Zebra von Tierrettung der Rostocker Feuerwehr erschossen

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Gelöschtes Mitglied 16028

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1.
War der finale Schuss sicher gerechtfertigt. Gründe wurden hier ausreichend genannt.
2.
Darf sich die Feuerwehr selbst eine Schießerlaubnis geben?
Die Polizei war es ja angeblich nicht.
Ja das geschieht in Rücksprache mit dem OA.
Polizei kann aber tut es meist nicht.
Meine Erfahrung mit den Kollegen in Blau es ist keiner mehr in der Lage Entscheidungen zu treffen.
Ich benötigte auch mal eine Schießerlaubnis für eine Eingefriedetes Betriebsgelände.
 
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Bei der Polizei ist heute wohl so ziemlich alles zu finden, was irgendetwas vorne rausfliegen lässt.

Natürlich nicht in jedem Streifenwagen, aber dafür bei den Besonderen Mützen.


Pumpe mit langem Magazinrohr und Aimpoint.

Der "Operator" aufm Foto scheint aber nicht unbedingt verbeamtet zu sein....:cool:

basti
 
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ok... Butter zum Fisch: hat dieser Jäger seine eigenen Waffe stets mit dabei oder wird er nach Hause geschickt um die Knarre zu holen? Das will ich doch einmal sehen wie sich das dann mit dem Jagdrecht & Waffengesetz (Führen von Waffen) vereinbaren lässt. Schusswaffengebrauch sehe ich als hoheitliche Aufgabe zu der man nicht eigens den Jäger in der Feuerwehr beauftragt. Komische Geschichte :rolleyes:
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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ok... Butter zum Fisch: hat dieser Jäger seine eigenen Waffe stets mit dabei oder wird er nach Hause geschickt um die Knarre zu holen? Das will ich doch einmal sehen wie sich das dann mit dem Jagdrecht & Waffengesetz (Führen von Waffen) vereinbaren lässt. Schusswaffengebrauch sehe ich als hoheitliche Aufgabe zu der man nicht eigens den Jäger in der Feuerwehr beauftragt. Komische Geschichte :rolleyes:
alles unkompliziert da für BOS andere Regeln gelten.
Das hat mit Jagdrecht oder Waffenrecht nix zu tun.
 
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alles unkompliziert da für BOS andere Regeln gelten.
die da wären und wo kann man sie nachlesen?
Also du sagst, die Privatperson Feuerwehrmann wird heimgeschickt um seine eigene private Waffe nebst Munition zum Diensteinsatz zu holen und dann zu verwenden, das wäre rechtlich gedeckt? Das will ich nachlesen können!
 
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Also du sagst, die Privatperson Feuerwehrmann wird heimgeschickt um seine eigene private Waffe nebst Munition zum Diensteinsatz zu holen ...
Geschickt wird da garantiert niemend, aber vielleicht um Hilfe gebeten.
Etwa ziemlich so, als wenn die Polizei nachts einen Jäger anruft und ihn bittet (!) bei einem Wildunfall im Nachbarrevier tätig zu werden. Odem wilden Bullen vorm Schlachthof final zu Leibe zu rücken.

BTW hatten wir die waffenrechtliche Betrachtung solcher Fälle hier von einigen Jahren schon mal recht heftig. Es ging um die Frage, ob der Jäger die Waffe zum Einsatzort auch geladen führen darf und wie sich der "Einsatzort" überhaupt definieren lässt.

:)
basti
 
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