Crossgolfen Nachts im Jagdrevier

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Wir treiben aber auch wirklich jede neue Sau durch's Dorf. Und jedes mal kommen wieder die selben kruden Ansagen zu den Nutzungsrechten in Wald und Flur.

In den letzten Jahren waren es schon die Geocacher mit ihrer harmlosen Schnitzeljagd, dann die Pokémon Go Spieler die virtuell ein paar Monster gefangen haben und jetzt die Crossgolfer. Dazwischen noch Drohnenflieger und andere aus der Kategorie Trendsportart.

Alle wurden zum flächendeckenden Problem hochstilisiert das die Jagdausübung bald unmöglich machen würde.

Tatsächlich waren es immer nur kurzzeitige Moden, die schnell wieder abgeflaut sind. Selbst Geocacher hab ich schon seit mindestens zwei Jahren gar keine mehr gesehen.

Störender sind doch die üblichen alteingesessenen Verdächtigen: Reiter, Jogger, Mountainbiker und Hundehalter. An deren überwiegender Legitimität besteht aber nun wirklich kein Zweifel.

Es lebt sich leichter wenn man sich entspannt damit arrangiert, laut der meisten Landesgesetze bleibt uns eh nichts anderes übrig. Manchem möchte man auch dringend empfehlen nochmal den Inhalt des Jagdrechts nachzulesen.

Die meisten der genannten Vorgänge muss man schlichtweg tolerieren, dass wurde gerade damals bei den Geocachern auch gerichtlich festgestellt. Manches kann man mit Hilfe des Grundeigentümers vielleicht erschweren, was aber aufgrund der Kurzlebigkeit dieser Trends kaum lohnt und immer einen faden Beigeschmack des Blockwärtertums hat.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Man muss schon noch das Recht haben darauf hin zu weisen wenn andere Nutzer der Freien Landschaft/Wald gegen Gesetze verstoßen.
Es ist nicht nur unsere Aufgabe Wild Tot zu schießen auch wenn die Meisten wohl meinen das das schon Jagd währe.
Es gibt für die Freizeitnutzung Einschränkungen und wenn sich alle Freizeitnutzer an die Regeln halten gibt es auch keine Probleme.
Bei uns in NRW ist es nun mal verboten Landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten und auch für den Wald gibt es Regeln.
Da wir Jäger uns auch ein wenig als Anwälte der Wildtiere sehen sollten, denke ich schon das es legitim ist Waldnutzer daran zu erinnern das es Regeln gibt und im Einzelfall muß dann auch mal deutlich gemacht werden das man nicht alles tolleriert.
Ich hab auf einigen Flächen auch das Hausrecht und davon mache ich auch immer mal wenn die Freizeitnutzung übertrieben wird auch gebrauch, das hat aber mit Jagd oder Jagdschutz nix zu tun.
- Fahrradfahren abseits der Wege
- Geocahing ohne Einverständnis vom Eigentümer weil Naturschutzgebiet
- Hund abseits der Wege nicht angeleint.
- Zelten im Wald und Feuer machen bei Waldbrandstufe 4
- Rauchen im Wald
- Nutzung von Landwirtschaftlichen Nutzflächen für Hundesport
- Motorcrossfahren
- Betreten von Wildruhezonen und Einstandsgebieten währen der Brut und setzzeit.
- Das Hetzen von Wild durch freilaufende Hunde
- Verunreinigungen auf Mähweiden durch Hundekot was zu Totgeburten und hoher Keimbelastung in der Mich führt.
- Abfallentsorgung im Rahmen der Freizeitnutzung
https://www.topagrar.com/management...-nutzflaechen-sind-kein-hundeklo-9457149.html
Wenn sich alle so verhalten wie man sich als Gast verhält in der Natur dann passt das auch mit dem Jäger.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Wir treiben aber auch wirklich jede neue Sau durch's Dorf. Und jedes mal kommen wieder die selben kruden Ansagen zu den Nutzungsrechten in Wald und Flur.

