Nach der Jagd jemand vom Flughafen abholen?

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Wegen des vermeintlich nicht erlaubten Umweges, ein Beispiel (wer sich nicht direkt auskennt, der kann das per Google Earth nachverfolgen).
Ich komm von Berchtesgaden von einem Gamsjagdwochenende. Wohnen tu ich in Obermenzing (Ortsteil im Münchner Westen).
Ich soll, weil der Franz Josef Strauss fast auf dem Weg liegt, einen Freund vom Flughafen abholen.
Von der A8 Richtung München fahrend, verlasse ich die Autobahn bei der Ausfahrt Aschheim Ismaning, fahr auf der B471 bis zur B301neu und auf dieser bis zum Flughafen. Von der BAB Abfahrt bis zum Airport sind es 28km (nach irriger Meinung Einiger, schon zu viel und nicht mehr im Zusammenhang mit dem Jagdwochenende)
Dort steigt der Freund, nach vorangegangenem Telefonat am Kurzzeitparkplatz des Gates C in mein Auto und wir fahren auf der Autobahn A92, A99, A8 nach Obermenzing.
Ohne den "verbotenen" Umweg fahre ich von Ismaning aus ca. 40Km nach Hause, verstaue meine Waffen, setze mich wieder in die Karre, fahre 45 km zum Flughafen und das gleiche wieder zurück.
Ich gehe davon aus, es merkt auch der Dümmste was Sache ist!
 
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Klar, das war eine Jagdreise, bei der ja auch etwas andere Regeln gelten, was "Abstecher und Besorgungen" angeht....:p

basti
Folgende Frage hat sich gerade ergeben und ich bin unsicher, wie die Rechslage ist:
Auf dem Rückweg vom der Jagdwochenende könnte ich mit einem Umweg von 20 Minuten jemand vom Flughafen abholen (nachts, anderweitig miese Anbindung).
Darf ich das? Ich hätte Gewehr, KW und Munition in getrennten verschlossenen Behältnissen dabei.
;)
 
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11 Seiten Diskussion und mancher wundert sich, warum Gesetze verschärft werden.
Wenn man dann noch berücksichtigt dass Jäger und Waffenbesitzer überpingelig behandelt werden, müsste eigentlich die Diskussion nach 2 Post beendet werden.

Ich fahre gleich wieder ins Revier und wie immer kommt die Waffe ins Futteral, ich schliesse ab und im Revier wieder auf. Wenn ich auf dem direkten Weg ein Brötchen hole ist zudem noch der Hund im Auto, der die Zugriffszeit ein klein wenig verlängern würde. Letzteres ist nicht relevant, aber in jeder Kontrolle bin ich selbst bei unkundigen Polizisten im Nachgang auf der sicheren Seite. Zuviel des Guten? ja sicherlich, aber der Verlust des JS, mit welch blöder Begründung auch immer, ist ärgerlich als 150 mal die Waffe so zu verstauen.

Fast immer schliesse ich den Wagen auch im Revier ab, wenn die Waffe oft genug auf der Rückbank liegt (kurzer Weg zur Kirrung z.B.) Es muß nur 1 Spinner vorbeikommen der mich anzeigt. Gerade gestern war ich im Revier und ein Fussgänger schaute in meinen Wagen rein. War sogar ein netter Wanderer, der sich wunderte, warum ein Eimer Mais da steht ;-)

Und zum Flughafen... das ist ein Umweg und hat nichts mit der Jagd zu tun. Wie soll den bitteschön ein Richter hier im Sinne des JS Inhabers handeln können? Edit: ich würde als negativ eingestellter Richter immer sagen, dass auf dem Umweg halt etwas passieren könnte, damit leichtsinnig, damit unzuverlässig.

Es geht nicht um den gesunden Menschenverstand, einen verantwortungsvollen Jäger sondern einzig darum, dass im Zweifel gegen den Jäger entscheiden werden kann... und das wegen 20 Minuten Fahrzeit
 
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Mein Kanone steht auf der Fahrt hinterm Fahrersitz an der Kopfstütze befestigt und da mein Autochen hinten abgedunkelte Scheiben hat muss man schon sehr nah ran um die überhaupt zu sehen.
Wenn ich das gute Stück im Lodenfutteral in den hinteren Fußraum lege würde man noch weniger sehen.
Und sollte ich auf die Idee kommen einen Kumpel auf dem Rückweg von einer Jagdreise mittels eines Abstechers vom Flughafen abzuholen, käme sie in den doppelten Boden des Kofferraums und das Gepäck in die Etage darüber.
Das Leben kann so einfach sein.
 
