Jäger erschießt zwei Hündinnen

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Ist halt wie bei der Notwehr, das Wildern muss "gegenwärtig" sein.

Wird immer eine Beweisfrage sein, vom Imageschaden einmal abgesehen. Allein vor letzterem Hintergrund würde ich es lassen. Recht haben und am nächsten Tag bundesweit in den Medien zerrissen werden - wer braucht das?

Kennt man die Hunde und den Besitzer, filmen und zum Ordnungsamt. Das freut sich. Im Wiederholungsfall bis zu 1.000 € Strafe - jedenfalls in NRW.

Das ist viel effektiver
Hast du schon mal versucht die Sozialleistungen um 1000€ zu kürzen, oder wo magst das Geld herbekommen?
 
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21 Jun 2013
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Der Normalverteilung folgend sind die meisten Hundebesitzer beschäftigt. Warum sollte das nun gerade bei den Hundebesitzern anders sein?
 
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Man muss doch unterscheiden:

1. Unmittelbarer Angriff des Hundes auf Wild - hier ist man als JAB zum Jagdschutz VERPFLICHTET und muss handeln. Natürlich am besten so, dass keine Spuren bleiben oder ausreichend Zeugen vorhanden sind.

2. Die Hunde streunen/wildern seit einem Jahr - wie in diesem Fall.

Dann macht man zuerst ein Einschreiben (so etwas hilft später auch vor Gericht, dass man es IM GUTEN versucht hat) und weist den Hundehalter höflich auf seine Pflichten und die Rechte und Pflichten des JAB hin.

Hilft das nicht, dann lässt man seinen Anwalt ein weiteres Schreiben aufsetzen. Das kostet dann so 200-300 Euro - wohlgemerkt den Hundehalter, nicht den JAB! 99% der Hundehalter finden jetzt ihre Leine wieder.

Hat auch das nichts genützt, so beantragt der Anwalt eine Unterlassungserklärung, die noch TEURER ist.

Sollte es dann wirklich noch nötig sein, kann man sich ans Gericht wenden.

Man sollte aber immer Fotos und Zeugen haben!
 
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Ja, genauso ist es bei mir gelaufen. In Deutschland gibt es nämlich ABMAHNUNGEN, mit denen sich so manche Rechtsanwälte ein nettes Zubrot verdienen.

Natürlich schaut sich ein guter Anwalt an, ob du nicht nur gescheit daher redest, sondern auch belastbare Fotos/Videos hast und Zeugen benennen kannst. Aber das sollte heutzutage eigentlich kein Problem mehr sein.

Es schadet aber nichts, wenn der Vater der Anwältin gleichzeitig auch Vorsitzender der Kreisjägerschaft ist.;)
 
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16 Mai 2011
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So klein ist die Welt...
Habe einmal durch reinen Zufall an einer Treibjagd teilgenommen an der auch der Beklagte teilnahm. Habe über Bekannte erfahren (durch welche ich auf die Jagd kam), dass er völlig sicher war im Recht zu sein und sich die Hundehalterin noch umsehen würde. Aber wie geschrieben Hörensagen. Mein Fall ist der Zeitgenosse sicher nicht wenn man das nach einem Tag sagen darf...
 
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Also wenn man dem Schreiberling der BILD glauben darf, und der werte Herr die Besitzerin abgeholt hat um sein vollbrachtes Werk zu zeigen und dann noch einen fangschuss ansetzten musste...traurig, da hätte der Richter auch 100 Tagessätze aufrufen können. Früher gab es für sowas einen Spaten, und man hatte eine Tugend die es heute nur noch selten gibt: Maul halten!
 
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Es muss nicht immer sooo enden.
Mich fragte vor 30 Jahren die Hundehalterin in einem ähnlichen Fall,
ob sie mir für die "Bestattung" ihres Sorgenkindes etwas schuldig sei.

Tja "Sir", damals fehlten halt noch mehrheitlich die Exzesse, dass man das Wohlergehen der Haustiere über das der (eigenen) Kinder stellte. :mad:
 
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Hier ein halbseitiger Bericht der Allgäuer Zeitung vom 4.10.2019.

Horrido
 

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Darfst Du ganz sicher. Auch dem Weihnachtsmann.
Gruß-Spitz[/QUOT
Irgendwie deckt sich die Allgäuer Zeitung mit der Bild...
Kaum vorstellbar das sich beide auf so ein dünnes Eis begeben würden verklagt zu werden (und wenn nur auf Unterlassung) wenn nicht was dran wäre...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wurde die werte Dame denn nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Wilderei angezeigt oder gar belangt?


CdB
 

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