Jäger erschießt zwei Hündinnen

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Interessante Ratschläge! wer von Euch ist Jagdschutzberechtigt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
In Nordrhein-Westfalen sind die bestätigten Jagdaufseher/Jagdschutzberechtigte Vollzugsdienstkräfte nach § 68 Abs. 1 Nr. 17 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW und damit in rechtsmäßiger Ausübung öffentlicher Gewalt zur Anwendung von unmittelbarem Zwang befugt.
Da wir hier über einen Wildernden Hund Sprechen würde die Aussage bzw. die Drohung mit einer Anzeige ich hätte mit der Schusswaffe gedroht wohl ins lehre laufen da ich berechtigt bin.
Das währe so als versucht jemand eine Polizisten anzuzeigen er hätte mit der Waffe gedroht.
Ich hätte mit der nötigen Besonnenheit versucht deeskalierend aber bestimmt meine Maßnahme durchgesetzt und notfalls mit Amtshilfe der Polizei die Personalien festgestellt und den Hund Sicherstellen lassen.
Es hätte eine Anzeige gegeben gegen den Hundeführer und ich hätte angeregt das der Hund nur noch mit der Auflage Angeleint und Beißschutz geführt werden darf.
Ein wildernder Hund ist kein Kavaliersdelikt und Herrchen macht sich Strafbar wenn er da zuschaut.

Jagschutzberechtigte haben nicht viele Rechte aber so ein parr sind es schon.
Letztlich muß jeder für sich eine Situation so einschätzen das es im Rahmen bleibt einer mit 100kg und 190 groß mit einem sichern und bestimmten Auftreten hat da andere Möglichkeiten als jemand der von der Erscheinung her eher defensive wirkt.
Ratschläge sind hier fehl am Platz Bevor so eine Situation as dem Ruder läuft sollte man immer Abwegen. Manchmal ist es klüger sich zurück zu ziehen und auf eine Maßnahme zu verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
Für solche Fälle gibt's das Handy mit Video Funktion.

und sich die Kerle vom Leib halten fiele mir nicht schwer.
 
Registriert
20 Aug 2004
Beiträge
1.194
Auflösung:
1. Keine erfundene Geschichte, sondern bittere Realität.

2. Der DS (Revierpächter) hat "den Schwanz eingezogen" und hat mitsamt Hunderl den Rückzug angetreten, denn er wollte und will nicht seinen fast 5 Jahrzehnte alten JS wegen eines solchen Deppen abgeben.

3. Später hat er festgestellt, dass der Wortführer und Hundebesitzer? ein Gymnasiallehrer und im Nachbarort NABU-Vorsitzender, der für mindestens 2 Dutzend Anzeigen in Punkto Naturschutzrecht verantwortlich war.

4. Dass meine Waffen daheim im Waffenschrank standen, spielt keine Rolle, da ich dies gegen zwei Personen - der 1. beschuldigt mich der Bedrohung mittels Waffe, der 2. beeidet diese Aussage notfalls - nicht beweisen kann.

5. Also Hirn einschalten und anstatt großmäuliger Sprüche das Richtige tun.

6. Die Angelegenheit wurde nach ca. 2 1/2 Monaten final erledigt = 3xS. :mad: Schade um den Hund, denn der hatte die geringste Schuld. :cry: :sad:

7. Der DS wurde von dem NABU-Deppen angezeigt, aber der hatte ein wasserdichtes Alibi. :p

8. Danach gab der Bursche Ruhe, denn ein Mitglied der Jagdgenossenschaft versprach ihm unter 4 Augen für den Wiederholungsfall eine Abreibung, die er sein Lebtag nicht mehr vergessen würde. :p


Wenn du das hier so schreibst gibt es keine 4 Augen mehr........
Ansonsten eine schöne Geschichte
 
Registriert
11 Feb 2017
Beiträge
1.330
... und dann ....

Wenn die Polizei dann mal kommt (kann bei uns auf´m Land schon mal dauern wenn´s ned wichtig ist) wissen die 2 von ihren Aussagen nix - bzw. bestreiten einfach die Aussagen.

Dann ist man wieder der Dumme.

Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
... und dann ....

Wenn die Polizei dann mal kommt (kann bei uns auf´m Land schon mal dauern wenn´s ned wichtig ist) wissen die 2 von ihren Aussagen nix - bzw. bestreiten einfach die Aussagen.

Dann ist man wieder der Dumme.

Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.
Nein ich habe bei einem Wildernden Hund Rechte und muß mich nicht zurückziehen.
Mein Recht ist es die Personalien fest zu stellen und den Hund sicher zu stellen dazu darf ich auch Zwang anwenden. Dumm ist es hier eine Finale Lösung herbei zu führen das geht anders bei mir werden keine Hunde getötet aber Herrchen wird sich daran immer erinnern wie man sich mit seinen Hund in der Natur zu benehmen hat.
Der weg ist mühsam und man muss beharrlich dran bleiben Ordnungsbehörden tun sich schon mal schwer so ein Verhalten zu sanktionieren.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
... und dann ....

Wenn die Polizei dann mal kommt (kann bei uns auf´m Land schon mal dauern wenn´s ned wichtig ist) wissen die 2 von ihren Aussagen nix - bzw. bestreiten einfach die Aussagen.