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Mein Kanone steht auf der Fahrt hinterm Fahrersitz an der Kopfstütze befestigt und da mein Autochen hinten abgedunkelte Scheiben hat muss man schon sehr nah ran um die überhaupt zu sehen.
Tip: noch den Tarnschal über die Mündung hängen, dann is sie ganz weg, die Kanone (rein optisch jedenfalls).

Mach ich so. :)

basti
 
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Mein Kanone steht auf der Fahrt hinterm Fahrersitz an der Kopfstütze befestigt und da mein Autochen hinten abgedunkelte Scheiben hat muss man schon sehr nah ran um die überhaupt zu sehen.
Wenn ich das gute Stück im Lodenfutteral in den hinteren Fußraum lege würde man noch weniger sehen.
Und sollte ich auf die Idee kommen einen Kumpel auf dem Rückweg von einer Jagdreise mittels eines Abstechers vom Flughafen abzuholen, käme sie in den doppelten Boden des Kofferraums und das Gepäck in die Etage darüber.
Das Leben kann so einfach sein.
Was ja Deine praktische Lösungsmöglichkeit darstellt - es geht aber um die rechtliche Seite.

Nebenbei: Du solltest keine Jagdeinladungen in Bayern annehmen wenn Du meinst Polizisten von Deinem Kofferraum fern halten zu können...
 
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Ohne Begründung in einer normalen Verkehrskontrolle bekommt der nichts zu sehen.

Ich habe das Glück im Revier zu wohnen, schon der Tarnschal wäre zuviel der Mühe.
Jagdeinladungen und die Plempe wandert ins Lodenfutteral.
 
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Das vermute ich auch schade nur das wir für alles im Leben hunderte Gesetze haben aber die simpelsten dinge sind nicht geklärt.
Ich würde mir hier klare Reglungen ohne jeglichen Interpretation`s Spielraum wünschen.
Einfache klare Regeln die Jeder versteht
Grundsätzlich geb ich Dir da Recht.
Aber
Kurz und knapp heisst in aller Regel auch, noch mehr ist verboten. Also im Fall von ins Revier fahren etc, ginge dann eben noch nicht mal der Stopp over beim auf der Strecke liegenden Bäcker.

Ich find die Dikussion hier aber auch wirklich interessant und aufschlussreich. Es ist einfach gut, sich über solche Sachen ab und zu nochmal Gedanken zu machen.
Wenn ich hier ins Revier fahre, ist die Waffe ohne Futteral aufm Rücksitz. Sind auf öffentlichen Strassen vllt. 500m.
Jetzt hab ich nochmal genau nachgelesen. Auch kein Fehler, falls man mal Argumente braucht.
 
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Ohne Begründung in einer normalen Verkehrskontrolle bekommt der nichts zu sehen.

Ich habe das Glück im Revier zu wohnen, schon der Tarnschal wäre zuviel der Mühe.
Jagdeinladungen und die Plempe wandert ins Lodenfutteral.

Was ist denn eine normale Verkehrskontrolle? Gerne noch einmal: in Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle vielleicht nicht.

Ansonsten mal in die Paragraphen 18 i.V.m. §§36, 37 HSOG hineinschauen (für Hessen).
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Grundsätzlich geb ich Dir da Recht.
Aber
Kurz und knapp heisst in aller Regel auch, noch mehr ist verboten
. Also im Fall von ins Revier fahren etc, ginge dann eben noch nicht mal der Stopp over beim auf der Strecke liegenden Bäcker.

Ich find die Dikussion hier aber auch wirklich interessant und aufschlussreich. Es ist einfach gut, sich über solche Sachen ab und zu nochmal Gedanken zu machen.
Wenn ich hier ins Revier fahre, ist die Waffe ohne Futteral aufm Rücksitz. Sind auf öffentlichen Strassen vllt. 500m.
Jetzt hab ich nochmal genau nachgelesen. Auch kein Fehler, falls man mal Argumente braucht.
Einfache Regeln die Jeder versteht sind für uns Deutschen abstrakte Gebilde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ohne Begründung in einer normalen Verkehrskontrolle bekommt der nichts zu sehen.

Ich habe das Glück im Revier zu wohnen, schon der Tarnschal wäre zuviel der Mühe.
Jagdeinladungen und die Plempe wandert ins Lodenfutteral.
:giggle:bei der Kontrolle währe ich gern dabei :geek:
 

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