG.... es geht also wirklich nur ungeladenes "open carry" in der Ankunfthalle, damit in D alles 100%ig korrekt ist.....o_O

basti

PS: Posting kann Spuren von Sarkasmus enthalten.
 

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