Dann ist man wieder der Dumme.

Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.

Falsch.

Ein guter Kontakt zur örtlichen Wache ist wichtig, man muss die Jungs kennen und sie müssen dich kennen.
Dann bist du derjenige der angerufen hat, Video mit dem Handy bis die Streife eintrifft.
Sachverhalt schildern.
Du bist bedroht/genötigt worden, da du allein bist ist das glaubhafter als der Quark den die beiden erzählen.

der zweite und ritte Anruf gilt den Kollegen, da sind schnell 2-3 im Revier..... und dann klären wir, wer hier wem was zusagen hat.
Deswegen habe ich seit deutlich über 20 Jahren ein Handy.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
6. Die Angelegenheit wurde nach ca. 2 1/2 Monaten final erledigt = 3xS. :mad: Schade um den Hund, denn der hatte die geringste Schuld. :cry: :sad:

7. Der DS wurde von dem NABU-Deppen angezeigt, aber der hatte ein wasserdichtes Alibi. :p

8. Danach gab der Bursche Ruhe, denn ein Mitglied der Jagdgenossenschaft versprach ihm unter 4 Augen für den Wiederholungsfall eine Abreibung, die er sein Lebtag nicht mehr vergessen würde. :p

obwohl der typ so schnell bei der anzeige ist schreibst du punkt 6 in ein öffentliches forum ? was ist wenn er "3×S" googelt ?

wie auch immer - dieses fallbeispiel ist aber gut . theoretisch könnte jeder jagdgegner ( zu zweit ) dann jeden jäger im revier erfolgreich anzeigen wegen bedrohung mit ner waffe . auch wenn es nie gut ist wenn zwei zeugen kommen mit ner märchenstory hoffe ich dass eine anzeige eine glaubwürdige relevanz haben muss .

ohne frage sind solche zeitgenossen abe einfach nur nervig .

die idee von cast mit jagdkollegen als zeuge rufen ist sehr gut !
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.802
Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.

Sehe ich komplett anders. Auch wenn es mir zuwider ist für solchen Mist die Polizei zu rufen, nützt nichts. Anzeige wg. Nötigung, ich bin schließlich der friedliebende Naturfreund der sich um das Wild sorgt. Dass sowas immer für denjenigen der alleine ist negativ ausgeht kann ich nicht bestätigen, ich kenne zugegeben nur zwei ähnliche Fälle aus erster Hand, dort war beide Male der Bedrohte glaubwürdiger.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Falsch.

Ein guter Kontakt zur örtlichen Wache ist wichtig, man muss die Jungs kennen und sie müssen dich kennen.
Dann bist du derjenige der angerufen hat, Video mit dem Handy bis die Streife eintrifft.
Sachverhalt schildern.
Du bist bedroht/genötigt worden, da du allein bist ist das glaubhafter als der Quark den die beiden erzählen.

der zweite und ritte Anruf gilt den Kollegen, da sind schnell 2-3 im Revier..... und dann klären wir, wer hier wem was zusagen hat.
Deswegen habe ich seit deutlich über 20 Jahren ein Handy.
Ja das wahr wohl früher mal so Heute hast ständig neue Gesichter eins schlauer als das andere.
Ich bin Jagdausübungsberechtigt und kenne meine Rechte und Plichten das geparrt mit etwas Menschenverstand dann passt das.
Ich kann nur jeden dringend abraten eine Finale Lösung herbei zu führen es geht auch anders und glaubt mir ich weis von was ich schreibe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
1 Mai 2016
Beiträge
1.594
Mein Recht ist es die Personalien fest zu stellen und den Hund sicher zu stellen dazu darf ich auch Zwang anwenden

Dürfen, aber wie sieht das in der Praxis aus? Für den Fall, dass dein gegenüber nicht mitzieht macht man sich
a) lächerlich weil man seine Maßnahmen nicht durchziehen kann

Oder

b) es kommt zur völligen Eskalation

Das ist nicht persönlich gegen dich gemeint @Dergel , ich kann mir nur generell das Bild eines erfolgreich Zwang anwendenden „Männchens in lodenumhang“ schwer vorstellen...
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
bevor das hier entgleist : du darfst als JAB natürlich NICHT den zeitgenossen wirklich in die mündung schauen lassen damit er seinen perso rausholt wenn er das auf die freundliche bitte verweigert !!!!!!

da wärst du sowas von drann als JAB .... der zwang hat grenzen
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Dürfen, aber wie sieht das in der Praxis aus? Für den Fall, dass dein gegenüber nicht mitzieht macht man sich
a) lächerlich weil man seine Maßnahmen nicht durchziehen kann

Oder

b) es kommt zur völligen Eskalation

Das ist nicht persönlich gegen dich gemeint @Dergel , ich kann mir nur generell das Bild eines erfolgreich Zwang anwendenden „Männchens in lodenumhang“ schwer vorstellen...
ist eher selten das man mich nicht ernst nimmt:D ist halt eine Frage der Erscheinung und des Auftretens.;)
Gehe mal davon aus das ich keine Zweivel daran aufkommen lasse das ich die Maßnahme auch durchziehe :p
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
42
Zurzeit aktive Gäste
469
Besucher gesamt
511
Oben