Jäger erschießt zwei Hündinnen

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Nachdem ich nun 118x die Aussagen vieler Experten - Erregungen, Verdächtigungen, Hinweise,
Verhaltensmaßregeln usw. - zum Wiuld- und Jagdschutz in diesem Fall gelseen habe, eine bereits einmal in diesem Forum geschilderte Begebenheit.

Sonntag Nachmittag mit einem 6-monatigen Jungrüden zur Ausbildung im Revier. Sitz- und Down-Übungen an der Leine an einem Gemeindeverbindungsweg. Plötzlich in ca. 250 Meter Entfernung hochflüchtig ein weibliches Reh aus dem Wald, ca, 50 Meter hangaufwärts und wieder in den Wald. Kurz dahinter ein größer Hund (stellte sich als SchäferhundxWasweißich-Mischling heraus), der stumm jagte.
Zwei Männer im mittleren Alter kamen mir in ca. 200 Meter entfernung entgegen. Einer trug eine Hundeleine in der li. Hand.
Ich: Grüß Gott meine Herren, gehört der Hund der dort im Wald jagt ihnen?
Antwort: Warum?
Ich: Mein Name ist XYZ, ich bin hier der zuständige Jagdpächter und bitte sie den Hund zu rufen und anzuleinen.
Antwort: Was willst? Schau dass dich schleichst, sonst lasse ich dir den Jagdschein nehmen. :unsure:
Ich: Mit welcher Begründung?
Antwort: Du hast uns mit der Waffe bedroht.
Ich: Mit welcher Waffe, ich habe doch gar keine Waffe dabei.
Antwort: Wir sind zu zweit und wennst jetzt nicht gleich abhaust, zeigen wir dich an. :poop:

Wie ich darauf reagiert habe, schreibe ich später.
Jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten. :rolleyes:
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Wie ich darauf reagiert habe, schreibe ich später.
Jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten. :rolleyes:

Gruß+Waidmannsheil

Zieh um in eine normale Gegend.

Ich frag mich in was für runtergekommenen Ecken hier manche leben. Da würde ich es keine Woche aushalten.
 
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Ich: Grüß Gott meine Herren, gehört der Hund der dort im Wald jagt ihnen?
Antwort: Warum?
Ich: Mein Name ist XYZ, ich bin hier der zuständige Jagdpächter und bitte sie den Hund zu rufen und anzuleinen.
Antwort: Was willst? Schau dass dich schleichst, sonst lasse ich dir den Jagdschein nehmen. :unsure:
Ich: Mit welcher Begründung?
Antwort: Du hast uns mit der Waffe bedroht.
Ich: Mit welcher Waffe, ich habe doch gar keine Waffe dabei.
Antwort: Wir sind zu zweit und wennst jetzt nicht gleich abhaust, zeigen wir dich an. :poop:

Wie ich darauf reagiert habe, schreibe ich später.
Jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten. :rolleyes:

ist das ne erfundene story ? falls nein beim zweiten satz aufforden sich zu identifizieren weil du als jab das verlangen kannst . bei verweigerung gesprächsabbruch und untere jagdbehörde sowie ordnungsamt informieren - WAFFE RUHT . fotos machen .

es wäre extrem wenn solche deppen real sind aber mit grips sind sie die dummen .

ganz wichtig - waffe ruht egal was passiert solange nicht ich oder unbeteiligte dritte lebensgefährlich bedroht sind .

normalerweise pissen möchtegerns sich ein wenn du sie im wald aufforderst .
 
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im grunde theorie bis auf ne situation wo ne oma mich als tiermörder aufm fussweg zum abendlichen sauenansitz beschimpft hat . es gab nen spuch zurück und gut war .

bei hunden/ herrchen hab ich nie ne situation gehabt .

vorm gesetz ist herrchen solange der dumme bis du ne waffe ziehst oder den hund abknallst . jäger wollen schlau sein und lasst die waffe ruhen solange vom hund oder herrchen nicht lebensgefahrt ausgeht (wäre extremst selten ) .
 
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Auflösung:
1. Keine erfundene Geschichte, sondern bittere Realität.

2. Der DS (Revierpächter) hat "den Schwanz eingezogen" und hat mitsamt Hunderl den Rückzug angetreten, denn er wollte und will nicht seinen fast 5 Jahrzehnte alten JS wegen eines solchen Deppen abgeben.

