Deko Umbau

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Ich spiele mit dem Gedanken, mir eine alte 16er Doppelflinte zum Deko-Objekt umbauen zu lassen.

Müssen da tatsächlich 6 kalibergroße Bohrungen in jeden Lauf?
 
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Oder vergleichbar, nach dem inzwischen nicht mehr gültigen Vorgaben des WaffG. und Verwaltungsvorschrift.
Gültig ist nun die EU Richtlinie zu Dekowaffen, in dieser sind die zwingend erforderlichen Änderungen unterteilt nach Waffentyp aufgeführt.
Und nicht das Zertifikat vergessen, dies gehört zwingend dazu.
Sollte aber der Inhaber der Waffenbearbeitungserlaubniss den du beauftragst wissen.
 
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Danke, auch wenn mich die (oberflächliche) Lektüre im ersten Moment noch sehr verwirrt.
Ich muß mir das mal in Ruhe durchlesen
Bei frei liegendem (nicht fixiertem) Lauf über die gesamte Länge der Patronenlagerwand einen Längsschlitz einschneiden (Breite > Hälfte des Kalibers, höchstens 8 mm) und einen Bolzen oder Stab beginnend im Patronenlager im Lauf sicher verschweißen (Länge ≥ zwei Drittel der Lauflänge).
Im ersten Drittel des Laufes beginnend im Patronenlager entweder Bohrungen anbringen (vorgeschriebene Mindestgröße: zwei Drittel des Laufinnendurchmessers bei Waffen mit glattem Lauf und kalibergroße Bohrungen bei allen anderen Waffen; Bohrungen werden hintereinander angebracht, wobei Kurzwaffen mit 3 und Langwaffen mit 6 Bohrungen zu versehen sind) oder einen der folgenden Schlitze einschneiden: nach dem Patronenlager einen V-förmigen Schlitz (Winkel: 60° ± 5°), der an dieser Stelle eine Öffnung im Lauf bildet oder nach dem Patronenlager einen Längsschlitz (Breite: 8-10 mm ± 0,5 mm, Länge: ≥ 52 mm) auf der Höhe der Bohrungen oder einen Längsschlitz (Breite: 4 bis 6 mm ± 0,5 mm vom Patronenlager bis zur Mündung und genau 5 mm an der Mündung).
Maschinell Kegel von mindestens 60° (Scheitelwinkel) erzeugen, sodass ein Bodendurchmesser von mindestens 1 cm oder der Durchmesser der Stirnseite des Verschlussstücks erreicht wird.
Schlagbolzen entfernen, Schlagbolzenbohrung auf einen Mindestdurchmesser von 5 mm vergrößern und Schlagbolzenbohrung verschweißen.
 
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Was die meisten "Umänderungswilligen" für alte Deko-Gedenkstücke nicht wissen:
Nix ist mit "selbst ist der Mann", und sei es technisch noch so gut gemeint. Und nur den Büchsenmacher einschalten nützt auch nix. Ein Zertifikat muss her (PTB oder BKA?), sonst bleibt die Chose illegal.
PS: lesen sollte man zuvor: Post #2 von Habermann, er war flotter, der alte Eisendengler!
 
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"Abnahme" findet durch Beschussamt statt, umbauen kann jeder mit entspr. vorhandener Erlaubniss zur Bearbeitung.
 

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