In den letzten Jahren waren es schon die Geocacher mit ihrer harmlosen Schnitzeljagd, dann die Pokémon Go Spieler die virtuell ein paar Monster gefangen haben und jetzt die Crossgolfer. Dazwischen noch Drohnenflieger und andere aus der Kategorie Trendsportart.

Alle wurden zum flächendeckenden Problem hochstilisiert das die Jagdausübung bald unmöglich machen würde.

Tatsächlich waren es immer nur kurzzeitige Moden, die schnell wieder abgeflaut sind. Selbst Geocacher hab ich schon seit mindestens zwei Jahren gar keine mehr gesehen.

Störender sind doch die üblichen alteingesessenen Verdächtigen: Reiter, Jogger, Mountainbiker und Hundehalter. An deren überwiegender Legitimität besteht aber nun wirklich kein Zweifel.

Es lebt sich leichter wenn man sich entspannt damit arrangiert, laut der meisten Landesgesetze bleibt uns eh nichts anderes übrig. Manchem möchte man auch dringend empfehlen nochmal den Inhalt des Jagdrechts nachzulesen.

Die meisten der genannten Vorgänge muss man schlichtweg tolerieren, dass wurde gerade damals bei den Geocachern auch gerichtlich festgestellt. Manches kann man mit Hilfe des Grundeigentümers vielleicht erschweren, was aber aufgrund der Kurzlebigkeit dieser Trends kaum lohnt und immer einen faden Beigeschmack des Blockwärtertums hat.
Wer zum Totschießen in den Wald fährt der kann das alles so hinnehmen und ignorieren da hast Du Recht. Wichtig ist das alle Spaß haben :coffee:
 
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- Fahrradfahren abseits der Wege
- Geocahing ohne Einverständnis vom Eigentümer weil Naturschutzgebiet
- Hund abseits der Wege nicht angeleint.
- Zelten im Wald und Feuer machen bei Waldbrandstufe 4
- Rauchen im Wald
- Nutzung von Landwirtschaftlichen Nutzflächen für Hundesport
- Motorcrossfahren
- Betreten von Wildruhezonen und Einstandsgebieten währen der Brut und setzzeit.
- Das Hetzen von Wild durch freilaufende Hunde
- Verunreinigungen auf Mähweiden durch Hundekot was zu Totgeburten und hoher Keimbelastung in der Mich führt.
- Abfallentsorgung im Rahmen der Freizeitnutzung
Natürlich hast du das Recht auf Dinge hinzuweisen, im Rahmen der Meinungsfreiheit. Aber dein Gegenüber hat keine Pflicht dir auch nur zuzuhören geschweige denn irgendwie danach zu handeln.

Abgesehen von den offensichtlichen Tatbeständen (Hetzte, Müllentsorgung) ist die Mehrzahl der Punkt aus deiner Aufzählung in einigen Bundesländern gar nicht verboten.
Fahrradfahren abseits der Wege ist bspw. in Bayern und BaWü leider nicht verboten.
Rauchen im Wald zu Zeiten ohne Waldbrandwarnung auch nicht.
Das Betretungsverbot für landwirtschaftliche Nutzflächen gilt meines Wissens auch nur während der Vegetationsphase. Aktuell also je nach Feldfrucht schon nicht mehr.

Der Punkt Hundeklo ist übrigens sehr interessant da es erst kürzlich hier in irgendeinem Hundefaden auch darum ging und sich ziemlich viele Hundeführer "geoutet" haben ebenfalls nicht die Hinterlassenschaften ihres Jagdhundes aufzusammeln. Die Begründungen/Ausreden waren mannigfaltig. Lärm macht bekanntlich auch immer nur der Nachbarhund.