3. Später hat er festgestellt, dass der Wortführer und Hundebesitzer? ein Gymnasiallehrer und im Nachbarort NABU-Vorsitzender, der für mindestens 2 Dutzend Anzeigen in Punkto Naturschutzrecht verantwortlich war.

4. Dass meine Waffen daheim im Waffenschrank standen, spielt keine Rolle, da ich dies gegen zwei Personen - der 1. beschuldigt mich der Bedrohung mittels Waffe, der 2. beeidet diese Aussage notfalls - nicht beweisen kann.

5. Also Hirn einschalten und anstatt großmäuliger Sprüche das Richtige tun.

6. Die Angelegenheit wurde nach ca. 2 1/2 Monaten final erledigt = 3xS. :mad: Schade um den Hund, denn der hatte die geringste Schuld. :cry: :sad:

7. Der DS wurde von dem NABU-Deppen angezeigt, aber der hatte ein wasserdichtes Alibi. :p

8. Danach gab der Bursche Ruhe, denn ein Mitglied der Jagdgenossenschaft versprach ihm unter 4 Augen für den Wiederholungsfall eine Abreibung, die er sein Lebtag nicht mehr vergessen würde. :p
 
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11 Apr 2006
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Nachdem ich nun 118x die Aussagen vieler Experten - Erregungen, Verdächtigungen, Hinweise,
Verhaltensmaßregeln usw. - zum Wiuld- und Jagdschutz in diesem Fall gelseen habe, eine bereits einmal in diesem Forum geschilderte Begebenheit.

Sonntag Nachmittag mit einem 6-monatigen Jungrüden zur Ausbildung im Revier. Sitz- und Down-Übungen an der Leine an einem Gemeindeverbindungsweg. Plötzlich in ca. 250 Meter Entfernung hochflüchtig ein weibliches Reh aus dem Wald, ca, 50 Meter hangaufwärts und wieder in den Wald. Kurz dahinter ein größer Hund (stellte sich als SchäferhundxWasweißich-Mischling heraus), der stumm jagte.
Zwei Männer im mittleren Alter kamen mir in ca. 200 Meter entfernung entgegen. Einer trug eine Hundeleine in der li. Hand.
Ich: Grüß Gott meine Herren, gehört der Hund der dort im Wald jagt ihnen?
Antwort: Warum?
Ich: Mein Name ist XYZ, ich bin hier der zuständige Jagdpächter und bitte sie den Hund zu rufen und anzuleinen.
Antwort: Was willst? Schau dass dich schleichst, sonst lasse ich dir den Jagdschein nehmen. :unsure:
Ich: Mit welcher Begründung?
Antwort: Du hast uns mit der Waffe bedroht.
Ich: Mit welcher Waffe, ich habe doch gar keine Waffe dabei.
Antwort: Wir sind zu zweit und wennst jetzt nicht gleich abhaust, zeigen wir dich an. :poop:

Wie ich darauf reagiert habe, schreibe ich später.
Jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten. :rolleyes:


Mein Vorschlag wäre:
Polizei vor Ort holen, Protokoll aufnehmen lassen und darauf bestehen, dass die Beamten bei mir zu Hause die Vollzähligkeit meiner Waffen im Tresor überprüfen.
Danach Anzeige gegen die Hundebesitzer stellen.
 
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110 wählen, fertig.

Nicht nur Telefonieren, sondern darauf bestehen, dass die Beamten direkt vor Ort kommen um den Sachverhalt zu überprüfen (inkl. Waffen zählen zu Hause) !!.
Denn 110 können auch die anderen zwei Pappnasen wählen.
Zwar hat derjenige einen Vorteil der zuerst eine Anzeige erstattet, weil der die Darstellung der Story vorgibt, aber wenn 2 Zeugen gegen dich sprechen, sieht es schlecht aus. Besser ist, gleich Beweise für deine Unschuld nachzuliefern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
4. Dass meine Waffen daheim im Waffenschrank standen, spielt keine Rolle, da ich dies gegen zwei Personen - der 1. beschuldigt mich der Bedrohung mittels Waffe, der 2. beeidet diese Aussage notfalls - nicht beweisen kann.

§ 240
Nötigung


(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Wie bereits richtig gesagt , Polizei vor Ort holen und Anzeige erstatten.
 

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