Wenn sich hier ein paar Hundeführer zusammenfinden, könnten wir etwas Unterstützung für den Hundeführer organisieren. Man kann von seiner Selbstjustiz im Affekt halten, was man will (zumal ja gar nicht klar ist, was "mit Fäusten traktiert" und "verletzt" im konkreten Fall heißt) aber an den Fall gehört auf jeden Fall ein fähiger Anwalt damit der Schütze so schnell kein Gewehr mehr in die Hand bekommt!
Alles nicht so einfach, die genauen Umstände sind zu hinterfragen...NEIN wer so tickt sollte den Jagdschein abgeben Selbstjustiz ist keine Lösung
Ich hoffe du gestattest auch "Nichthundeführeren" sich mit dem Jagdkameraden zu solidarisieren
....weil der Hund leider in dieser Beziehung nur als Sache zählt, Selbstjustiz ??? Kann schwerwiegende Folgen haben.Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass dem Schützen rein garnix passieren wird, ausser, dass er seine Jagdhaftpflicht bemühen muss.
Der Hundeführer, auch das aus exakt gleicher Situation heraus mitbekommen, wird die nächsten 5 Jahre als Treiber unterwegs sein, weil er durch seine Unbeherrschtheit seine Unzuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen bewiesen hat.
Isso.
Ah ja. Körperliche Abmahnung. wird aber Teuer.
Auf 20 m einen Warnweste tragenden DD mit Kammerschuß getötet. Wo soll den das eine Verwechslung sein ?
Eben. Und weder Staatsanwaltschaft noch Waffenbehörde noch UJB noch Polizei hat irgendwie gezuckt wegen dem Hund.....weil der Hund leider in dieser Beziehung nur als Sache zählt, Selbstjustiz ??? Kann schwerwiegende Folgen haben.
MfG.