Die Wahrheit ist doch, dass ein Grüpchen Crossgolfer das da mal für wenige Minuten über den Acker zieht das Wild gar nicht ernsthaft tangiert. Das springt schnell ab und tritt dann ein paar Minuten nach deren Verschwinden wieder aus. Nicht anders als bei einem Jogger oder Radler. Kann man mit Nachtsichttechnik über hunderte Meter beobachten.
Wirklich gestört fühlen sich doch nur die Jäger, also komm mir nicht mit "Anwalt des Wildes". In Gegenden mit großen Beutegreifern sind die Wildtiere natürlicherweise noch viel nervöser unterwegs, da braucht man nicht so tun als würden Crossgolfer und Konsorten eine übermäßige Stressbelastung des Wildes darstellen.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Natürlich hast du das Recht auf Dinge hinzuweisen, im Rahmen der Meinungsfreiheit. Aber dein Gegenüber hat keine Pflicht dir auch nur zuzuhören geschweige denn irgendwie danach zu handeln.

Abgesehen von den offensichtlichen Tatbeständen (Hetzte, Müllentsorgung) ist die Mehrzahl der Punkt aus deiner Aufzählung in einigen Bundesländern gar nicht verboten.
Fahrradfahren abseits der Wege ist bspw. in Bayern und BaWü leider nicht verboten.
Rauchen im Wald zu Zeiten ohne Waldbrandwarnung auch nicht.
Das Betretungsverbot für landwirtschaftliche Nutzflächen gilt meines Wissens auch nur während der Vegetationsphase. Aktuell also je nach Feldfrucht schon nicht mehr.

Der Punkt Hundeklo ist übrigens sehr interessant da es erst kürzlich hier in irgendeinem Hundefaden auch darum ging und sich ziemlich viele Hundeführer "geoutet" haben ebenfalls nicht die Hinterlassenschaften ihres Jagdhundes aufzusammeln. Die Begründungen/Ausreden waren mannigfaltig. Lärm macht bekanntlich auch immer nur der Nachbarhund.

Die Wahrheit ist doch, dass ein Grüpchen Crossgolfer das da mal für wenige Minuten über den Acker zieht das Wild gar nicht ernsthaft tangiert. Das springt schnell ab und tritt dann ein paar Minuten nach deren Verschwinden wieder aus. Nicht anders als bei einem Jogger oder Radler. Kann man mit Nachtsichttechnik über hunderte Meter beobachten.
Wirklich gestört fühlen sich doch nur die Jäger, also komm mir nicht mit "Anwalt des Wildes". In Gegenden mit großen Beutegreifern sind die Wildtiere natürlicherweise noch viel nervöser unterwegs, da braucht man nicht so tun als würden Crossgolfer und Konsorten eine übermäßige Stressbelastung des Wildes darstellen.
Du hast kein Revier oder ?
 
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Die rege Diskusion zu dem von mir angestoßenen Thema finde ich ganz interressant. Der
Hintergrund weswegen ich dies angestoßen habe ist eine Begebenheit die sich in unserem Revier
im Oktober zugetragen hat. Ein Winzer hatte uns gebeten doch mal dringend seinen Weinberg
des nachts zu kontrollieren sonst bräuchte er ihn in einigen tagen nicht mehr zu lesen da ihn
dann die Sauen komplett gefressen hätten.Wir machten uns also mal mit WBK auf die Gummipirsch und tatsächlich trafen wir in diesem Revierteil wo sein Weinberg lag schon nach
kurzer Zeit auf 2 Rotten Sauen mit einer Kopfzahl von ca. 25 Stück. Noch währendem wir nach einer Möglichkeit suchten ohne Hinterlandsgefährdung zu Schuß zu kommen entdeckten wir
plötzlich zwei junge Männer die sich dann langsam entfernten (ca.23 Uhr). Wir brachen daraufhin
unsere Aktion ab. Rücksprache mit dem entsprechenden Weinbauern ergab dann das da tatsächlich nachts 2 junge Männer crossgolfen würden. Wir sagten ihm dann soll er doch die Sauen in Zukunft von Diesen, mit Ihren Golfbällen erlegen lassen.
Wie sagte mal der ehemalige Bayerntrainer Trappatoni " ich bin fertig" .
 
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OK. Fuhnejäger hast recht, wollte eigendlich noch hinterdrann hängen "oder so ähnlich" war
aber gesternn Abend etwas zu müde. Denke jeder kann sich vorstellen was ich damit ausdrücken
wollte.
 

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